Kann der Slogan “Russian warship, go f**k yourself” als Marke geschützt werden? Nein, sagt das EuG und wies eine Klage zu dem symbolkräftiges Zeichen des ukrainischen Widerstandes ab.
Das Bildzeichen, das aus dem Satz „RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF“ in russischer und englischer Sprache besteht, kann nicht als Unionsmarke eingetragen werden. Der Satz, der ein Symbol des von der Ukraine geführten Kampfes gegen die russische Aggression geworden ist, würde nicht als Hinweis auf eine betriebliche Herkunft wahrgenommen, so das Gericht der Europäischen Union (EuG, Urteil vom 13.11.2024, Rechtssache T-82/24).
EUIPO lehnt “RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF”-Eintragung ab
Hintergrund des markenrechtlichen Falls ist eine Aktion ukrainischer Grenzschützer gleich zu Beginn der russischen Invasion. Am 24. Februar 2022, dem ersten Tag des russischen Angriffs, versuchten russische Streitkräfte, eine kleine ukrainische Insel im Schwarzen Meer zu erobern. Sie forderten die dort stationierten Grenzschützer zur Kapitulation auf, doch deren mutige und unverblümte Antwort – „Russian warship, go fuck yourself“ – wurde in der Folge zu einem symbolträchtigen Ausdruck des ukrainischen Widerstands.
Der Ausspruch verbreitete sich schnell weit über die Landesgrenzen hinaus und wurde zum Sinnbild für die Entschlossenheit der Ukraine gegen die russische Aggression. Die Ukraine ehrte diesen Moment unter anderem mit einer Sonderbriefmarke. Zudem wurde beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine Eintragung als Unionsmarke beantragt. Diese sollte für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen in den Bereichen Verlagswesen, Bildung, Erziehung, Unterhaltung und Sport gelten.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Das EUIPO lehnte die Eintragung jedoch am 1. Dezember 2023 ab. Und begründete dies mit einer fehlenden Unterscheidungskraft für die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen.
Nun hat das EuG die gegen die Eintragungs-Ablehnung erhobene Klage abgewiesen. Der in der angemeldeten Marke aufgegriffene Satz werde nach Auffassung des EuG ab seiner ersten Benutzung umfassend verwendet und von den Medien verbreitet, um Unterstützung für die Ukraine zu gewinnen. Er sei sehr schnell zu einem Symbol des ukrainischen Kampfes gegen die russische Aggression geworden. Dieser Satz werde also wiederholt in einem politischen Kontext verwendet, um die Unterstützung der Ukraine zum Ausdruck zu bringen und zu fördern.
Das Gericht wies darauf hin, dass ein Zeichen die wesentliche Funktion einer Marke nicht erfüllen könne, wenn Verbraucher in dem Zeichen keinen Hinweis auf die Herkunft der Ware oder der Dienstleistung, sondern nur eine politische Botschaft wahrnehmen würden.
Der in Rede stehende Satz würde in einem nicht geschäftlichen Kontext (russische Aggression) sehr intensiv verwendet und werde zwangsläufig sehr eng mit diesem Kontext und diesem neueren geschichtlichen Zeitpunkt, der Verbrauchern in der EU wohlbekannt sei, in Verbindung gebracht. Verbraucher würden diesen Satz daher nicht als einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der mit ihm gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen wahrnehmen.
„Fuck“ traditionell schwer eintragbar
Eintragungen mit dem Begriff „Fuck“ haben es seit jeher eher schwer. So wurde z.B. die Marke „Ready to Fuck“ verhindert. Weitere Anmeldungen wie “FUCK ME SILLY”, “FUCKSUGAR”, “IRON FUCK”, oder auch “Fucking awesome” wurden allesamt erstinstanzlich abgelehnt. Auch „Fuck Ju Göthe“ wurde zunächst abgelehnt, dann aber später doch vom Europäischen Gerichtshof genehmigt.