Wohl nahezu jeder dürfte das Logo der in deutschen Supermärkten vorherrschenden Bananen-Marke Chiquita kennen. Und dennoch: Das blaue Oval mit dem gelben Rand hat nach Ansicht des EuG zu wenig Unterscheidungskraft und kann daher nicht als EU-Marke eingetragen werden.

Diese blau-gelbe-Form wollte Chiquita als Unionsmarke eintragen lassen

Das Gericht der europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass das blau Oval mit gelben Streifen der US-Firma Chiquita Brands nicht genügend Unterscheidungskraft besitze, weshalb die Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) aus Mai 2023 bestehen bleibt, welches die bereits eingetragene Unionsmarke für nichtig erklärt hatte (EuG, Rechtssache T-426/23).

Die bekannte Marke Chiquita Brands aus Florida (USA), in Europa vor allem für seien Bananen bekannt, ließ beim EUIPO das bekannte blau-gelbe Oval als Unionsmarke registrieren. Die Eintragung betraf allerdings nur die ovale blaue Form mit gelben Rand, ohne das Chiquita-Logo und ohne die Frau mit Obstkorb als Hut, die das Logo auf Bananen zusätzlich zieren.

Die eingetragene Marke umfasste dabei mehrere Lebensmittelkategorien, darunter auch frische Früchte und hier insbesondere Bananen.

Im Mai 2020 stellte ein französisches Unternehmen aus Marseille beim EUIPO einen Antrag auf Nichtigkeitserklärung der Marke, da ihr die Unterscheidungskraft fehle. Drei Jahre später, Im Mai 2023, erklärte das EUIPO die Marke dann tatsächlich für nichtig. Dabei beschränkte sich das EUIPO allerdings lediglich auf frische Früchte, einschließlich Bananen. Nach Ansicht des EUIPO besaß die Marke für diese Produkte keine ausreichende Unterscheidungskraft und Chiquita Brands habe auch nichts anderweitiges nicht nachweisen können.

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Chiquita-Logo nicht ausreichend unterscheidungsfähig

Das EuG hat die Klage abgewiesen und bestätigte damit die Nichtigerklärung der Marke durch das EUIPO. Weder die simple ovale Form noch das blau-gelbe Farbschema verleihe der Marke hinreichende Unterscheidungskraft. So entspreche die Form der Marke einer einfachen geometrischen Figur – einer abgewandelten Ovalform – ohne leicht erkennbare oder einprägsame Merkmale. Zudem würden ovale Etiketten im Bananensektor häufig verwendet, da sie auf gebogenen Früchten, wie Bananen, leichter als andere Formen anzubringen seien. Daher würde diese Form weder die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich ziehen noch helfen, die Herkunft der damit gekennzeichneten Bananen zu erkennen.

Auch das Farbschema sei eine im Handel mit frischen Früchten häufig verwendete Kombination aus Primärfarben. Seine Verwendung mache sie daher weder besonders auffällig noch charakteristisch. Die Farben würden sich somit nicht dazu eignen, die von Chiquita vertriebenen Waren klar zu kennzeichnen.

Kein Nutzungsnachweis durch Chiquita

Chiquita Brands konnte zudem nicht nachweisen, dass ihre eingetragene Marke durch Benutzung im gesamten EU-Raum Unterscheidungskraft erlangt hat. Die vorgelegten Beweise bezogen sich größtenteils auf lediglich vier Mitgliedstaaten. Das Unternehmen legte keine Argumente dar, die belegen würden, dass die Marktsituation für Bananen und andere Früchte in diesen Ländern mit der in den übrigen Mitgliedstaaten vergleichbar sei. Außerdem erlange die farblich gestaltete ovale Form vor allem erst zusammen mit zusätzlichen Bildern oder Wörtern wie „Chiquita“ Unterscheidungskraft.