Der Lebensmittel-Kette „Kaufland“ passte es nicht, dass ein Online-Shop den Namen „Kaufdas Online“ beim EU-Markenamt registrieren wollte. Am Ende musste der EuG entscheiden, ob sich die Namen hier wirklich zu sehr ähnelten.
Der Markenname „Kaufdas“ ähnelt dem Markennamen „Kaufland“ zu sehr. Das urteilte nun das Gericht der Europäischen Union (EuG). Zum Streit kam es, weil „Kaufland“ einer Registrierung beim EU-Markenamt (EUIPO) der Marke „Kaufdas Online“ widersprochen hatte. Der EuG empfand die Verwechslungsgefahr als zu hoch, insbesondere für EU-Bürger ohne Deutschkenntnisse
(Urt. v. 13.09.2023, Rs. T-488/22).
Den perfekten Markennamen für das eigene Unternehmen zu finden, ist nicht immer leicht. Zum einen muss der Markenname das eigene Unternehmen bestmöglich widerspiegeln. Darüber hinaus sollte der Name auch innovativ sein und vor allem: Der Name darf keinem anderen, bereits eingetragenen Markennamen zu sehr ähneln, es darf also keine Verwechselungsgefahr bestehen. Genau das wurde im Streit zwischen „Kaufdas Online“ und „Kaufland“ zum Problem.
Ein Online-Shop, der eine breite Palette von Non-Food-Produkten für den Garten und Handwerksbedarf anbietet, versuchte, die Marke „Kaufdas Online“ beim EUIPO als Unionsmarke zu registrieren. Der Markenname „Kaufdas“ ist im Shop mit Buchstaben in verschiedenen Farben geschrieben. „Kaufdas“ ist über „Online“ geschrieben, jede Reihe von oben und nach unten hat dabei eine eigene Farbe, sodass nie zwei gleiche Farben nebeneinander auftreten. Die Idee mit dem Shop-Namen stieß aber bei einem bestimmten Unternehmen nicht gerade auf offene Arme: Nämlich Kaufland. Die Eintragung der Marke „Kaufdas Online“ scheiterte, nachdem Kaufland Widerspruch einlegte und sich auf den älteren Markennamen „Kaufland“ berufen hat.
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Klage vor dem EuG erfolglos
Den Widerspruch wollte „Kaufdas“ jedoch nicht auf sich sitzen lassen und legte Beschwerde beim EU-Markenamt (EUIPO) ein. Damit blieb der Online-Shop jedoch ohne Erfolg, also klagte das Unternehmen vor dem EuG. Die Eintragung wurde jedoch auch vor Gericht abgelehnt, da es zu Verwechslungen zwischen den „Kaufdas“ und „Kaufland“ kommen könnte. Diese Gefahr bestand lauf den Richtern insbesondere für Verbraucherinnen und Verbraucher, die keine Deutschkenntnisse hatten – vor allem wohl Spanier und Italiener, die einen bedeutenden Teil der angesprochenen Zielgruppe in der EU ausmachten.
Zum Ärgernis für „Kaufdas“ wurden die beiden Marken als visuell und klanglich ähnlich erachtet. In der Marke „Kaufdas Online“ wurde die Wortkombination „Kaufdas“ aufgrund der farbigen Buchstaben als dominant angesehen. Beide Marken hätten laut EuG gemeinsame Merkmale, darunter die Anfangssilbe „Kauf“, eine ähnliche Buchstabenanzahl und jeweils ein „d“ und ein „a“ in der zweiten Silbe. Klanglich sei die erste Silbe besonders prägend.
Verbraucherinnen und Verbraucher ohne Deutschkenntnisse, insbesondere Spanier und Italiener, würden den Bedeutungsgehalt der Marken nicht beurteilen oder vergleichen können. Dies galt auch für die Wortbestandteile „Kauf“ und „land“, entgegen der Ansicht des Online-Shops. Das Gericht mit Hauptsitz in Luxemburg berücksichtigte bei der Annahme der Verwechslungsgefahr, dass Verbraucher Marken selten direkt miteinander verglichen, sondern sich stattdessen auf ihre Erinnerung verlassen müssen. Auch wenn die Marke „Kaufdas Online“ heißen sollte und im Vergleich zu „Kaufland“ einen zusätzlichen Begriff enthält, werde dieser von den Kunden eher beschreibend wahrgenommen und weniger als Bestandteil des Markennamens, wie das Gericht letztlich noch ausführt.
Also lautet das Fazit: Das Verfahren hat sich für „Kaufdas Online“ nicht gelohnt. Der Online-Shop wird seinen Namen in der Form nicht als Unionsmarke registrieren können.
agr