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Markenrecht Pakete

Der einfachste Weg, Ihre Marke anzumelden

Unser Versprechen: Kein Angebot von der Stange, sondern individuelle Markenberatung von unseren Markenrechtsexperten.

In welchem Gebiet soll der Markenschutz gelten?

Deutschland

Markenrecherche

Wir prüfen ob Ihre Marke, so wie Sie wünschen, geschützt werden kann.

490,00 € 690,00 €

zzgl. USt


Prüfung, ob Ihre Marke ähnliche, bereits bestehende Marken verletzt

Überprüfung aller wichtigen Register in Deutschland (Markenregister DPMA, EUIPO, WIPO)

Analyse von Social Media, Firmenregistern und Apps nach ähnlichen Marken

Klare Risikoanalyse mit einer Empfehlung, wie Sie weiter vorgehen sollten

Wir haften für das Ergebnis der Recherche

Markenanmeldung

Wir kümmern uns um die Anmeldung Ihrer Marke – sicher und unkompliziert.

550,00 € 850,00 €

zzgl. USt und Markenamtsgebühren (DE bzw. EU)


Beratung zur Wahl der Markenform und -strategie

Entwurf eines auf Sie ausgerichteten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

Kommunikation mit dem DPMA während des gesamten Anmeldeverfahrens

Klärung von Fragen und Einwänden durch das Markenamt – inklusive möglicher Beanstandungsverfahren

Offizielle Registrierung im Markenregister als Ihr Vertreter

Regelmäßige Status-Updates und direkter Austausch mit Ihrem persönlichen Experten-Team während des gesamten Anmeldeverfahrens.

Überwachung der 10-jährigen Schutzdauer und Erinnerung zur Verlängerung

Bestseller

Markenrecherche & Markenanmeldung

Wir prüfen mögliche Konflikte und sorgen für eine erfolgreiche Anmeldung Ihrer Marke.

890,00 € 1.350,00 €

zzgl. USt und Markenamtsgebühren (DE bzw. EU)


Prüfung, ob Ihre Marke ähnliche, bereits bestehende Marken verletzt

Überprüfung aller wichtigen Register in Deutschland (Markenregister DPMA, EUIPO, WIPO)

Analyse von Social Media, Firmenregistern und Apps nach ähnlichen Marken

Klare Risikoanalyse mit einer Empfehlung, wie Sie weiter vorgehen sollten

Wir haften für das Ergebnis der Recherche

Beratung zur Wahl der Markenform und -strategie

Entwurf eines auf Sie ausgerichteten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

Kommunikation mit dem DPMA während des gesamten Anmeldeverfahrens

Klärung von Fragen und Einwänden durch das Markenamt – inklusive möglicher Beanstandungsverfahren

Offizielle Registrierung im Markenregister als Ihr Vertreter

Regelmäßige Status-Updates und direkter Austausch mit Ihrem persönlichen Experten-Team während des gesamten Anmeldeverfahrens

Überwachung der 10-jährigen Schutzdauer und Erinnerung zur Verlängerung

Rücktrittsoption: Sie zahlen nur die Arbeit, die wir leisten

* Sicherheit im Kombi-Paket: Sollte unsere erste Markenrecherche ergeben, dass Ihre Marke in der vorliegenden Form nicht angemeldet werden kann, zwingen wir Ihnen keine unnötigen Schritte auf. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Angaben anzupassen und die Anmeldung weiterzuführen. Falls Sie dies jedoch nicht wünschen, können Sie von der Beauftragung zur Markenanmeldung zurücktreten und zahlen nur den isolierten Preis für die Markenrecherche von 490 € bzw. 690 €.

Zusätzliche Optionen

Express-Anmeldung

100 € Aufpreis pro Markenanmeldung

Beschleunigte Bearbeitung: Wir erstellen einen ersten Entwurf Ihrer Markenanmeldung innerhalb von 48 Stunden (Mo-Fr). Ideal für Kunden, die schnellen Markenschutz benötigen und keine Zeit verlieren möchten. Alle notwendigen Schritte werden priorisiert und zügig bearbeitet, um Ihnen möglichst schnell Rechtssicherheit zu geben.

