Das Berliner Landgericht hat entschieden, dass der Begriff „Berlin Tattoo“ für ein Militärmusik-Festival nicht schutzfähig ist.
Bis 1992 hielten die britischen Alliierten in der Berliner Deutschlandhalle ein Militärmusik-Festival ab. Seit 1995 knüpfte eine Agentur an die langjährige Tradition an und veranstaltete zusammen mit dem Bundeswehrverband das „Berlin Tattoo“. Im Englischen bedeutet der Begriff „Tattoo“ auch „Zapfenstreich“.
Eine andere Agentur rief nun eine Konkurrenzveranstaltung ins Leben, die unter dem Namen „Original Berlin Tattoo“ laufen sollte. Zudem teilte sie mit, dass das „Berliner Militärmusikfest in seiner bekannten Form nicht mehr von dem Deutschen Bundeswehr-Verband durchgeführt“ werde.
Beim Landgericht Berlin beantragten die Veranstalter des älteren Festivals eine einsteilige Verfügung. Zum einen ging es um die Verwendung des Begriffs „Original Berlin Tattoo“ und zum anderen um die Behauptung, das Festival werde in seiner bekannten Form nicht mehr vom Bundeswehrverband veranstaltet.
Das Landgericht Berlin hat nun teilweise zugunsten des Antragstellers entscheiden. Die Aussage, das Festival werde nicht mehr in seiner bekannten Form durchgeführt, sei irreführend und unwahr. Zudem dürfe der Begriff „Original“ nicht verwendet werden, da die Antragsgegnerin das Festival zum ersten Mal veranstaltet, aber der Eindruck entstehen könne, dass tatsächlich an bisherige Veranstaltungen angeknüpft werde.
Die Verwendung des Begriffs „Berlin Tattoo“ könne aber nicht verboten werden, da dass Wort in seiner englischen Bedeutung rein beschreibend und so nicht schutzfähig sei, so das Gericht.
Wörtlich heißt es: „Denn Tattoo stammt aus dem Holländischen: Im 17. Jahrhundert wurde mit dem Satz «doe den tap toe» («mach den Hahnen zu!») auf Befehl des Kommandanten der Bierhahnen geschlossen. Dieses Signal wurde meistens von einem Trommler oder Pfeiffer gespielt. Die englische Sprache bildete dann aus dem holländischen Zapfenstreich das Wort «tattoo». Im Laufe der Zeit ist der Zapfenstreich oder eben «tattoo» zum Synonym für entsprechende Musikfestivals geworden.“
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