Wissen Sie, wie oft Ihre Kinder im Internet unterwegs sind? Wissen Sie, was sie dort treiben? Wissen Sie, was die (rechtlichen) Folgen eines von Ihnen als unbedenklich angesehenen Handelns ihres Nachwuchses sein können?
Das Netz ist kein “rechtsfreier Raum“, in dem die Gesetze der normalen Welt nicht gelten. Diese Serie soll Eltern daher auf verschiedene problembehaftete Fallkreise aufmerksam machen.
Das Problem
Was früher die Kreditkarte der Eltern im eigenen Portemonnaie war, ist heute der Account der Eltern – also das “Konto“, in dem die persönlichen Daten hinterlegt sind – im eigenen Browser. Amazon, eBay & Co werden nicht nur für Mama und Papa immer attraktiver, sondern bieten seit jeher auch für die Kleineren jede Menge Interessantes.
Gehen die Kids auf Shoppingtour, gilt im Internet grundsätzlich dasselbe wie in “richtigen“ Läden. Noch einmal: Kinder unter 7 können in der Regel gar nichts wirksam erwerben, Jugendliche von 7 bis 17 nur eingeschränkt. Mit seinem Taschengeld kann der Nachwuchs aber grundsätzlich anstellen, was er will (sogenannter Taschengeldparagraph, § 110 BGB). Im Internet wird das Ganze aber nicht nur durch einige Spezialregelungen, sondern auch durch die Technik an sich verkompliziert.
Während der Verkäufer im Supermarkt nämlich zumindest einschätzen kann, ob der vor ihm Stehende noch minderjährig ist oder nicht, muss sich der Shopbetreiber im Internet auf die Daten verlassen, die ihm vom Nutzer angegeben werden.
Es macht vordergründig also keinen Unterschied, ob “Mama“ als “Mama“ etwas bestellt, oder sich “Tochter“ als “Mama“ ausgibt und die entsprechende Rechnungsadresse und/oder Bank- bzw. Kreditkartendaten angibt. Für den Verkäufer ist ohne weiteres Wissen nicht nachvollziehbar, wer die Bestellung tatsächlich aufgegeben hat. Noch leichter wird es dem Nachwuchs freilich gemacht, wenn “Mama“ ohnehin schon im Shop registriert ist, alle Daten in ihrem persönlichen Account hinterlegt hat und “Tochter“ nur noch mit dem Passwort (das wohlmöglich auch noch im Browser gespeichert ist) auf diese Informationen zugreifen muss.
Eine ähnliche Problematik ergibt sich daher für alle Seiten, auf denen Eltern persönliche Daten in einem eigenen Konto hinterlegt haben und mit Benutzername und Passwort auf diese zugreifen können. Das müssen nicht immer Shoppingseiten sein – es sei beispielweise auch an Online-Banking oder dezidierte Verkaufsportale gedacht.
Wie so oft im Recht der modernen Medien sind zudem vor allem der technische Fortschritt und die ungewohnten Endgeräte mit bisher unbekannten Nutzungsmöglichkeiten Grundlage für viele Konflikte. Gerade die vielseitigen Smartphones, die über einen erheblichen Funktionsumfang verfügen, können in der Hand eines unbedachten Kindes schnell zur Kostenfalle (für Eltern) werden. Vor kurzer Zeit sorgte etwa ein Fall aus Schweden für Aufsehen. Um die Kids auf der Rückbank während einer längeren Autofahrt “ruhig“ zu stellen, lud die Mutter der beiden Jungen ein Kinderspiel aus Apples App Store für Ihr iPad herunter.
Die beiden beschäftigten sich – wie von Mama beabsichtigt – eine ganze Weile mit dem virtuellen Schlumpfdorf, das sie in dem Spiel aufbauen sollten. Um die Entwicklung der Schlumpf-Kommune zu beschleunigen, konnten Sie innerhalb der App auch einige virtuelle Gegenstände erwerben; der Haken dabei: Diese kosteten richtiges Geld. Zu Hause traf die Mutter der Schlag – ihre beiden Söhne hatten für insgesamt 5.653 Euro „Schlumpfbeeren“ erworben. Dieser Betrag wurde zudem auch automatisch von dem bei Apple registrierten Konto der Mutter abgebucht. Natürlich möchte sie nun ihr Geld zurück – kann sie sich also erfolgreich gegen Apple oder den Anbieter der App wehren? Unsere rechtliche Analyse gibt Aufschluss.
Im nächsten Teil unserer Serie erfahren Sie, wie solche Fälle rechtlich zu bewerten sind.