Apple ist mit dem Versuch gescheitert, dem Online-Händler Amazon per Eilverfahren die Nutzung der Beizeichnung „Appstore“ für dessen Software-Plattform verbieten zu lassen.
Die zuständige Richterin lehnte am Mittwoch, dem 6. Juli (Ortszeit) den Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab und setzte eine Verhandlung auf Oktober 2012 an.
Amazon hatte unter dem Namen Appstore eine Download-Plattform für Smartphones mit dem Google-Betriebssystem Android gestartet und wurde im März von Apple verklagt.
Apple habe nicht beweisen können, dass die Namensähnlichkeit zwischen dem App Store (getrennte Schreibweise) mit Programmen für iPhone und iPad und dem Appstore zu Verwirrung bei Verbrauchern führe, erklärte die kalifornische Richterin. Gleichermaßen widersprach sie aber auch der Ansicht von Amazon, der Begriff ´App Store´ habe sich inzwischen so fest als Bezeichnung von Software-Vertriebsplattformen etabliert, dass er von allen genutzt werden könne.
Apple argumentierte, die Nutzer verbänden den Namen ´App Store´ mittlerweile eindeutig mit der Plattform des Mac- und iPhone-Herstellers. Amazons ´Appstore´ würde somit für Verwirrung bei Verbrauchern sorgen und zu Schaden für Apple führen. Die Richterin erwiderte, Amazon biete ausschließlich Programme für Android an und den Nutzern sei durchgehend bewusst, dass sie einen Dienst von Amazon und nicht von Apple ansteuern.
Apple startete seinen App Store mit Programmen für iOS-Geräte 2008 und beantragte die Markenrechte an dem Namen. Die US-Patentbehörde gewährte diese bereits, allerdings geht Konkurrent Microsoft gegen die Entscheidung vor. Mittlerweile erweiterte Apple das App-Store-Angebot um Programme für seine Mac-Computer.
Quellen:
http://www.stern.de/digital/computer/amazon-darf-appstore-als-namen-behalten-1703747.html