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Domainrecht

Verteidigung gegen Abmahnungen

Sie haben eine Abmahnung erhalten, mit der Ihnen die Nutzung Ihrer Domain verboten werden soll? Hier erfahren Sie, wann eine Abmahnung berechtigt ist, welche Folgen sich daraus ergeben und wie Sie sich am besten verteidigen.

Was bedeutet eine Abmahnung?

Mit der Abmahnung weist Sie der Abmahner darauf hin, dass er sich in seinen Rechten verletzt sieht. Er möchte, dass Sie sich verpflichten, diese Verletzungen in Zukunft zu unterlassen und macht insofern einen Unterlassungsanspruch geltend. Diese Unterlassungsansprüche können sich auch auf Domains beziehen. Was konkret unterlassen werden soll, hängt jedoch davon ab, aus welchem Grund abgemahnt wurde:

Wettbewerbsrecht

Wenn es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung handelt, dann liegt der Vorwurf in einem möglicherweise unlauteren oder wettbewerbswidrigen Verhalten. Das Wettbewerbsrecht wird häufig bei sogenannten Tippfehler-Domains angewendet. Dabei handelt es sich um Domains, die nur marginal von bekannten Domains abweichen. Die Hoffnung ist dabei, dass sich Internetnutzer verschreiben und so auf die eigene Webseite kommen.

Die Registrierung von Tippfehler-Domains ist dabei zunächst nicht unlauter. Es kann jedoch ein unlauteres Verhalten vorliegen, wenn Sie versuchen, die Bekanntheit der Webseite auszunutzen oder den ursprünglichen Domaininhaber und Abmahner gezielt in seiner geschäftlichen Tätigkeit zu behindern.

Abmahnung vom Konkurrenten erhalten - was tun? YouTube-Video
YouTube-Video: „Abmahnung vom Konkurrenten erhalten – was tun?“

Wenn eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung berechtigterweise ausgesprochen wurde, muss dieser Wettbewerbsverstoß unterlassen werden. Wie dies konkret zu geschehen hat, kommt auf den Einzelfall an. Es kann ausreichend sein, einen Hinweis auf die Webseite zu nehmen, der klarstellt, dass man sich nicht bei der erwarteten Webseite befindet. Es kann allerdings auch sein, dass die Domain zukünftig gänzlich anders genutzt werden muss. Aus dem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geht jedoch in der Regel kein Löschungsanspruch hervor. Sie können die Domain als solche in der Regel behalten.

Markengesetz

Markenrecht

Wenn die Abmahnung auf das Markenrecht gestützt wird, dann macht der Abmahnende geltend, Inhaber einer Marke oder eines Unternehmenskennzeichens zu sein, das Sie möglicherweise verletzen. Dabei ist zu beachten, dass der Markenschutz in der Regel nicht für alle Waren und Dienstleistungen gilt, sondern die Benutzung des Zeichens nur im Zusammenhang mit bestimmten Produkten verbietet. Die Benutzung des Zeichens bzw. der Domain, muss also nur unterlassen werden, soweit es die Marke verbietet. Dies kann je nach Einzelfall bedeuten, dass nur einzelne Angebote aus einem Online-Shop entfernt werden müssen.

Namensrecht

Schließlich werden domainrechtliche Abmahnungen häufig auf das Namensrecht gemäß § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gestützt. Der Namensträger darf danach Unterlassung verlangen, wenn sein Name unbefugt gebraucht wird und der Namensträger in seinen Interessen verletzt oder beeinträchtigt ist. Voraussetzung ist jedoch auch, dass der Name eine ausreichende Unterscheidungskraft hat und konkret der Name verwendet wird. Das Namensrecht kann also nicht für Tippfehler-Domains angewendet werden.

Eine Verletzung des Namensrechts hat die weitgehendste Verbotswirkung. Denn wenn jede Nutzung der Domain eine Verletzung des Namensrechts darstellt, dann hat der Abmahnende einen Anspruch darauf, dass der abgemahnte Domaininhaber die Domain löscht bzw. löschen lässt.

Es kann jedoch durch eine Domainabmahnung nicht erreicht werden, dass der Abgemahnte die Domain an den Abmahner übertragen muss. Allerdings kann es sein, dass der Abmahner einen sogenannten Dispute-Antrag bei der DENIC stellt. Dies hat zur Folge, dass der Domaininhaber die Domain nicht mehr ohne Weiteres an Dritte übertragen kann. Bei einer Löschung der Domain kann derjenige, der den Dispute-Antrag gestellt hat, die Domain neu registrieren.

Domain WBS

Folgen der Abmahnung

Auf Abmahnungen sollten Sie in jedem Fall reagieren, da der Abmahnende sonst gerichtliche Schritte, insbesondere das Erwirken einer einstweiligen Verfügung, einleiten wird, wenn Sie schweigen. Wie Ihre Reaktion aussehen sollte, hängt jedoch davon ab, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Wenn die Abmahnung berechtigt ist, dann muss dieses rechtswidrige Verhalten auf jeden Fall abgestellt werden. Das kann bedeuten, dass die Domain nicht mehr in gleicher Form verwendet werden darf, die Domain gar nicht mehr genutzt werden darf oder sogar die Domain gelöscht werden muss. Darüber hinaus muss die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden. Dies ist regelmäßig nur dann möglich, wenn eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Mit dieser Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Erklärende dazu, dem Abmahnenden für jeden neuen Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Abmahnung

Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, sollte die entsprechende Rechtsansicht der Gegenseite mitgeteilt werden, damit diese die Möglichkeit hat, die Abmahnung zurückzunehmen. Möglicherweise findet man in solchen Fällen eine außergerichtliche Lösung. Im ungünstigsten Fall wird ein streitiges Verfahren vor Gericht ausgetragen.

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Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen!

Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser kann einschätzen, ob eine Abmahnung berechtigt ist und ob bzw. in welchem Umfang eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. In der Regel wird eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit der Abmahnung versendet. Diese ist meistens sehr weitgehend und sollte daher modifiziert, das heißt eingeschränkt, werden. Jedoch muss die Unterlassungserklärung den gesamten Verstoß abdecken, da sie ansonsten die Wiederholungsgefahr nicht ausräumt.

Gerade im Markenrecht, aber auch in den anderen Rechtsgebieten, werden in der Regel beachtliche Streitwerte festgesetzt. Dies führt dazu, dass auch die Kosten einer Abmahnung beträchtlich sein können. Diese können mit anwaltlicher Hilfe in der Regel gesenkt werden.

Auch können außergerichtliche Vergleiche geschlossen werden. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn der Abgemahnte bereit ist, die abgemahnte Domain abzugeben.

Wir von WILDE BEUGER SOLMECKE unterstützen Sie gerne und beraten Sie umfassend zum Thema Verteidigung gegen Abmahnungen im Domainrecht. Nehmen Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung Kontakt mit uns auf.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.


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