Nutzer von Plattformen wie Facebook, WhatsApp oder auch Amazon können sich eventuell gegen die Sperrung ihres Accounts wehren.

 

Sperre durch Facebook & Co. – Was sollten Betroffene tun? ©-Erwin-Wodicka-Fotolia
Sperre durch Facebook & Co. – Was sollten Betroffene tun? ©-Erwin-Wodicka-Fotolia

Dass soziale Netzwerke wie Facebook gegen Hasskommentare mittlerweile vorgehen und hier gegebenenfalls den Account des jeweiligen Nutzers sperren, ist vom Grundsatz zu begrüßen. Denn die Betreiber dürfen hier nicht tatenlos zusehen, wenn etwa durch rassistische Äußerungen Straftaten wie beispielsweise Volksverhetzungen begangen werden.

Grundsatz der Vertragsfreiheit als Rechtsgrundlage

Die Möglichkeit einer Sperrung bzw. Kündigung des Anschlusses ergibt sich gewöhnlich aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Hiernach ist der Betreiber der Plattform generell nicht verpflichtet jedem seine Dienste zur Verfügung zu stellen, sondern kann sich seine Vertragspartner aussuchen.

Sperrung des Accountes erfolgte willkürlich

Dies kann jedoch fragwürdig sein, wenn sich die Sperrung des Accounts als ungerechtfertigt herausstellt mangels Vorliegen eines hinreichenden sachlichen Grundes. So war es laut einer Meldung bei heise.de in einigen Fällen, bei denen Facebook den Account des jeweiligen Nutzers aufgrund von kritischen Dokumentationen über die Türkei gesperrt und die jeweiligen Postings entfernt haben soll. Dies soll aufgrund eines Antrages der türkischen Regierung geschehen sein. Ähnlich soll es laut einer Meldung bei Spiegel Online einem Nutzer ergangen sein, dem Facebook einen Verstoß gegen die Klarnamenspflicht vorwarf. Das soziale Netzwerk nahm ihm nicht ab, dass sein Nachname „Islam“ war. Dies änderte sich erst nach dem erwähnten Bericht bei Spiegel Online. Nach einer Meldung bei tagesspiegel.de soll Facebook aus Versehen ein Portal gesperrt haben, das Hasskommentare gegen Flüchtlinge angeprangert hat. Facebook soll diese Maßnahme erst nach einer scharfen Kritik durch den Bundesjustizminister zurückgenommen haben.

Wie sich gesperrte Nutzer von Facebook & Co. verhalten sollten

Betroffene Nutzer sollten sich bei einer Sperre ihres Accounts – oder auch der unberechtigten Löschung von Postings – erst einmal mit dem Betreiber der jeweiligen Plattform in Verbindung setzen und ihn darauf verweisen, dass er von unzutreffenden Tatsache ausgeht. Soweit dies nicht weiterhilft, ist unter Umständen das Einschalten der Medien hilfreich. So war es auch in den geschilderten Fällen. Inwieweit eine Klage gegen den Betreiber der jeweiligen Plattform sinnvoll ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. So hat etwa das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 26.02.2016 (Az. 6 U 90/15) klargestellt, dass sich Amazon in seinen Nutzungsbedingungen nicht das Recht zum kompletten Deaktivieren von Kundenkonten vorbehalten darf. Hierbei ging es jedoch nur um die Frage, ob Kunden der Zugriff auf bereits erworbene digitale Produkte verweigert werden darf. Des Weiteren ist die Frage noch nicht geklärt, ob Facebook auf die Angabe des richtigen Namens bestehen darf. Nutzer sollten dem besser nachkommen. Denn das Verwaltungsgericht Hamburg hat bezüglich der Klarnamenpflicht im Rahmen einer Eilentscheidung vom 03.03.2016 (Az. 15 E 4482/15) keine Bedenken gehabt. Ob es hierbei bleibt ist allerdings unklar. Denn gegen diesen Beschluss wurde Beschwerde eingelegt. Darüber hinaus ist das Verfahren in der Hauptsache noch beim Verwaltungsgericht Hamburg anhängig.

Fazit:

Normalerweise muss ein Nutzer von Facebook, WhatsApp, Amazon usw. die Sperrung seines Accountes hinnehmen. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Privatautonomie. Anders kann jedoch die Situation aussehen, wenn der Betreiber zu Unrecht von dem Bestehen eines sachlichen Grundes ausgeht – und die Sperrung daher willkürlich erscheint. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. (HAB)

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