Vereinheitlichtes Zulassungsverfahren seit 2018
Exotische Samen im Frühstück, Insekten-Snacks für zwischendurch und Mikroalgen als Nahrungsergänzung – in den vergangenen Jahren haben es immer wieder neue Lebensmittel in den täglichen Gebrauch geschafft, die früher in Deutschland nicht zur üblichen Ernährung gehörten. Dieser Beitrag zeigt, was man unter Novel Food versteht, welche Änderungen sich durch die neue Novel-Food-Verordnung ergeben und worauf Unternehmer bei der Zulassung neuartiger Lebensmittel achten sollten.
Auf einen Blick:
- Novel Foods sind Lebensmittel, die noch vor rund 25 Jahren in der EU üblicherweise nicht verzehrt wurden.
- Die Novel-Food-Verordnung regelt, welche Sicherheitsprüfungen neuartige Lebensmittel durchlaufen müssen, ehe sie in den Verkehr gebracht werden dürfen.
- Mit der neuen Verordnung wurden die Zulassungsverfahren standardisiert, Begriffsbestimmungen aktualisiert und alle bislang zugelassenen neuartigen Lebensmittel in einer Liste zusammengefasst.
- Ehe ein neuartiges Lebensmittel verkauft werden darf, muss der Hersteller dessen Neuartigkeit überprüfen und gegebenenfalls die Zulassung als Novel Food beantragen.
Was sind Novel Foods?
Artikel 7 der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 sagt dazu:
„[…] sollte eines der Kriterien für die Einstufung von Lebensmitteln als neuartige Lebensmittel […] sein, dass sie vor dem Datum des Inkrafttretens der genannten Verordnung, das heißt dem 15. Mai 1997, in der Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden.“
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Kategorien von Novel-Food-Produkten
Novel-Food-Produkte können aus verschiedenen Kategorien stammen. Dazu zählen Lebensmittel
- mit neuer oder gezielt veränderter Molekularstruktur,
- aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen,
- aus Mineralien,
- aus Pflanzen(-teilen),
- aus Tieren oder deren Teilen,
- aus Zell- oder Gewebekulturen,
- die mithilfe eines bislang nicht üblichen Verfahrens produziert wurden,
- aus technisch hergestellten Nanomaterialien,
- die als Vitamine oder Mineralstoffe gelten oder
- die in Nahrungsergänzungsmitteln bereits verwendet wurden und nun in anderen Lebensmitteln zum Einsatz kommen sollen.
Sind Sie unsicher, ob Ihre neueste Produktidee als neuartiges Lebensmittel gilt? Kontaktieren Sie unser Expertenteam – im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung unterstützt es Sie bei der korrekten Einschätzung.
Novel Food: Beispiele für bereits zugelassene Lebensmittel
Seit 1997 wurden bereits zahlreiche neuartige Lebensmittel zugelassen. Beispiele für Novel Foods sind etwa:
- Produkte aus Chia (z. B. Chiasamen, Chiaöl)
- Saft aus den Früchten des Noni-Baums
- Produkte aus den Früchten des Baobab-Baums
- Mikroalgen
- Pflaumenkernöl
- Lebensmittel aus Insekten
- UV-behandelte Pilze
Tipp: Weitere Novel-Food-Beispiele finden sich online in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 und im EU-Novel-Food-Katalog.
Inhalte der Novel-Food-Verordnung der EU
Die Europäische Kommission hat mit der EU-Novel-Food-Verordnung einen sicheren Rahmen für das Inverkehrbringen neuartiger Lebensmittel geschaffen. Seit dem 1. Januar 2018 hat sie die frühere Verordnung (EG) Nr. 258/97 abgelöst. Bis 1997 durften Lebensmittelunternehmer neuartige Lebensmittel ohne Beschränkungen vertreiben; eine Zulassung war nicht erforderlich. Seit Bestehen der EG-Verordnung müssen sie ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Ziel der Novel-Food-Verordnung ist, Risiken durch noch nicht ausreichend bekannte Lebensmittel zu verhindern.
Änderungen durch die neue EU-Novel-Food-Verordnung
Die aktuelle Novel-Food-Verordnung der EU ist seit 2018 in Kraft und hat einige wesentliche Änderungen mit sich gebracht:
- Die Zulassung von Novel Foods beantragen Lebensmittelunternehmer aller Mitgliedsstaaten zentral über die Europäische Kommission. Früher hatte jedes Land eigene Zulassungsverfahren.
- Neu ist ein vereinfachtes Anmeldeverfahren für Lebensmittel, die in Drittländern bereits traditionell verzehrt werden.
- Die Begriffsbestimmungen für neuartige sowie für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern wurden erneuert.
- Hat ein Lebensmittelunternehmer eine Zulassung für ein neuartiges Lebensmittel oder ein traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland erwirkt, gilt diese allgemein. Andere Unternehmen können die Zulassung ohne eigenen Antrag mitnutzen.
- Die Unionsliste neuartiger Lebensmittel ersetzt alle bisherigen Listen neuartiger Lebensmittel und fasst sie in einer zentralen Liste zusammen.
Zulassungsverfahren: So läuft die Novel-Food-Zulassung ab
Unternehmer, die ein neuartiges Lebensmittel in Verkehr bringen wollen, müssen die folgenden Schritte befolgen:
- Schritt: Prüfung der Neuartigkeit
Der Unternehmer muss kontrollieren, ob es bereits vor dem 15. Mai 1997 in der EU einen „nennenswerten Verzehr“ gegeben hat. Ein neuartiges Lebensmittel liegt nur vor, wenn zuvor kein nennenswerter Verzehr vorlag und das Lebensmittel einer der zehn oben genannten Kategorien angehört. - Schritt: Antragstellung
Der Unternehmer stellt einen Antrag auf Zulassung des neuartigen Lebensmittels direkt bei der Europäischen Kommission. Hierfür reicht er unter anderem Studien zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit des Produkts ein. - Schritt: Kontrolle der Sicherheit
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherung prüft das vorliegende Studienmaterial und bewertet die vom Produkt gegebenenfalls ausgehenden Risiken. Fällt die Bewertung positiv aus, erteilt die Europäische Kommission die Zulassung als Novel Food und die Vermarktung ist zulässig. Gegebenenfalls können Auflagen erteilt werden, etwa die Kennzeichnung des Lebensmittels mit Hinweisen für den sicheren Verzehr.
Tipp: Wird ein Lebensmittel in einem Drittland traditionell verzehrt, können Lebensmittelunternehmer ein einfacheres Antragsverfahren nutzen. Sie müssen dann lediglich den Nachweis darüber erbringen, dass die Nutzung bereits seit 25 Jahren unter sicheren Bedingungen erfolgt ist.
Fazit
Nicht jedes neue Lebensmittel gilt automatisch auch als neuartiges Novel Food im Sinne der Novel-Food-Verordnung. Haben Sie ein neues Produkt entwickelt und sind unsicher, ob Sie dafür eine Zulassung benötigen? Wenden Sie sich an unsere Experten für Lebensmittelrecht. Sie unterstützen Sie gerne bei den erforderlichen Schritten.
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