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Domainrecht

Das Domainrecht bezeichnet die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Benutzung von und den Handel mit Domains. Neben dem Markenrecht bieten hier auch das Namens- und das Wettbewerbsrecht Schutz. Da eine Domain einen hohen wirtschaftlichen Wert hat, werden hier zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen. Hier erhalten Sie einen Überblick über alles, was Sie über Domains und ihren Schutz wissen sollten. Sie haben Probleme im Zusammenhang mit Ihrer Domain? Unsere erfahrenen Spezialisten im gewerblichen Rechtsschutz unterstützen Sie!

Was ist eine Domain?

Die Domain ist grundsätzlich die Adresse eines Unternehmens oder einer Privatperson im Internet. Dabei wird die tatsächliche Adresse, die nur eine Zahlenfolge ist, mit der Domain verknüpft, so dass der menschliche Nutzer nur noch amazon.de in seinen Browser eingeben muss, um bei dem deutschen Internetauftritt des gleichnamigen Online-Versandhändlers zu landen.

Die Auswahl der Domain hat oft für das Unternehmen entscheidende Bedeutung. So ist es wünschenswert, dass die Domain mit dem Firmennamen übereinstimmt und nicht um Zusätze ergänzt werden muss. Auch gelten kurze Domains als erstrebenswert, da diese leichter zu merken und einzugeben sind. Gerade für Online-Unternehmen hat die Wahl eines Domainnamens entscheidende, wenn nicht sogar existenzielle Bedeutung.

Beispiel unserer eigenen Domain

Kein Domaingesetz

Trotz der mittlerweile erheblichen Bedeutung von Domains für den geschäftlichen Verkehr ist die diesbezügliche Rechtssituation nicht in einem eigenen Gesetz geregelt. Das Domainrecht ergibt sich vielmehr aus bestehenden Gesetzen, insbesondere dem Markenrecht, dem Wettbewerbsrecht und dem allgemeinen Zivilrecht und dort vor allem dem Namensrecht.

Die Anwendung dieser Rechtsmaterien auf Domains ist maßgeblich durch Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) konkretisiert worden. Dadurch ergibt sich mittlerweile ein recht klares Bild, wann das Markengesetz (MarkenG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Zusammenhang mit Domains angewendet werden muss und darf.

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Fallkonstellationen im Domainrecht

Klassischerweise ergeben sich in drei Bereichen Probleme im Zusammenhang mit Domains. Dies sind zum einen Probleme bei der Registrierung, zum anderen Probleme beim Handel mit Domains und schließlich Rechtsverletzungen durch die Nutzung von Domains.

Die Domainregistrierung

denic

Die Registrierung einer Domain erfolgt in der Regel nicht durch den späteren Domaininhaber selbst. Vielmehr wird der sogenannte Provider beauftragt, die Domain bei der DENIC zu registrieren. Sowohl der Provider als auch die DENIC selbst sind dabei keine staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Akteure, sondern reine private Unternehmen bzw. Organisationen. Daher handelt es sich bei den entstehenden Rechtsbeziehungen um private Schuldverhältnisse, auf die das allgemeine Schuldrecht Anwendung findet.

Es muss also in dem jeweiligen Verhältnis im Einzelfall geklärt werden, welche Rechte und Pflichten auf den jeweiligen Seiten bestehen. Im Streitfall können diese Pflichten erst durch ein Urteil rechtlich schlussendlich geklärt werden, wenn die Parteien keine einvernehmliche Lösung finden.

Der Domainhandel

Auch der Verkauf von Domains richtet sich nach dem allgemeinen Zivilrecht. Es handelt sich um einen einfachen Rechtskauf. Dabei sollte bei der Vertragsgestaltung darauf geachtet werden, dass nach Möglichkeit alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag klar verständlich formuliert sind. Dadurch können teure gerichtliche Klärungen verhindert werden.

Beim Kauf von Domains sollte regelmäßig eine umfassende Due Diligence durchgeführt werden. Ansonsten kann es sein, dass man eine Domain erwirbt, die nur mit hohem Abmahnrisiko genutzt werden kann bzw. deren Nutzung untersagt wird.

Die domainrechtliche Abmahnung

Abmahnung

Häufig werden Rechtsverletzungen durch Abmahnungen geltend gemacht. Dabei macht der Abmahnende Ansprüche geltend, die ihm aus der Verletzung seiner Rechte entstanden sind. Die Verletzungshandlung ist dabei regelmäßig die rechtswidrige Nutzung der Domain. Als Begründung für den Anspruch auf Unterlassung kommen dabei verschiedene Rechtsmaterien in Betracht. Die wichtigste Rechtsgrundlage sind dabei die Kennzeichenrechte. Unter das Kennzeichenrecht fallen vor allem das Markenrecht und das Namensrecht.

Wenn tatsächlich Rechte des Abmahners verletzt werden, müssen die Verletzungshandlung in Zukunft unterlassen und eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese kann jedoch so modifiziert werden, dass nur der konkrete Unterlassungsanspruch aus dem Weg geräumt wird. So wird nicht etwa eine weitergehende Unterlassungsverpflichtung als nötig begründet.

Häufig werden auch Löschungsansprüche geltend gemacht. Jedoch sind diese nur dann zulässig, wenn jede Form der Nutzung der Domain durch den Domaininhaber eine Rechtsverletzung darstellen würde. Ein Anspruch auf Übertragung der Domain besteht regelmäßig nicht. Ausnahmen können nur für ganz bekannte Marken gelten, bei denen der Verbraucher ein bestimmtes Unternehmen erwartet (vgl. z.B. shell.de).

Hier erfahren Sie mehr zur domainrechtlichen Abmahnung:

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Sie möchten eine Domain kaufen? Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann rechtliche Risiken, z.B. aus dem Markenrecht, erkennen und verhindern.

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Die Nutzung von Domains ist in Deutschland detailliert geregelt, jedoch nicht in einem einheitlichen Gesetz kodifiziert. Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung von Domains und den mitunter komplizierten vertraglichen Gestaltungen empfiehlt es sich, beim Handel mit Domains einen Anwalt zu konsultieren. Auch bei einer domainrechtlichen Abmahnung kann ein Rechtsanwalt helfen Kosten zu minimieren und unberechtigte Abmahnungen abzuwehren.

Wir helfen Ihnen gerne!

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