Die INBUS IP GmbH versendet aktuell Abmahnungen über die Kanzlei Advant Burkhardt wegen angeblicher Verletzung der Marke INBUS. Wir von WBS.LEGAL zeigen Ihnen auf, wie Sie sich gegen die Abmahnung zur Wehr setzen können und haben zudem die Löschung der Marke INBUS beim DPMA beantragt.
Es wird auch in der Welt der Werkzeuge mit harten Bandagen gekämpft. Dass Begriffe aus dem allgemeinen Sprachgebrauch sogar rechtlichen Schutz genießen können, weil sie als Marke eingetragen sind, beweisen die seit einer Weile versendeten Abmahnungen der Firma INBUS IP GmbH.
Wer eine Tasche unter Bezugnahme auf den Namen „Louis Vuitton“ anbietet, der muss auch wirklich eine echte Tasche aus dem Hause Louis Vuitton versenden. Sonst gibt es zu Recht Ärger mit den Anwälten der Marke. Nicht bewusst ist jedoch den meisten Händlern der Umstand, dass auch vermeintliche Gattungs- oder Alltagsbegriffe rechtlich geschützt sein können. Ein prägnantes Beispiel hierfür bietet derzeit „noch“ die Firma INBUS IP GmbH, die für ihre „echten“ INBUS-Schlüssel sowie weitere Werkzeuge und Kleinteile zwar bereits 1934 bekannt war, heute jedoch nicht mehr – auch wenn das Unternehmen selbst dies anders einschätzt.
INBUS mahnt Händler ab, die Begriff INBUS/IMBUS verwenden
Nun werden Onlinehändler von der INBUS IP GmbH abgemahnt. Die Abmahnungen werden durch die Kanzlei Advant Beiten (Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ganghoferstraße 33, 80339 München, Postfach 20 03 35) versendet. Darin berufen sie sich auf eine angebliche Verletzung der deutschen Wortmarke „INBUS“, welche beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter anderem unter der Registernummer 477514 für Kleineisenwaren (insbesondere Schrauben und Muttern) eingetragen ist. Inhaberin der Marke ist die Firma INBUS IP GmbH.
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Die Abgemahnten Händler werden beschuldigt, durch das Bewerben von Innensechskantschlüsseln unter der Bezeichnung „INBUS“ gegen die Markenrechte der INBUS IP GmbH verstoßen zu haben. Das Unternehmen argumentiert, dass die beanstandeten Produkte lediglich als „Innensechskantschlüssel“ und nicht als „INBUS“ beworben werden dürften, um keine Markenrechtsverletzung zu begehen. So sei es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Markeninhabers die Begriffe „INBUS“ oder „IMBUS“ zu verwenden.
Ein nicht unerheblicher Teil der Kunden würden „INBUS“ oder „IMBUS“ mit Artikeln des Unternehmens verbinden und es käme somit zu einer Verwechslungsgefahr, wenn andere Unternehmen den Begriff verwenden würden. Es sei auch irrelevant, wenn Verbraucher davon ausgehen würden, dass es sich um einen sogenannten Gattungsbegriff, also vereinfacht gesagt lediglich um ein Synonym für eine ganze Produktgruppe handele.
In der Abmahnung wird die Unterzeichnung und fristgerechte Rücksendung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung verlangt und zusätzlich die Erstattung von Rechtsanwaltskosten, basierend auf einem Gegenstandswert von 50.000 Euro, was Gesamtkosten von 2.002,41 Euro (brutto) für Betroffene entspricht.
„Wir meinen: Keine Irreführung! INBUS in allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen“
Wir von WBS.LEGAL raten dringend davon ab, ohne vorherige Prüfung durch einen Anwalt, eine solche Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da dies weitreichende Folgen haben kann. Ebenfalls sollten keinesfalls geforderte Geldbeträge ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden.
Inhaltlich vertreten wir hier eine gänzlich andere Rechtsansicht als INBUS. Es beginnt bereits damit, dass die Unternehmenswebseite INBUS.de laut Impressum von der INBUS Werkzeug GmbH und nicht von der INBUS IP GmbH verantwortet wird, die aber über Advant Beiten abmahnen lässt. INBUS-Schlüssel werden damit gar nicht durch die abmahnende INBUS IP GmbH vertrieben. Die INBUS IP GmbH, hat als Unternehmensgegenstand lediglich das Halten und die Lizensierung von Marken, insbesondere der Marke „INBUS“. Im Markenrecht dürfen allerdings nur die Inhaber eigener originärer oder abgeleiteter Rechte abmahnen.
