Das Web 2.0 bietet einen breiten Fächer an Möglichkeiten für Werbung und Imagepflege. Dazu verspricht es auch unschlagbar günstig zu sein.
Kein Wunder, dass der ganz überwiegende Teil deutscher Unternehmer den Weg ins Netz sucht um sich zu präsentieren.
Ob Fanpages bei Facebook, Blogs oder Twitter – den Möglichkeiten des Social Marketings sind kaum Grenzen gesetzt. Oder doch? Wir zeigen Ihnen in 10 Schritten, was Unternehmen aus rechtlicher Sicht unbedingt beim Social-Media-Marketing beachten sollten.
Teil 5 – Fans für seine Seite begeistern
Sind die ersten Hürden bei der Anmeldung überstanden, muss für ausreichend Besucherstrom gesorgt werden. Doch wie stellt man das an? Nichts leichter als das, denken sich viele und versenden erst einmal hunderte von Kontaktanfragen. Doch Vorsicht, was für den Briefkasten zu Hause gilt, findet auch im Internet Anwendung. Werbung ist gemäß § 7 UWG nicht erlaubt, solange der Empfänger dazu keine Einwilligung gegeben hat. Daher darf ich als Unternehmer nicht unaufgefordert Kontaktanfragen, Nachrichten oder Tweets senden.
Es wird daher als unzulässige Belästigung angesehen, wenn Sie bereits auf anderem Wege gesammelte Kontakte nun in eine Plattform importieren, um auf Ihre Seite aufmerksam zu machen.
Zulässig können aber unter bestimmten Umständen die sogenannte „Tell a friend“-Option oder „Produkt empfehlen“-Button sein. Bei dieser Lösung wird es Fans oder Followern ermöglicht, Sie an Freunde weiterzuempfehlen. Wichtig ist aber, dass außer der Empfehlung des Freundes keine weiteren Werbeinhalte übermittelt werden. Es gilt, dass keine personenbezogenen Daten ohne Einwilligung des Betroffenen weiter genutzt werden dürfen. Das lässt sich insbesondere auch aus einem Urteil des Oberlandesgericht Nürnberg entnehmen (OLG Nürnberg Urteil vom 25.10.05, Az.: 3 U 1048/05).
Wir raten: Machen sie bei der versendeten Nachricht unbedingt erkennbar, dass der Freund der Absender ist und bieten Sie darüber hinaus auch keine Prämien für die Produktempfehlung an.
Weitere Teile der Serie zum Social Marketing finden Sie hier.
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