Nach der von Apple erwirkten einstweiligen Verfügung gegen Samsungs Galaxy Tab 10.1 versucht Samsung alles, um sein Galaxy Tab trotzdem auf dem deutschen Markt zu vertreiben.
Bildnachweis:/Samsung Galaxy Tab/3 Sverige-Erik Hörnfeld/CC BY 2.0/Some rights reserved
Wie wir bereits berichtet haben, hatte Apple gegen Samsung vor dem Landgericht Düsseldorf im August 2011 die begehrte einstweilige Verfügung erwirkt, wonach für Samsung ein deutschlandweites Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 besteht. Das Landgericht Düsseldorf änderte seine Ansicht aufgrund des zwischenzeitlich eingelegten Widerspruches von Samsung nicht. Es entschied mit Urteil vom 09.09.2011 (Az. 14c O 194/11), das die einstweilige Verfügung bestehen bleibt. Hiergegen ist derzeit ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 20 U 175/11 anhängig. Über den Ablauf der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf haben wir ebenfalls berichtet.
Die juristische Auseinandersetzung um das Galaxy Tab 10.1 hatte zur Folge, dass Samsung einen Rückzieher beim Galaxy Tab 7.7 gemacht hat. Es soll laut golem von sich aus dieses Modell im September 2011 vom deutschen Markt genommen haben. In nächster Zeit soll es nach einem Bericht bei Heise durch das Galaxy Tab 7.0 Plus N ersetzt werden. Insbesondere aufgrund des neu gestalteten Rahmens soll sich das Modell stärker von Apples iPhone unterscheiden, so dass nach der Auffassung von Samsung keine Geschmacksmusterverletzung mehr vorliegt.