Des Weiteren wird u.a. im bekanntesten Deutschen Wörterbuch, dem Duden, der Gattungsbegriff „INBUS“ nicht nur als Marke gekennzeichnet. Das deutsche Wörterbuch Duden definiert das Wort „INBUS“ als einen INBUS-Schlüssel, ein sechskantiges, hakenähnlich gebogenes, längliches Werkzeug zum Anziehen oder Lockern von Schrauben mit Innensechskant. Auch wird das Wort INBUS wie ein gewöhnliches Substantiv auf einer weiteren Unterseite des Wörterbuchs durchdekliniert, um Verwendern die grammatikalisch korrekte Verwendung des Wortes zu zeigen. Ebenfalls findet sich auf einer weiteren Unterseite sogar der Hinweis auf die falsche Schreibweise „Imbusschlüssel“. Zudem wird der Begriff sogar selbst von der Rechtsprechung und auch von Presse und Medien als Bloßer Gattungsbegriff verwendet. Dies ist ein Indiz dafür, dass der Begriff ein Gattungsbegriff geworden ist. Wird eine Marke zu einem Gattungsbegriff, verliert der Markeninhaber seine Rechte an der Marke. Eine Abmahnung wegen Gattungsbegriff-Nutzung ist daher stets dringend daraufhin anwaltlich zu prüfen.
Keine Verletzung der Marke INBUS
Unserer Auffassung nach verletzen die meisten Verwender des Begriffs entgegen der Ansicht des Unternehmens selbst keine Rechte der Marke INBUS. Es ist vielmehr zu einer Umwandlung des Zeichens „Inbus“ in eine sogenannte Beschaffenheitsangabe gekommen, da aktuell nur noch ein völlig unbeachtlicher Teil der Verbraucher mit INBUS das Unternehmen selbst verbindet. Das Zeichen „Inbus“ (DE 477514), welches für die Waren der Klasse 6 „Kleineisenwaren, insbesondere Schrauben und Muttern“ eingetragen wurde, ist somit unserer Auffassung nach zu einer im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, geworden.
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Das Wort „INBUS“ jedenfalls wurde inzwischen in mindestens 6 Lexika und Wörterbücher aufgenommen. Die Aufnahme einer Marke als Gattungsbegriff in ein Lexikon spricht eindeutig für das Vorliegen einer Gattungsbezeichnung und dafür, dass es in den allgemeinen Sprachgebrauch für eine Produktgruppe Einzug erhalten hat. Als Synonyme des Gattungsbegriffs „Inbus“ werden auch von Wörterbüchern Begriffe wie Inbusschlüssel, Innensechskantschlüssel und Innensechskantschraube aufgeführt. Eine Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung kann heutzutage nicht mehr angenommen werden. Das gilt damit erst recht für den Begriff IMBUS. Beispiele für Begriffe die rechtlich als Gattungsbegriff eingestuft wurden und entsprechend als Marke gelöscht wurden sind u.a. Lotto, Fön, Flip-Flop. Dynamit oder auch Wedges.
WBS.LEGAL hat Löschungsantrag gestellt
Deshalb haben wir von WBS.LEGAL für unseren Mandanten beim DPMA beantragt, die Marke vollständig löschen zu lassen. Wir halten Sie hier über alles weitere Up to date“ gestellt.
Mit WBS.LEGAL richtig handeln
Falls Sie eine Abmahnung von der INBUS IP GmbH erhalten haben, ist es dennoch wichtig, diese ernst zu nehmen und unverzüglich einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Unser Team aus erfahrenen Anwälten im Markenrecht und der Abmahnabwehr, ist Ihnen gerne jederzeit behilflich. Unsere Experten können beurteilen, ob die Abmahnung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist und wie darauf reagiert werden sollte.
Gemeinsam mit meinem Team unterstütze ich Sie jederzeit bei der Schaffung, Verteidigung und Kommerzialisierung Ihrer Kennzeichnungsrechte. Wir beraten Sie gerne auch bereits vor der Registrierung Ihrer Marke(n) zu Fragen der Schutzfähigkeit, des Schutzbereichs und eventueller Konflikte mit bereits bestehenden Marken. Gemeinsam sichern wir Sie bestmöglich ab und achten dabei immer auch auf die wirtschaftlichen Aspekte.
Erste-Hilfe-Tipps
- Nicht direkt mit der Kanzlei Advant Beiten in Kontakt treten.
- Die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben.
- Kein Geld zahlen.
- Die Fristen unbedingt einhalten.
- Vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt aufsuchen.
tsp