Internationale Anmeldung

Preis auf Anfrage

Erweitern Sie den Schutz Ihrer Marke auf weitere Länder. Auf Wunsch führen wir auch Anmeldungen außerhalb der EU durch. Geben Sie einfach an, in welchen Ländern Sie Ihre Marke schützen möchten, und wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot. Ideal für international agierende Unternehmen, die umfassenden Markenschutz suchen.

Noch Fragen zu unseren Paketen?

Wenn Sie unsicher sind, welches Paket das Richtige für Sie ist, oder weitere Fragen haben, können Sie sich direkt an mich wenden. Ich biete Ihnen gerne ein kostenloses Erstgespräch an, um alle offenen Fragen zu klären und den besten Weg für Ihre Markenanmeldung zu finden.

Zum kostenlosen Erstgespräch

Kilian Kost Rechtsanwalt | Gesellschafter, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Erfahrung, die zählt:
Hunderte erfolgreiche Anmeldungen.

Zeit & Geld sparen:
Effizient und kostenschonend.

Erstklassiger Service:
Persönliche Betreuung vom Experten.

Wie geht es nach Ihrer Buchung weiter?

Wischen Sie nach rechts für alle Schritte →

1. Telefonische Beratung oder Direktbuchung

Sie haben die Wahl: Entweder buchen Sie Ihr gewünschtes Paket schnell und einfach direkt über unser Formular oder, falls Sie vorab Fragen haben, vereinbaren Sie ein persönliches, kostenloses Erstgespräch mit uns. Hier Gespräch buchen!

2. Prüfung der Angaben

Nach der Buchung wird mein Team nun die von Ihnen übermittelten Informationen gründlich prüfen. Sollten dabei Rückfragen entstehen, melden wir uns umgehend bei Ihnen.

3. Rückmeldung

Innerhalb der nächsten 1–2 Werktage setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. In einem persönlichen Gespräch besprechen wir mögliche Unklarheiten und stellen sicher, dass alle Angaben vollständig sind. Wenn Sie zusätzlich eine internationale Anmeldung in Betracht ziehen, können wir in diesem Gespräch auch alle wichtigen Details dazu klären.

4. Start

Wenn alle Details stimmen, beginnen wir unverzüglich mit dem Entwurf für Ihre Wunschmarke. Dabei halten wir Sie regelmäßig über den Fortschritt auf dem Laufenden, damit Sie stets informiert sind.

Warum professionelle Beratung entscheidend ist:

  • Hohe Erfolgsrate: In den letzten Jahren konnten wir knapp 1.000 Marken unserer Mandate erfolgreich anmelden und eintragen.
  • Die Expertise zählt: Durch gründliche Ähnlichkeitsrecherchen minimieren wir das Ablehnungsrisiko.
  • Häufige Fallstricke: Wir helfen, typische Fehler wie unzureichende Unterscheidungskraft oder falsche Nizza-Klassifizierung zu vermeiden.
  • Erstversuch Erfolg: Mit unserer Expertise schaffen es 9 von 10 Mandanten, ihre Markenanmeldung beim ersten Versuch erfolgreich zu registrieren.
  • Rechtsverletzungen vermeiden: Wir unterstützen Sie dabei, teure Prozesse durch frühzeitige Absicherung zu verhindern.
  • Umfassender Service: Alle Rückfragen und Nachforderungen des Markenamts werden von uns vollständig bearbeitet, inklusive kostenfreier Nachbesprechung der Ergebnisse und Unterstützung bei Rückfragen.

Warum wir?


→ Machen Sie es von Anfang an richtig und lassen Sie sich professionell beraten. Alles andere birgt das Risiko von teuren Fehlern, langwierigen Einspruchsverfahren und einem mangelnden Markenschutz.

Vergleichstabelle
Anmeldung über Anwalt Selbstanmeldung Online-Dienste
Rechtliche Sicherheit
Höchste Sicherheit

Risiko vor Fehlern

Begrenzte Sicherheit
Individuelle Beratung
Umfassend!

Keine

Standardisiert
Markenstrategie
Professionelle Unterstützung

Keine

Begrenzt
Zeitaufwand
Minimal für den Mandanten

Hoch

Mittel
Kostenkontrolle
Transparent und planbar

Risiko von Zusatzkosten

Variabel

Unsere Kundenstimmen

Unsere Mandanten vertrauen uns in allen markenrechtlichen Angelegenheiten. Hier ist ein Einblick in die Erfahrungen und Erfolge, die Unternehmen mit unserer Unterstützung erzielt haben.

