Seit 2021 fördert die EU-Kommission kleine und mittlere Unternehmen beim Zugang zu Rechten des Geistigen Eigentums. Ein voller Erfolg! Aufgrund der Rekordzahl an Anträgen für den KMU-Fonds „Ideas Powered for Business“ wurden die zugewiesenen Mittel in den letzten Jahren immer rasant aufgebraucht. Auch in diesem Jahr wird es daher eine Förderung für kleine und mittlere Unternehmen geben, mit der diesen die Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten erleichtert wird. Die KMU-Förderung 2025 startet bereits am 3. Februar 2025. Unsere Markenrechtsexperten sind wie gewohnt jederzeit für Sie da.

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Die EU-Kommission hatte 2021 das Förderprogramm „Ideas Powered for Business SME Fund“ ins Leben gerufen, um kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Zugang zu Rechten des Geistigen Eigentums finanziell zu unterstützen. Als spezialisierter Finanzhilfemechanismus, soll der KMU in der EU dabei helfen, ihre geistigen Eigentumsrechte zu schützen. Auch 2025 werden wieder Mittel bereitgestellt, um noch mehr europäische KMU bei der Sicherung ihrer Innovationen zu fördern.

Seit der ersten Pilotinitiative im Jahr 2021 wurden mehr als 72.000 KMU durch diese Initiative finanziell unterstützt, wodurch ein günstiges Umfeld für Unternehmensentwicklung und Kreativität geschaffen wurde. Ab dem 3. Februar 2025 startet der KMU-Fond 2025. Seien Sie schnell und sichern sich Ihre Förderung. Unsere Experten von WBS.LEGAL stehen Ihnen dafür sofort zur Seite.

Gemeinsam mit meinem Team unterstütze ich Sie jederzeit bei der Schaffung, Verteidigung und Kommerzialisierung Ihrer Kennzeichnungsrechte. Wir beraten Sie gerne auch bereits vor der Registrierung Ihrer Marke(n) zu Fragen der Schutzfähigkeit, des Schutzbereichs und eventueller Konflikte mit bereits bestehenden Marken. Gemeinsam sichern wir Sie bestmöglich ab und achten dabei immer auch auf die wirtschaftlichen Aspekte.

Kilian Kost Rechtsanwalt | Gesellschafter, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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Mit KMU-Fond ihr geistiges Eigentum schützen  

Der KMU-Fonds wird vom EU-Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission verwaltet. Da KMU 99 % der Unternehmen ausmachen und rund drei Viertel der Arbeitsplätze in der EU stellen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie ihre immateriellen Vermögenswerte durch ein flexibles Instrumentarium für geistiges Eigentum schützen, um Anreize für Investitionen zu schaffen und zu expandieren. 

Bereits seit 2023 werden auch EU-Patente und der gemeinschaftliche Sortenschutz abgedeckt, um Innovationen und Investitionen zu fördern. Dies wurde konzipiert, um Züchtern zu helfen, mehr dürre- und schädlingsresistente Nutzpflanzen und andere Pflanzen zu entwickeln, und so zum ökologischen Wandel der EU und zur Ernährungssicherheit beizutragen. 

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Auch ukrainische Unternehmen haben weiterhin die Möglichkeit sich zu bewerben. Diese Maßnahme stellt einen Teil der EUIPO-Initiativen zur Unterstützung der Ukraine dar. Sie bietet ukrainischen Unternehmen eine Gelegenheit auf Mittel zuzugreifen, die in den Schutz ihres geistigen Eigentums investiert werden können.

KMU-Fund 2025 ab 3. Februar 2025

Das mehrjährige KMU-Fund-Programm wird nun mit der Einführung des KMU-Fonds 2025 am 3. Februar verlängert und bietet so wieder eine kontinuierliche Unterstützung bei Innovation und Wachstum.

Mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung und globale Wettbewerbsfähigkeit wird das KMU-Fonds-Programm 2025 eine Reihe von Rechten an geistigem Eigentum (IP) abdecken, darunter Marken, Designs, Patente, Pflanzensorten und den IP-Scan-Service. Das kommende KMU-Fonds-Programm zielt darauf ab:

  • Innovation zu fördern: KMU soll dabei zu helfen, ihr geistiges Eigentum zu nutzen, um ihr Wachstum anzukurbeln und transformative Lösungen voranzutreiben.
  • Mehr KMU erreichen: Mehr KMU dazu ermutigen, die verfügbaren Mittel und Dienstleistungen zu nutzen.
  • KMU bei ihren IP-Strategien unterstützen: Unternehmen durch den IP-Scan bei der Erstellung von IP-Portfolios unterstützen, um ihr Potenzial zu steigern und ihre Innovationen zu schützen.
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Das Förderungsprogramm lief im vergangenen Jahr in zwei Phasen ab: eine erste Phase hatte Marken und Designs im Fokus. In einer zweiten Phase konnte man sich ab Mitte Februar 75 % der Gebühren für die Patentanmeldung und 50 % der Anmeldegebühren für neue Pflanzensorten ersetzen lassen können.

2024 lag der Förderungshöchstbetrag für Markenanmeldungen bei 75%, für Patentanmeldungen bei 50%. Der Fördertopf umfasste insgesamt ein Budget von 18,25 Mio. € für die Voucher 1 und 2 (IP-Scan, Marken- und Designanmeldungen) und 1,15 Mio. € für die Voucher 3 und 4 (Patente und Pflanzensorten). Die Konditionen dürften wohl auch 2025 im Allgemeinen ähnlich zum Vorjahr bleiben:

Nun wurde bekanntgegeben, dass der Fördertopf ab dem 3. Februar 2025 wieder eröffnet wird! Seien Sie schnell und nutzen Sie die Förderung für sich! Wir stehen Ihnen dabei sofort zur Seite.

Wie der Prozess genau funktioniert, hatten wir Ihnen in unserem Beitrag zum SME-Fund erläutert.

KMU-Förderung 2024 enorm erfolgreich

Der KMU-Fonds 2024 hatte bemerkenswerte Meilensteine erreicht. Zu den wichtigsten Errungenschaften des Programms 2024 gehörten:

  • 31.779 eingegangene Anträge von KMU
  • 2.037 Anträge auf IP-Scan- oder IP-Scan-Enforcement-Dienstleistungen
  • 29.097 Anträge auf den Marken- oder Design-Gutschein
  • 1.728 Anträge auf den Patent-Gutschein
  • 148 Anträge für den Gutschein für Pflanzensorten

Die Förderung ist enorm beliebt, daher raten wir Ihnen dazu schnell zu sein, um sich Ihre Förderung 2025 zu sichern. Kontaktieren Sie unsere Rechtsexperten um Rechtsanwalt und Partner Kilian Kost und profitieren Sie jetzt von unserer Expertise.

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