Die wichtigsten Regelungen der Lebensmittelhygieneverordnung
Lebensmittelvergiftung, Schädlingsbefall – die Liste möglicher Konsequenzen infolge mangelnder Lebensmittelhygiene ist lang. Nicht zu vergessen: Der Imageverlust bei Problemen kann das wirtschaftliche Aus ganzer Unternehmen bedeuten. Deshalb definiert die Lebensmittelhygieneverordnung, kurz LMHV, welche Anforderungen bei der Verarbeitung von und dem Umgang mit Lebensmitteln einzuhalten sind.
Dieser Beitrag zeigt, was die LMHV genau regelt und was es mit der Schulung nach § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung auf sich hat.
Auf einen Blick:
- Die LMHV richtet sich an alle Betriebe sowie gemeinnützige Organisationen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder vertreiben, und stellt sicher, dass keine verunreinigten Lebensmittel in Umlauf gebracht werden.
- Sie regelt, welche Hygieneanforderungen (z. B. in Bezug auf Räumlichkeiten) eingehalten werden müssen, und definiert Ausnahmen.
- In LMHV-Schulungen erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die wichtigsten Regeln für den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln.
- Die LMHV-Schulung ist Pflicht für alle Personen, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten.
Was regelt die Lebensmittelhygieneverordnung?
Die Lebensmittelhygieneverordnung setzt Details aus lebensmittelhygienischen Bestimmungen der EG und EU (z. B. der EU-Lebensmittelverordnung) in nationales Recht um und konkretisiert sie. Sie soll verhindern, dass im Handel verunreinigte Lebensmittel auftauchen. Dazu definiert sie zahlreiche Anforderungen, die lebensmittelverarbeitende Betriebe bei der Herstellung, Behandlung und Verarbeitung sowie beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln einhalten müssen.
Dazu besagt § 3 Satz 1 LMHV:
„Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind.“
Die LMHV enthält zahlreiche Detailregelungen zur Lebensmittelhygiene:
- LMHV-Schulung:Personen, die sich mit der Herstellung, Behandlung oder dem Inverkehrbringen von leicht verderblichen Lebensmitteln beschäftigen, benötigen eine LMHV-Schulung (§ 4 Abs. 1 LMHV).
- Sonderregelungen: Für die Abgabe geringer Mengen, etwa von Eiern aus Betrieben mit weniger als 350 Legehennen, frischem Fisch, Honig oder dem Wild eines Jagdtages, gelten gesonderte Hygienevorschriften. Die Verpflichtung einer Schulung entfällt.(§ 5 LMHV).
- Räume, Geräte und Ausrüstung: Für die Hersteller bestimmter traditioneller Lebensmittel sowie für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in der Alm- oder Alpwirtschaft regelt die LMHV Ausnahmen bezüglich der Beschaffenheit von genutzten Räumen, Geräten und Ausrüstung (§§ 6, 6a LMHV). So dürfen zum Beispiel in Ausnahmefällen auch dann Arbeitsgeräte aus Holz verwendet werden, wenn die Anforderungen an eine gründliche Reinigung nicht vollständig eingehalten werden können.
- HACCP-Konzept: Alle Betriebe und gemeinnützige Einrichtungen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder vertreiben, benötigen ein sogenanntes HACCP-Konzept. Dazu gehören neben typischen Produzenten wie Bäckereien oder Gastronomiebetrieben auch Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung wie Kindertagesstätten, Kliniken oder Senioreneinrichtungen.
Sind Sie unsicher, inwiefern Sie unter die Regelungen der Lebensmittelhygieneverordnung fallen, oder ist es bereits zu einem Problemfall gekommen? Wir prüfen Ihren Fall gerne individuell – kontaktieren Sie uns unkompliziert für ein kostenfreies Erstgespräch.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden rechtlichen Themengebieten:
Lebensmittelrecht
Lebensmittelkennzeichnung
EG-Verordnungen
Lizenzverträge
Gütesiegel und Zertifizierungssysteme
- Gestaltung und Aufbau eines Zertifizierungssystems
- Gütesiegel und Markenrechte
- Distributionsverträge zu Gütesiegeln
Vertriebs- und Vertriebshändlerverträge
Lieferverträge mit Groß- und Einzelhandelsunternehmen (LEH und Discounter)
Lebensmittelüberwachung
- Vertretung gegenüber Behörden
- Einspruchs- und Widerspruchsverfahren
LMHV-Schulung: Inhalte, Dauer und Kosten im Überblick
Die LMHV-Schulung ist verpflichtend und informiert die Teilnehmer über den richtigen Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln.
Für wen gilt die verpflichtende LMHV-Schulung?
Die Pflichtschulung nach § 4 LMHV müssen alle Personen absolvieren, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten. Dies betrifft etwa die Mitarbeiter dieser und ähnlicher lebensmittelverarbeitender Betriebe:
- Bäckereien und Konditoreien
- Metzgereien und andere fleischverarbeitende Betriebe
- Küchen, Catering
- Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung
- Eiscafés
Dabei gilt die Lebensmittelhygieneverordnung nicht nur für gewerbliche Lebensmittelunternehmen, sondern auch für gemeinnützige Vereine und ihre ehrenamtlichen Mitarbeiter, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen. Dazu zählen Lebensmittel, die „in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht verderblich sind und deren Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 LMHV), beispielsweise Milch, Eier, Wurst oder Fleisch.
Tipp: § 4 Abs. 2 LMHV weist eine Ausnahme von der Verpflichtung zur LMHV-Schulung aus: Besitzt eine Person eine Ausbildung im wissenschaftlichen oder lebensmittelhygienischen Bereich, ist keine zusätzliche Schulung notwendig.
Inhalte, Dauer und Kosten der LMHV-Schulung
Die Inhalte der LMHV-Schulung ergeben sich aus der Anlage 1 der Lebensmittelhygieneverordnung:
- Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
- Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung
- Lebensmittelrecht
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
- Havarieplan, Krisenmanagement
- Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
- Anforderungen an Kühlung und Lagerung der Lebensmittel
- Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
- Reinigung und Desinfektion
Meist dauert die LMHV-Schulung je nach Anbieter vier bis acht Stunden und kostet zwischen 100 und 150 Euro. Es gibt inzwischen kompakte Online-Seminare, die räumlich und zeitlich unabhängig genutzt werden können.
Fazit
Die Einhaltung der Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung ist für Personen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen, unbedingt erforderlich, um wirtschaftlichen ebenso wie Personenschäden vorzubeugen. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die dafür nötigen Schritte festzulegen. Wenden Sie sich an unsere Anwälte für eine kostenlose Erstberatung.
Was passiert bei Verstößen gegen die LMHV?
§ 10 LMHV definiert mögliche Ordnungswidrigkeiten bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorgaben der Lebensmittelhygieneverordnung. Es können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Für wen ist die LMHV-Schulung Pflicht?
Sie ist verpflichtend für alle, die im nicht privaten Rahmen leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen und über keine Ausbildung im wissenschaftlichen oder lebensmittelhygienischen Bereich verfügen.
Wer braucht ein HACCP-Konzept?
Alle Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten und vertreiben, benötigen ein HACCP-Konzept. Dazu gehören neben typischen Produzenten wie Bäckereien oder Gastronomiebetrieben auch Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung wie Kindertagesstätten, Kliniken oder Senioreneinrichtungen.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.