Große Telekommunikationsunternehmen wie unter anderem T-Mobile und Vodafone speichern empfindliche Kundendaten für einen Zeitraum zwischen einem und sechs Monaten.
Aus den Unterlagen der Generalanwaltschaft München, die der Berliner Zeitung vorliegen, ist zu entnehmen, dass die Telefonanbieter zum Teil monatelang Daten darüber speichern, welcher Kunde zu welcher Uhrzeit von welchem Ort aus (von welcher Funkzelle aus) und mit welcher Dauer ein Telefongespräch geführt hat.
Die Telefonnummer des Gesprächspartners wird in diesem Zusammenhang ebenfalls gespeichert. Aus diesen Informationen ergibt sich, dass die Telefonanbieter in einem weitaus erheblicheren Maße empfindliche Kundendaten speichern als bisher angenommen. Eine Ausnahme bildet lediglich das Telekommunikationsunternehmen O2, das seine Daten größtenteils nach sieben Tagen löscht.
Sowohl Datenschützer als auch Politiker beschweren sich über die Datenspeicherungspraxis der Unternehmen. Gerügt wird unter anderem ein Verstoß gegen die Vorgaben eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Datenspeicherung aus dem Jahre 2010. Danach dürfen nur diejenigen Daten erfasst und gespeichert werden, die für die Abrechnung der Telefonanbieter dringend benötigt werden. Im Übrigen sind die Daten unverzüglich zu löschen.
Daher ist es bedenklich, dass Telefonanbieter Daten zum Ort des Kunden speichern, an dem er sich zum Zeitpunkt des Telefonats befindet. Zudem ist es nach der Auffassung von Datenschützern unzulässig, Daten hinsichtlich der ankommenden Gespräche zu erfassen und zu speichern, da diese bei der Telefonabrechnung keine Berücksichtigung finden und hierfür nicht erforderlich sind. Es besteht außerdem die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen gegen eine Vielzahl unschuldiger Personen, wenn diese am falschen Ort oder mit der falschen Person telefonieren.
Unter den Politikern ist die Speicherung von Telefondaten umstritten. Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger plädiert für das sog. Quick-Freeze-Verfahren. Dabei werden die Daten nur anlassbezogen – also nur unter bestimmten Umständen im konkreten Einzelfall – gespeichert. Der Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich hält ein solches Verfahren jedoch für zu unzureichend. Die gespeicherten Datenmengen seien bei dem Quick-Freeze-Verfahren nicht ausreichend, um Straftaten aufklären zu können. Das Bundesinnenministerium spricht sich daher für eine generelle Speicherung von Telefondaten für 6 Monate aus.
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