Hersteller vegetarischer oder veganer Produkte können aufatmen. Eine heutige Abstimmung im EU-Parlament hat ergeben, dass Veggie- Burger oder vegane Würste weiterhin unter diesen Namen verkauft werden können. Zur Abstimmung stand ein auf Druck der Agrarlobby eingebrachter Gesetzesentwurf, der bei der Vermarktung von pflanzlichen Produkten die Verwendung von Begriffen einschränken sollte, die typischerweise mit Fleischprodukten in Verbindung gebracht werden. Dies lehnten die Europaabgeordneten heute ab.

Veggie-Steaks, Veggie-Burger oder Veggie-Würste können weiterhin unter Verwendung dieser Begriffe vertrieben werden. So entschied das EU-Parlament am heutigen Freitag, den 23. 10. 2020. Ursprünglich hatten die Hersteller und Händler vegetarischer und veganer Lebensmittel mit dem Schlimmsten gerechnet.

Auf Druck der Agrarverbände hatte der Landwirtschaftsausschuss des Parlaments zwei umstrittene Gesetzesentwürfe ins Plenum eingebracht. Befürworter des Entwurfs zur eingeschränkten Verwendung der Begriffe Burger, Wurst oder Steak im Zusammenhang mit Veggie-Produkten behaupteten, die Anbieter von vegetarischen oder veganen Ersatzprodukten würden „Fleischbezeichnungen kapern“. Die Benutzung der Begriffe bei rein pflanzlichen Produkten würde Verbraucher innerhalb der EU nur verwirren.

Der andere Gesetzesentwurf zielte darauf ab, bestehende Beschränkungen für milchbezogene Bezeichnungen zu erweitern. Begriffe wie „Mandelmilch” und „veganer Käse” sind in der EU bereits verboten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits in einem Urteil von 2017 entschieden. Der zweite Gesetzesentwurf sollte darüber hinaus die Verwendung der beschreibenden Begriffe „Joghurt-Art” und „Käsealternative” für Milchalternativen einschränken.

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Begriffe wie „Joghurt-Art“ und „Käse-Alternative“ ab sofort verboten

Diesen wiederum segnete das EU-Parlament ab. Milchalternativen dürfen nun nicht mehr mit dem jeweiligen Milchprodukt und den Wortteilen „-geschmack, -ersatz, Art oder Alternative“ bezeichnet werden. Eine unnötige Einschränkung, so die Meinung vieler Verbraucherschutzorganisationen.

Das Votum über die Gesetzesentwürfe war Teil eines Berichts zur Gemeinsamen Agrarreform (GAP) der Europäischen Union.  Über diese stimmten die Parlamentsabgeordneten in dieser Woche ab. Die EU-Abgeordneten entscheiden mit ihrem Votum über den Standpunkt des EU-Parlaments, mit dem es anschließend in die Verhandlungen mit EU-Rat und -Kommission geht. Rat und Kommission hatten zu der Thematik bisher keinen Vorschlag gemacht. 

EU-Parlament stimmt für freien Warenverkehr, gegen Wettbewerbsbehinderung und für Klimaschutz

Die Gesetzesentwürfe waren vor der Abstimmung bereits scharf kritisiert worden. Die Nichtregierungsorganisation ProVeg hatte eine Petition zum Stop des Veggie-Burger-Verbots gestartet. Diese war von 150.000 UnterstützerInnen unterzeichnet worden.

Anscheinend zeigten derartige Aktionen heute ihre Wirkung. Obwohl die Abgeordneten den zweiten Gesetzesentwurf zu den Beschränkungen für milchbezogene Bezeichnungen angenommen haben, bleibt festzuhalten:

Das Parlament hat sich für den freien Warenverkehr, gegen Wettbewerbsbehinderung und für den Klimaschutz entschieden! Weder die Verbraucher, noch die Milch- und Fleischindustrie müssen vor pflanzlichen Lebensmitteln geschützt werden.

Ein guter Tag für die Hersteller vegetarischer und veganer Lebensmittel.

mle