Die Minister für Verbraucherschutz der Länder finden zum Thema Hygienekontrollen keine einheitliche Regelung. Deshalb wird es die sogenannte Hygiene Ampel für Gaststätten vorerst nicht geben. Es wird nun geprüft, ob der Bund eine einheitliche Gesetzgebung schaffen kann.
Bei dem letzten Treffen der Minister für Verbraucherschutz konnte keine Einigung erzielt werden. Ziel des Treffens war es, die hygienischen Bedingungen in Restaurants und Imbissen transparent zu machen. Es wurde deshalb vorgeschlagen, eine sog. Hygiene Ampel einzuführen. Durch die Hygiene Ampel sollen die Gaststätten ein Siegel bekommen. Rot würde heißen, dass in dem Gastronomiebetrieb kritische hygienische Zustände herrschen. Bei einer grünen Kennzeichnung ist der Betrieb völlig in Ordnung.
In Dänemark hat sich die Zahl der Beschwerden über Hygiene in den Gaststätten seit Einführung eines Ampelsystems halbiert. Trotzdem wurde in Deutschland noch kein Konsens gefunden. Grund hierfür sind Meinungsverschiedenheiten über den Ablauf des Systems.
Das Land Hamburg forderte eine bundeseinheitliche Gesetzgebung. Ob jedoch ein solches Gesetz durch den Bund geschaffen werden kann, ließ die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf der Konferenz offen. Zudem ist fraglich, ob der Bund Vorgaben bezüglich der Gestaltung einer gesetzlichen Regelung machen kann. Es wird nämlich von verschiedenen Ländern vorgeschlagen, anstatt einer Ampel, Smileys in den jeweiligen Farben zu verwenden. Andere hingegen wollen die Farbe „Rot“ aus dem Ampelsystem ausschließen.
Jedoch sind sich die Länder darüber einig, dass letztendlich die kontrollierten Betriebe entscheiden dürfen, ob die Ergebnisse öffentlich ausgehangen werden sollen. Die Konferenz beschloss zudem eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Lebensmittelüberwachung. Dies erschien nach den letzten Lebensmittelkrisen, wie zum Beispiel EHEC oder der Dioxin- Skandal, nötig.