David Armstrong (CEO):

„Wir arbeiten mit WBS bereits seit vielen Jahren vertrauensvoll im Zusammenhang mit dem Aufbau unserer nationalen wie internationalen Marken zusammen. Hierzu gehört auch die Verteidigung unserer Markenrechte gegenüber Dritten, die wir erfolgreich über WBS vornehmen lassen.“

Jan Bredack (Vorstandsvorsitzender):

„Seit über einem Jahrzehnt lassen wir uns von WBS markenrechtlich beraten und unser umfassendes internationales Markenportfolio von den dortigen Markenrechtsexperten betreuen und verwalten.“

Edgar Reifer (Verwaltungsrat):

„WBS.LEGAL berät und begleitet uns bereits seit vielen Jahren in allen markenrechtlichen Belangen rund um unsere bekannte Energydrink-Marke „28 Black“. Hierbei werden wir mit Hilfe des weltweiten Netzwerks der Kanzlei auch außerhalb der EU mit hoher fachlicher Expertise und zugleich kurzen Kommunikationswegen betreut.“

bildundtonfabrik

WBS.LEGAL ist seit vielen Jahren rechtlicher Begleiter der bildundtonfabrik, die als in Köln ansässiges Produktionsunternehmen unterschiedlichsten Content für TV, Film und Videogames herstellt. Neben der medienrechtlichen Beratung ist ein Schwerpunkt hierbei die internationale Entwicklung eines umfassenden Markenportfolios, durch das nicht nur die Marke des Unternehmens selbst, sondern auch die ihrer diversen Produkte geschützt wird.

Buchen Sie jetzt Ihr Paket

💡 Anwaltliche Haftung: Selbstverständlich haften wir für die Richtigkeit unserer Beratungsleistungen.

Sie sind noch gar nicht sicher, welches Markenpaket das Richtige für Sie ist? Dann buchen Sie sich doch einfach einen Beratungstermin mit unserem Markenrechtsexperte Kilian Kost.Jetzt Beratungstermin buchen

Häufig gestellte Fragen


Die Kosten für eine Markenanmeldung richten sich nach verschiedenen Faktoren.

Die Kosten bemessen sich dabei sowohl nach dem erwünschten Schutzbereich sowie nach dem erwünschten Schutzumfang.

Hinsichtlich des Schutzbereiches bemessen sich die Kosten also danach, ob die Marke nur mit Wirkung für Deutschland oder (auch) für andere Länder registriert werden soll, wogegen der erwünschte Schutzumfang festlegt für wie viele Waren- und Dienstleistungen der Markenschutz erwirkt werden soll.

Weiter hängen die Kosten für eine Markenanmeldung davon ab, ob die Anmeldung durch einen Rechtsanwalt für Markenrecht erfolgen soll, welcher vorab eine professionelle Markenrecherche vornimmt.

Getrennt zu betrachten sind dabei die Kosten für das jeweilige Markenamt, sowie mögliche Rechtsanwaltskosten.

In der Regel dauert das Markenanmeldeverfahren vor dem DPMA 6 Wochen bis 3 Monate. Markenanmeldungen vor dem EUIPO können bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kostenfrei im sog. Fast-Track-Verfahren bearbeitet werden, womit eine Veröffentlichung im Markenregister innerhalb weniger Wochen erfolgt. Allerdings hängt die finale Eintragung einer EU-Marke vom erfolgreichen Überstehen der 3-monatigen Widerspruchsfrist ab. Sollte das jeweilige Markenamt Rückfragen zu der Markenanmeldung haben oder einen Beanstandungsbescheid erlassen, kann sich die Eintragung auch verlängern.

Bei einer Markenanmeldung vor dem DPMA besteht die Möglichkeit einer beschleunigten Anmeldung gegen Zahlung eines Aufpreises in Höhe von 200,00 Euro.

