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Datenleck bei Twitter (X): Jetzt prüfen, ob du betroffen bist und dir möglicherweise Schadensersatz zusteht.

Jetzt E-Mail-Adresse eingeben und sofort herausfinden, ob du vom Datenleck betroffen bist:

Wir helfen dir, die Schadensersatzansprüche gegen Twitter zu prüfen!

  1. Prüfe mit deiner E-Mail-Adresse, ob du betroffen bist.
  2. Ja? Dann trage dich in das Formular ein, den dir steht wahrscheinlich bares Geld zu.
  3. Danach informieren wir dich, sobald wir dir ein Angebot machen können.
  4. Mit etwas Glück erhältst du bald deine Entschädigung.


Hintergrund: Was ist passiert?

Rund 235 Millionen Nutzer sind von einem großen Datenleck bei Twitter, heute X, betroffen. Bei den Daten handelt es sich um Namen, Nutzernamen, E-Mail-Adressen und weitere sensible Informationen. Bist auch du vom Twitter-Datenleck betroffen? Dann melde dich bei uns. Die Kanzlei WBS berät dich gerne zu den nächstmöglichen rechtlichen Schritten.

Hier kannst du durch Eingabe deiner E-Mail-Adresse überprüfen, ob diese vom Datenleck betroffen ist.
Grundsätzlich hat ein Datenverarbeiter bei einer Datenpanne die bußgeldbewehrte Pflicht, die Betroffenen zu informieren. Ob Twitter die betroffenen Nutzer von der Datenpanne informieren muss, richtet sich nach Art. 34 DSGVO. In Art. 34 DSGVO ist vorgesehen, dass betroffene Personen von den Verantwortlichen „unverzüglich“ von der Verletzung zu unterrichten sind. Dies gilt aber nur dann, wenn von der Verletzung „voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten“ ausgeht. Die Informationspflicht ist zudem ausgeschlossen, wenn Twitter sofort Maßnahmen ergriffen hat, die die Sicherheit der Daten wiederherstellen. Ob die Voraussetzungen des Art. 34 vorliegen, wird nun zu prüfen sein.
Auf der Grundlage von Art. 15 DSGVO können Nutzer Auskunft gegenüber Twitter verlangen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Erteilt Twitter keine oder eine unvollständige Auskunft, kann sich daraus zu ihren Gunsten bereits ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ergeben. Daneben kommen weitere Pflichtverletzungen von Twitter im Zusammenhang mit dem Datenleck in Betracht, die möglicherweise Schadensersatzansprüche zur Folge haben.

Zuletzt haben deutsche Gerichte Klägern hohe Schadensersatzansprüche aus Art. 82 DSGVO bei DSGVO-Verstößen zugebilligt. Die Norm wird von der Rechtsprechung zunehmend sehr weit ausgelegt. Zum Teil wird von den Gerichten auch vertreten, dass der den Klägern zustehende Schadensersatz abschreckende Wirkung haben und damit eine abschreckende Höhe erreichen müsse.
Nachdem du mit unserem Datenleck-Checker geprüft hast, ob deine Daten von der Datenpanne betroffen sind, kannst du dich in unser Formular eintragen. Wir sind dem Datenleck auf der Spur und informieren dich, sobald wir dir ein gutes Angebot machen können, denn auch du hast Schadensersatzansprüche gegen Twitter.