Der Weg für den Nutri-Score ist geebnet. Lebensmittelkennzeichnungen sollen dadurch transparenter und eindeutiger werden. Allerdings sorgt die neue Lebensmittelampel auch für viel Kritik. Denn Lebensmittelhersteller können frei entscheiden, ob sie ihre Produkte mit dem Nutri-Score kennzeichnen oder nicht. Die Verordnung zur Einführung des Nutri-Score tritt ab November in Kraft. Wir klären auf!
Der Nutri-Score steht 2020 in den Startlöchern. Die Bundesregierung hatte die Verordnung zur Einführung des Nährwertkennzeichnungssystems im März 2020 an die EU-Kommission zur Notifizierung weitergegeben. Nach einem Go aus Luxemburg stimmte nun auch der Bundesrat der Gesetzesänderung zu. Aber was misst der Nutriscore eigentlich genau und wie funktioniert er?
Der Nutri-Score ist eine Art Lebensmitttelampel. Sie besteht aus 5 Farbfeldern, die jeweils den Nährwertgehalt von verpackten Lebensmitteln mit den Buchstaben von „A“ in grün bis „E“ in rot kennzeichnen. Die Farbe grün steht für einen günstigen Nährwertgehalt, die Farbe rot für einen ungünstigen Nährwertgehalt. Der Nährwertgehalt wird je nach der Zusammensetzung der Bestandteile eines Produkts ermittelt. Berücksichtigt werden zum einen problematische Bestandteile wie Fett, gesättigte Fettsäuren, Salz, Zucker und der Energiegehalt. Zum anderen fließen gute Bestandteile wie Balaststoffe, Proteine, Obst und Gemüse in die Bewertung mit ein.
Achtung: Der Nutri-Score trifft keine Aussage darüber, ob ein Lebensmittel generell gesund ist oder nicht, so die Bundesregierung bei Verabschiedung des Verordnungsentwurfs. Gesundheitlich bedenkliche Lebensmittel dürften nämlich ohnehin nicht in den Verkehr gebracht werden.
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Verwendung des Nutri-Scores freiwillig
Das Motiv hinter der Einführung der neuen Lebensmittelampel ist, transparenter über die Nährwerte von Lebensmitteln aufzuklären. Damit sollen Verbraucher zu einem bewussteren Einkauf angeregt und der Entstehung von Krankheiten wie Übergewicht oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorgebeugt werden. Bisher schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) für alle verpackten Lebensmittel lediglich vor, den Gehalt von sieben Nährwerten – darunter Energie, Fett, Salz – pro 100 Gramm oder 100 Mililiter des jeweiligen Lebensmittels aufzulisten. Allerdings sind die Angaben oft sehr unscheinbar und stehen meist nur auf der Rückseite des Produkts.
Dennoch ist die Einführung des Nutri-Scores umstritten. So soll die neue Lebensmittelampel nur eine Empfehlung für Unternehmen sein, die Lebensmittel vertreiben. Das bedeutet, die Unternehmen können frei entscheiden, ob sie die Lebensmittel mit dem Nutri-Score kennzeichnen oder nicht. Die Folge: Es lassen sich nicht alle Lebensmittel in Geschäften miteinander vergleichen. Werden noch weitere Nährwertkennzeichnungen entwickelt, entsteht außerdem ein Flickenteppich unterschiedlicher Kennzeichnungsmodelle.
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Vor- und Nachteile des Nutri-Scores
Im Vergleich zu einem Zutatenverzeichnis auf der Produktverpackung ist der Nutri-Score ungenauer. Er liefert nur eine allgemeine Orientierung zum Nährwertgehalt eines Produkts. Vitamine, Mineralstoffe, ungesättigte Fettsäuren werden beim Nutri-Score zudem nicht berücksichtigt. Außerdem ist zu beachten, dass bei einer Gesamtwertung im Nutri-Score schlechte Werte durch gute Werte ausgeglichen werden. Man sollte also stets im Hinterkopf behalten: Ein Produkt mit gutem Nutri-Score muss nicht bei jedem einzelnen Inhaltsstoff gut abschneiden.
Andererseits ist dem Nutriscore zuzugestehen, dass er eindeutig und leicht verständlich ist. Er hilft Verbrauchern dabei, den gesundheitlichen Wert eines Lebensmittels einfacher herauszufinden. Hersteller von Lebensmittelprodukten können so auch dazu gebracht werden, ihre Rezepte zu verändern und günstigere Nährwerte zu verarbeiten.
Wie geht es mit der Verordnung zur Einführung des Nutri-Scores weiter?
Die Verordnung zur Einführung des Nutri-Scores tritt ab November in Kraft. Deutschland wird damit dem Beispiel des Nachbarlandes Frankreich folgen, das den Nutri-Score auf freiwilliger Basis 2017 eingeführt hat. Die aktuelle Rechtslage verbietet die Benutzung der Kennzeichnung grundsätzlich noch. Ist der Nutri-Score dagegen einmal in Kraft, müssen Lebensmittelhersteller darauf achten, dass sie ihre Produkte auch richtig bewerten. Tun sie das nicht, können Wettbewerber sie wegen irreführender Werbung abmahnen.
mle