Der Vorteil der Beauftragung eines auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwaltes besteht darin, dass dieser bereits im Vorfeld eine Anmeldestrategie entwirft, mit der ein bestmöglicher und erfolgversprechender Markenschutz erzielt werden kann. Auf diese Weise können Fehler vermieden werden, die ansonsten nach Einreichung einer Anmeldung nicht mehr geheilt werden können. Beispielsweise erfolgt bei Selbstanmeldungen in sehr viel mehr Fällen eine Beanstandung wegen Anmeldung einer zu unterscheidungsschwachen, weil rein beschreibenden Bezeichnung. Ebenso wird die Wirkweise der Schutzbereichsdefinition, das sog. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, bei ungeübten Selbstanmeldern missverstanden. Ein solcher Fehler führt dann zwar meist zu keiner Zurückweisung, kann jedoch bei einem späteren Vorgehen aus einer eigenen Marke gegen eine unberechtigte Drittnutzung teuer werden, wenn sich herausstellt, dass der benötigte Schutz überhaupt nicht durch die Markenregistrierung erzielt wurde. Eine Heilung ist zu diesem Zeitpunkt dann in aller Regel nicht mehr möglich.

Ein weiterer Vorteil einer Markenanmeldung über einen Rechtsanwalt kann sich daraus ergeben, wenn dieser vor der Markenanmeldung für eine Ähnlichkeitsrecherche beauftragt wird. Diese Recherche reduziert die Gefahr von Rechtsverletzungen, da überprüft wird, ob bereits visuell, klanglich oder begrifflich ähnliche Marken registriert sind.

Zwar kann eine Ähnlichkeitsrecherche nicht mit absoluter Sicherheit beantworten, ob fremde Markenrechte verletzt werden, da Markenschutz zum Teil auch außerhalb des Registers entstehen kann. Allerdings wird die Gefahr von Rechtsverletzungen durch solch eine Recherche deutlich reduziert.

Eine selbst durchgeführte Recherche dahingehend, ob eine Identität von Marke und Produktbereich beseht kann potenziell zwar z.B. anhand entsprechender Datenabfragen über das DPMA-Register erfolgen. Mehr Relevanz in markenrechtlichen Streitigkeiten ist jedoch bei Konstellationen gegeben, in denen es um Verwechselungsgefahr zwischen bloß ähnlichen Marken geht. Zu beachten ist, dass die besagte Ähnlichkeit nicht immer nur dann gegeben ist, wenn Zeichenähnlichkeit besteht, sondern auch dann gegeben sein kann, wenn Ähnlichkeit von Waren- und Dienstleistungen gegeben ist. Im Vergleich zu einer Eigenrecherche ist die Vornahme der Recherche anhand einer juristischen Bewertung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Markenrecht daher grundsätzlich von Vorteil.


Für eine Markenanmeldung bei dem DPMA bedarf es einer formal korrekten inhaltlich vollständigen und frühzeitigen Anmeldung anhand eines Antrags. Neben diesem ist weiterhin erforderlich, dass die Anmeldung folgendes enthält:
  • Angaben, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen,
  • eine Wiedergabe der Marke sowie Angaben zur Markenform und
  • ein Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird

Das gleiche gilt für eine Anmeldung bei dem EUIPO, wobei dabei ebenfalls eine Zweitsprache ausgewählt werden, welche auch Arbeitssprache des EUIPO ist.

Es bedarf es einer formal korrekten inhaltlich vollständigen und frühzeitigen Anmeldung bei der jeweiligen Behörde anhand eines Antrages.

Sind die Gebühren vollständig entrichtet prüft das jeweilige Amt, ob die formellen Erfordernisse erfüllt sind. Weiter wird geprüft, ob einer Eintragung absolute Schutzhindernisse entgegenstehen.

Absolute Schutzhindernisse sind beispielsweise:

  • fehlende Unterscheidungskraft,
  • für die allgemeine Benutzung freizuhaltende beschreibende Angaben,
  • ersichtliche Irreführungsgefahr,
  • in der Marke enthaltenes Hoheitszeichen,
  • Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung

Keinen Schutz erhalten somit z.B. Zeichen, welche sich nicht grafisch darstellen lassen oder die betreffende Waren und/ oder Dienstleistungen lediglich beschreiben (z. B. das Wort „Äpfel“ für die Ware „Obst“).

