Ein Unternehmer aus Hilden hatte sich schon 2002 die Rechte am Begriff „Malle“ beim EUIPO gesichert. 2019 mahnte er u.a. Discobetreiber, Partyveranstalter und auch Blogger ab. Nun bestätigte der EuGH letztinstanzlich die Löschung der Marke. Die zusätzlich in Deutschland gehaltene Marke hat der Inhaber mittlerweile auslaufen lassen. „Malle“ ist damit keine geschützte Marke mehr.
Mit Beschluss vom 17.06.2022 (Az. C‑145/22 P) ließ der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Rechtsmittel gegen eine Entscheidung zur Löschung der Unionsmarke „Malle“ nicht zu. Damit ist die Löschung der Marke aus dem Europäischen Markenregister endgültig.
Im vergangenen Jahr ging der Hildener Unternehmer Jörg Lück, seines Zeichens u.a. Produzent der Ballermann-Größen Tim Toupet und Mickey Krause, gegen mehr als 80 Veranstalter und sonstige Verwender des Begriffs „Malle“ vor. Er hatte sich den Begriff europaweit für vier Klassen schützen lassen (siehe Tabelle weiter unten). Zu seinen Lizenznehmern gehörte etwa Peter Wackel (Song: I love Malle).
Veranstalter von „Malle-Partys“ werden abgemahnt
Diese Verwender erhielten eine Abmahnung, in der sie dazu aufgefordert wurden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, einen Lizenzvertrag abzuschließen und Anwaltskosten in Höhe von 1822, 96 Euro zu zahlen. Auch Discobetreiber aus Erlangen und Holger Seyfried, Betreiber des Reiseblogs „Reisetiger“, erhielten Abmahnungen. Seyfried und der Erlanger Unternehmer stellten daraufhin Anträge beim Europäischen Markenamt (EUIPO), die EU-Marke für nichtig erklären zu lassen. Über den Antrag des Diskothekenbetreibers hatte das EUIPO zuerst entschieden und diesem stattgegeben.
Lück legte daraufhin Rechtsmittel vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) ein – ohne Erfolg. Auch die Beschwerde vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) scheiterte nun (Beschl. v. 17.06.2022, Az. C‑145/22 P).
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Klasse(n) Nizza 09:
Tonträger, insbesondere Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten, CDs, CD-Roms, DVDs.
Klasse(n) Nizza 35:
Werbung.
Klasse(n) Nizza 38:
Ausstrahlung von TV- und Rundfunksendungen.
Klasse(n) Nizza 41:
Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Party-Organisation, Party-Durchführung; Betrieb einer Diskothek; Produktion von TV- und Rundfunksendungen; Produktion von Musik; Produktion und Bereitstellung von Audio-Dateien (auch zum Abruf via Datenfernübertragung).
Malle = Mallorca
Das EUIPO, dessen Entscheidung nun damit nun letztinstanzlich bestätigt ist, stützte sich zur Begründung auf die Verwendung des Wortes „Malle“ im alltäglichen Sprachgebrauch. Maßgeblich war, ob „Malle“ eine geographische Angabe darstellt, da solche Angaben nicht als Marke schutzfähig sind. So hätte etwa „Mallorca“ definitiv nicht als Marke geschützt werden können. Doch versteht das deutschsprachige Publikum „Malle“ als geographischen Hinweis auf die Balearen-Insel Mallorca oder vielmehr als eine bestimmte Stilrichtung für Musik und Partys? Das EUIPO entschied: Eindeutig als Hinweis auf die Mittelmeerinsel. Diese Einschätzung stützte das EUIPO unter anderem auf den Duden, in dem „Malle“ als „Kurzwort für Mallorca“ geführt wird. Dies entspreche auch dem tatsächlichen Sprachgebrauch der Deutschen. Darüber hinaus hatte der abgemahnte Unternehmer aus Erlangen einen Berg Presseartikel vorgelegt, aus denen sich ergab, dass „Malle“ auch schon vor der Markenanmeldung im Jahr 2002 als Abkürzung für Mallorca gebraucht worden war. Die Richter befanden zudem, dass selbst bei „Malle-Musik“ ein geographischer Bezug zu Mallorca besteht. Dies folgerten unter anderem aus den Titeln von CDs mit typischer „Malle-Mucke“, die die Parteien vorgelegt hatten. Sie trugen Titel wie „Balla Balla Mallorca“ und „Balearen Charts“.
Das Bundespatentgericht hatte den Gebrauch des Wortes „Malle“ 2005 übrigens noch anders eingeschätzt und gewendet: „„Das im allgemeinen Sprachgebrauch breiter deutscher Publikumskreise die Baleareninsel Mallorca als „Malle“ bezeichnet würde, erscheint dem Senat überaus zweifelhaft.“ (Beschl. v. 27.07.2005, Az. 32 W (pat) 191/04)
Deutsche Marke ausgelaufen
Neben der Unionsmarke führte Produzent Lück auch die deutsch Wortmarke „Malle“. Auch gegen diese Markeneintragung ging Seyfried vor und erhob Löschungsklage vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf. Während das Verfahren noch lief, hätte die Marke jedoch verlängert werden müssen. Lück zahlte indes die Verlängerungsgebühren nicht, so dass die Marke auslief und das LG die Streitigkeit für erledigt erklärte. Die europäische Marke hatte der Produzent indes erst am 26.03.2022 verlängert. Bittere Folge für Lück: Er muss nun die Kosten des Verfahrens tragen.
Auch um „Ballermann“ wird gestritten
Der Streit um „Malle“ ist indes kein Einzelfall. So werden immer wieder Wörter als Marke geschützt, bei denen fraglich ist, ob sie nicht zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören. So hatten unter anderem Annette und André Engelhardt vor gut 20 Jahren die Idee ihres Lebens: Im gemeinsamen Mallorca-Urlaub beschlossen sie, sich das Wort „Ballermann“ als Marke schützen zu lassen. Sie betreiben die „Ballermann-Ranch“ und veranstalten im großen Stil „Ballermann-Partys“. Doch andere dürfen das nicht so ohne weiteres – und bekommen es daher regelmäßig mit den Engelhardts zu tun: Denn diese klagen gerne und häufig. Das Ehepaar hat so in den vergangenen Jahren Hunderte Verfahren geführt und für sich entschieden. So musste etwa eine Disco aus Cham Schadenersatz wegen einer „Ballermann-Party“ an das Ehepaar zahlen. Das OLG München hatte am 27. September 2018 entschieden, dass Markenrechte verletzt werden, wenn der Betreiber einer Gaststätte eine „Ballermann Party“ ankündigt (Az. 6 U 1304/18).
jko