Im Patentstreit gegen Motorola hat Apple vor dem Landgericht München I erneut einen Teilerfolg für sich verbuchen können. Apple hatte eine Verletzung von Patenten an Mobiltelefon- bzw. Tablet-Computertechnik durch Motorola als gegeben gesehen. 

In den Urteilen der 7. Zivilkammer vom 01. März 2012 ging es um ein Patent im Bereich der Fotoverwaltung (Europäische Patentnummer 2059868), speziell um das Weiterscrollen von Bild zu Bild. Das Gericht sah hier eine Patentverletzung – zumindest beim Weiterverschieben vergrößert angezeigter Bilder – bei allen angegriffenen Ausführungsformen als gegeben, so die Meldung des LG München.

Erst Mitte Februar hatte das Gericht zwei Urteile bezüglich Apple-Patente verkündet. Damals ging es um das Entsperren des Bildschirms. Im Fall der beanstandeten Version für Mobiltelefone sah das Gericht eine Patentverletzung durch Motorola als gegeben an. Den Entsperrmechanismus von Tablet-Computern betreffend wurde die Klage von Apple abgewiesen.

Laut der Pressemeldung des LG München ist die Zahl der Patentverletzungsklagen in den letzten zwei Jahren deutlich gestiegen. Als Grund dafür wird u. a. das von den Kammern für Patentverletzungen eingeführte „Münchener Verfahren“ genannt. Mit einem frühen Erörterungstermin und einem strikten Zeitplan im Verfahrensablauf sollen somit in Patentverletzungsprozessen schnelle Entscheidungen getroffen werden, so die Meldung weiter.

Anfang Dezember 2011 hatte Motorola vor dem Landgericht Mannheim ein Verkaufsverbot für alle Apple iPhone und iPad Modelle erwirkt, die den GPRS-Standard unterstützen. Damals warf Motorola Apple diesbezüglich eine Patentrechtsverletzung vor.

(Urteile des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 7 O 19716/11, 7 O 11395/11, 7 O 16692/11 und 7 O 16695/11; nicht rechtskräftig)