Eine Entscheidung erfolgt in jedem Einzelfall allein auf Grundlage des Gesetzes. Sollte sich im Laufe Ihrer Anmeldung herausstellen, das Eintragungshindernisse vorliegen erhalten Sie eine schriftliche Beanstandung. Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass eine Eintragungsfähigkeit nicht besteht, wird die Anmeldung mit einem Beschluss, gegebenenfalls teilweise, zurückgewiesen. Diese Entscheidung können Sie in einem kostenpflichtigen Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren überprüfen lassen.

Sofern das Markenamt die Anmeldung der Marke akzeptiert hat, wird die Anmeldung veröffentlicht.

Ja.

Dabei ist anzumerken, dass der Markenschutz immer nur territorial für bestimmte Länder oder für Staatenverbünde gilt.
Für internationalen Schutz ist daher die Anmeldung einer Unionsmarke bei dem EUIPO denkbar, wessen Schutz sich auf die gesamte Europäische Union erstreckt.

Für internationalen Markenschutz außerhalb der Europäischen Union bietet sich die internationale Registrierung einer Marke an. Dies kann entweder anhand einer direkten Anmeldung unter Beauftragung eines jeweils im Zielland zugelassenen Rechtsanwaltes erfolgen oder anhand der Anmeldung einer deutschen Marke bzw. einer europäischen Marke als sog. Basismarke. Diese wird dann wiederum im Anschluss über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in die gewünschten Zielländer erstreckt.

Liegt ein Zurückweisungsbeschluss des DPMA Ihrer Anmeldung vor, kann gegen diese Entscheidung Erinnerung oder Beschwerde zum Bundespatentgericht eingelegt werden. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung und der Beschwerde beträgt jeweils einen Monat ab Zustellung des Beschlusses. Sowohl für die Erinnerung als auch für die Beschwerde ist eine Gebühr zu entrichten, welche bei einer Erinnerung bei 150,00 Euro und bei einer Beschwerde bei 200,00 Euro liegt.

Hinsichtlich einer abweisenden Entscheidung durch das EUIPO ist ebenfalls die Einlegung einer Beschwerde innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der angefochtenen Entscheidung möglich. Eine Beschwerde ist entsprechend zu begründen. Auch hier ist eine Gebühr zu entrichten, für welche das Amt 720,00 Euro erhebt.

Wird die Zurückweisung rechtskräftig, wird dies im Markenregister vermerkt. Eine Zurückerstattung der aufgewendeten Anmeldegebühren erfolgt nicht.

Für Anmelder besteht die Möglichkeit selbst eine Recherche nach identischen Marken und Firmenname über das DPMA-Register durchzuführen. Denkbar ist auch über Google nach entsprechenden Marken oder Firmennamen zu suchen.

Über das DPMA-Register werden auch die Datenbanken des Amtes der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) sowie die der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO abgedeckt.

Um gezielt nach identischen Firmennamen zu suchen, empfiehlt sich eine Abfrage nach identischen Firmennamen im Handelsregister.

Eine selbst durchgeführte Recherche ist grundsätzlich möglich. Risiken bestehen dahingehend, dass anhand entsprechender Datenabfragen über das DPMA-Register nicht sämtliche mögliche Handlungen einer Markenrechtsverletzung umfasst sind.

Markenrechtlichen Streitigkeiten können auch in der Form gegeben sein, dass eine Verwechselungsgefahr zwischen bloß ähnlichen Marken besteht, was jedoch nicht durch eine bloße Datenabfrage festgestellt werden kann. Ähnlichkeit – im Schrift- oder Klangbild – ist schließlich nicht immer nur dann gegeben ist, wenn Zeichenähnlichkeit besteht, sondern kann auch dann gegeben sein, wenn Ähnlichkeit von Waren- und Dienstleistungen gegeben ist.

Das Risiko einer Markenrechtsverletzung wird durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit markenrechtlichen Kenntnissen daher deutlich reduziert.

Nach Eingang der Gebühren wird behördlich geprüft, ob die Anmeldung die formellen Erfordernisse erfüllt und ob die Eintragung der Marke sogenannte absoluten Schutzhindernisse entgegenstehen.

Sofern das Markenamt die Anmeldung der Marke akzeptiert hat, wird die Anmeldung veröffentlicht und in der Folge im Register final eingetragen. Die Schutzdauer der Marke beträgt ab dem Anmeldezeitpunkt nun 10 Jahre. Sie kann zum Ablauf der Frist beliebt häufig um weitere 10 Jahre verlängert werden.