Mit True Fruits Zimtstern hat der Smoothie-Hersteller True Fruits eine neue Sorte auf den Markt gebracht. Passend zum Zimtstern in der Flasche zieren der weltweit bekannte Super-Stern aus der bunten Welt von Super Mario sowie ein an Super Mario angelehnter Schriftzug das Äußere der Flasche. Wir klären, ob es ein geniales Marketing ist oder doch eine Rechtsverletzung.

Das allseits bekannte Unternehmen “True Fruits“, gegründet 2006 in Bonn, hat schon seit langer Zeit einen festen Platz im Kühlregal bei vielen Supermärkten und Discountern. Die seltenen und kreativen Sondereditionen des Smoothie-Herstellers sorgen jedoch immer mal wieder für Aufsehen – so auch bei der aktuellen Winteredition.

True Fruits hat mit seiner limitierten Winteredition „Zimtstern“ erneut einen auffälligen, kreativen, aber auch möglicherweise problematischen Smoothie geschaffen. Die Glasflasche ist umhüllt mit einem von Wolken geprägten blauen Hintergrund auf welchem mittig ein gelber Stern, sowie der Schriftzug „Zimtstern“ zu lesen ist. Die Anspielung auf den Spiele-Klassiker „Super Mario“ vom japanischen Unternehmen „Nintendo“ mit dem ikonischen Stern und der bekannten Schriftart mit den bunten Buchstaben springt zumindest Gamern direkt ins Auge. Genau hier könnte aber das Problem liegen – denn eine Kooperation mit Nintendo scheint es (derzeit) nicht zu geben.

Wie weit reicht der Schutz einer eingetragenen Marke?

Nintendo hat eine eingetragene Bildmarke mit dem klassischen „Super Mario“ Schriftzug, die bei dem europäischen Markenamt eingetragen ist (Markennummer: 1594401). Diese Marke, die als Basismarke in Japan registriert wurde, ist international auf die EU sowie weitere Staaten, wie Australien, Korea oder Großbritannien ausgeweitet worden. Der berühmte Schriftzug ist also auch in Deutschland durch markenrechtliche Bestimmungen geschützt.

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Wir sind bekannt aus

Das Markenrecht gibt dem Markeninhaber das Recht, ein Zeichen zu monopolisieren. Er ist also der Einzige, der entscheiden darf, wer die Marke benutzen darf. Daher liegt eine Markenverletzung immer dann vor, wenn jemand die geschützte Marke gegen den Willen des Berechtigten verwendet. Dabei ist nicht nur die identische Benutzung, also Verwendung des exakten Zeichens eine Verletzungshandlung, sondern auch die Verwendung von ähnlichen Zeichen umfasst. Ebenso ist der Markenschutz nicht nur auf ganz genau die Produkte beschränkt, die im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Marke vermerkt sind. Bei der Anmeldung einer Marke muss der Anmelder aus verschiedenen Klassen und Begriffen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnis diejenigen auswählen, für die der Schutz der Marke gelten soll. Die Bildmarke „Super Mario“ ist beispielsweise neben dem Schutzbegriff „elektronische Spielprogramme“ auch für Tee, Kaffee, Kakao und viele weitere Lebensmittel geschützt. Bei einer möglichen Markenverletzung kommt es nach dem Markengesetz aber nicht auf die genaue Bezeichnung der einzelnen Begriffe an. Das Zeichen kann auch durch ähnliche Produkte verletzt werden.

Bei dem „Zimtstern-Smoothie“ von True Fruits wurde das genaue Zeichen von „Super Mario“ nicht 1 zu 1 verwendet, eine Ähnlichkeit zu diesem Schriftzug ist allerdings eindeutig aufgrund der Schriftart, -anordnung und Farbe der Buchstaben zu erkennen. Dass Nintendo das Zeichen nicht explizit für Smoothies geschützt hat, muss eine Markenverletzung auch nicht zwangsläufig ausschließen.

True Fruits scheint sich der Gratwanderung bei dem Zimtstern-Design bewusst zu sein und hat  auf dem Produkt-Etikett durch Formulierungen wie „italienischen Brüdern“ und „Riesenschildkröte“ nur Anspielungen auf das Klassiker-Spiel gemacht.

Unlautere Handlung von True Fruits

Neben dem Markenrecht kann durch das Zimtstern-Design von True Fruits das Lauterkeitsrecht betroffen sin. Das Lauterkeitsrecht regelt durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (=UWG), wie sich die einzelnen Marktteilnehmer verhalten müssen, damit sich niemand mittels irreführender oder aggressiver Geschäftspraktiken unangemessene Vorteile verschaffen kann.

Eine Irreführung liegt gemäß dem UWG zum Beispiel dann vor, wenn die angebotene bzw. beworbene Ware eine Verwechslungsgefahr mit den Produkten eines Konkurrenten hervorruft. Dieses Verwechslungsrisiko muss bei Produktnachahmungen besonders beachtet werden. Wenn es den Nachahmern also gerade darauf ankommt, diese Verwechslung zu erzeugen und auszunutzen, dann kann ein solches Verhalten unzulässig sein.

Bei der erkennbaren Anlehnung an das Nintendo-Spiel könnten Verbraucher beispielsweise glauben, dass das Produkt in Kooperation mit Nintendo entstanden ist, obwohl dies möglicherweise nicht der Fall ist. Es könnte also fälschlicherweise der Eindruck entstehen, dass die Herkunft des Produktes etwas mit Nintendo zu tun hat, was Käufer zu einer Kaufentscheidung veranlassen könnte, die sie nicht getroffen hätten, wenn sie die Wahrheit gewusst hätten. Um solch unfreiwillig uninformierten Käufe zu tätigen, stuft das UWG solche Handlungen als unlauter ein, da sich so auf irreführende Weise ein Vorteil auf dem Markt verschafft wird.

Bei Rechtsverletzung im Wettbewerbsrecht könnte auf True Fruits also eine Abmahnung und die damit geltend gemachten Ansprüche zukommen.

Die Sonderedition „Maracjua Yellow“

Der aktuelle Wintersmoothie von True Fruits ist nicht das erste Produkt, welches durch seine Ausgestaltung für Aufsehen gesorgt hat. Mit der Limited Edition Nr. 11 brachte True Fruits vor fünf Jahren ein Design auf den Markt, welches stark an das bekannte Design des Zigaretten-Herstellers Marlboro erinnerte. Die Flasche kam in der klassischen rot, schwarz, weißen Aufmachung daher und trug die – auf Smoothies angepasste – Schriftzüge der Zigaretten-Marke.

Das Unternehmen hinter Marlboro schien diese Ähnlichkeit jedoch nicht zu gefallen. Sie forderten True Fruits dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Das bedeutet, dass das Unternehmen speziell diese Sonderedition nicht weiterverkaufen und bewerben konnte und dies auch in Zukunft nicht mehr darf. Daher ist diese Flasche nun nur noch zensiert im Archiv des Smoothie-Unternehmens zu finden.

Ob den „Zimtstern“-Smoothie das gleiche Schicksal treffen wird, ist offen. Eine Ähnlichkeit mit der Marke des Spielgiganten Nintendo kann man dem leckeren Getränke – der dem persönlichen Geschmackstest der Verfasserin mit Bravour bestanden hat –  wohl aber kaum absprechen.

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