Dubai-Schokolade ist in aller Munde! Und das sogar wortwörtlich. Wo ein großer Wettbewerb ist, entstehen jedoch auch häufig Streitigkeiten. Mittlerweile sind nämlich einige spannende Rechtsfragen, insbesondere im Markenrecht, rund um das süße Wunder aufgekommen – insbesondere bezüglich des Namens „Dubai-Schokolade“. Unter anderem Lindt wurde nun abgemahnt. In diesem Beitrag beleuchten wir die Hintergründe.

YouTube-Video vom 29.11.24: „Hype um Dubai-Schokolade von Lindt: Kampf um das Markenrecht entbrannt“

Bei der beliebten Dubai-Schokolade handelt es sich um Schokolade, ursprünglich aus Dubai, die mit einer speziellen Pistaziencreme und dem sogenannten Engelshaar gefüllt ist. Der Andrang ist riesig: Bei Lindt, die eine eigene Dubai-Schokolade vertreiben, bildeten sich vor den Geschäften lange Schlangen an Interessenten, die alle unbedingt eine Tafel ergattern wollten – und das für 15 Euro pro 150 Gramm. Wenig überraschend wollen nun alle ein Stück vom Kuchen, oder eher der Schokolade, abhaben. Daher gibt es mittlerweile verschiedene Hersteller, die ihre eigene Dubai-Schokolade anbieten. Auch die großen Supermarktketten verkaufen die Schokolade mittlerweile.

Streit um die Eintragung

Doch auch markenrechtlich wollen alle Profit aus dem Hype machen. Denn Medienberichten zufolge haben mehrere Firmen beim Deutschen Patent- und Markenamt (dpma) Markenrechte für die Dubai-Schokolade in verschiedenen Varianten angemeldet. Die erste Markenanmeldung sei von Lukas Nonnenmacher, Inhaber der Firma AnalyticOne, eingereicht worden. Dem folgte nur zwei Tage später die Foodbloggerin Kiki Awemeier, die mit „Kikis Dubai-Schokolade“ an den Start geht. Mehrere weitere Anmeldungen sind dann getätigt worden – etwa für englische Varianten wie „Dubai Chocolate“, außerdem Wort-Bildmarken.

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Bei der Anmeldung gilt das Prioritätsprinzip. Grundsätzlich heißt es also: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Allerdings gibt es Hindernisse bei der Eintragung der Dubai-Schokolade, die dazu führen könnten, dass einige Eintragungen am Ende erfolglos sein dürften. Für die Eintragung einer Marke bedarf es nämlich einer Unterscheidungskraft, wie § 3 Abs. 1 MarkenG vorschreibt. So wird gewährleistet, dass bestimmte Begriffe für alle frei bleiben. Der Markenname muss sich erkennbar von anderen Herstellern und Firmen abgrenzen. Daher dürfte die YouTuberin mit ihrer Schokolade namens „Kikis Dubai-Schokolade“ bei einer Eintragung Erfolg haben, da dieser Name eine Individualisierung aufweist. Aber der Name Dubai-Schokolade für sich? Hier könnte es knifflig werden.

Denn der Begriff Dubai Schokolade könnte allgemein für ein bestimmtes Rezept stehen, das keinem Unternehmen zugehörig ist. Denn unter Dubai-Schokolade ist die spezielle Schokolade mit Pistaziencreme und Engelshaar zu verstehen – nicht aber eine Schokolade, die einem Unternehmen zuzuordnen ist. Es fehlt hier somit an der Unterscheidungskraft. Denn die Eintragung des Begriffs Dubai-Schokolade sorgt nicht dafür, dass sich das Produkt von dem anderer Hersteller unterscheiden lässt. Wer also lediglich den Begriff Dubai-Schokolade eintragen lassen möchte, dürfte keinen Erfolg haben.

Abmahnungen gegen mehrere Firmen

Die Alina Wilmers Verwaltungs GmbH, die Dubai-Schokolade der Marke „Fex Dessert“ direkt aus Dubai nach Deutschland bringt, mahnt dennoch mehrere Firmen ab, die Dubai-Schokolade verkaufen, die nicht in Dubai hergestellt wird. Und zwar insbesondere die Firma Lindt, aber auch alle anderen Anbieter, die ihre Produkte ebenfalls als Dubai-Schokolade bezeichnen, obwohl sie nicht in Dubai produziert wurden.

Die Begründung für die geplanten Abmahnungen: Sie seien die Einzigen, die Dubai-Schokolade aus Dubai exportieren. Der Begriff dürfe ausschließlich für Produkte verwendet werden, die tatsächlich aus Dubai stammen. Alles andere stelle irreführende Werbung dar. Grundlage für die rechtlichen Auseinandersetzung ist § 127 MarkenG. Danach dürfen geografische Herkunftsangaben nicht für Waren benutzt werden, die nicht diese geografische Herkunft aufweisen.

In ihrer Abmahnung an Lindt schreibt die Wilmers GmbH, dass die ähnliche Art und Weise der Herstellung der Schokolade die Irreführung nicht entfallen lasse. Weiter noch: Indem Firmen explizit darauf verweisen, dass in Ihrer Schokolade Pistazien und Kadayif, also Engelshaar, enthalten sind (und somit gerade die Zutaten, die auch in der Original Dubai-Schokolade in Dubai verwendet werden), würden Lindt nur noch den unzutreffenden Eindruck, dass die von Ihnen angebotene Dubai-Schokolade tatsächlich aus Dubai stamme, verstärken. Daher verlangt Wilmers Unterlassung.

Rechtliche Bewertung: Geografische Angabe wirklich ein Problem?

Die Frage aber ist: Hat die Firma Recht? Darf die Schokolade auch Dubai-Schokolade genannt werden, wenn sie in Deutschland – oder eben nicht in Dubai – hergestellt wurde? Tatsächlich können geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten zwar unionsrechtlich geschützt werden. Dann dürfen Produkte nur so bezeichnet werden, wenn sie tatsächlich aus der genannten Region stammen oder entsprechende Zutaten von dort kommen. Ein Beispiel ist „Nürnberger Lebkuchen“, die nur in Nürnberg hergestellt werden dürfen. Für Dubai-Schokolade gibt es aber keinen solchen Schutz.

Allerdings könnte man noch über eine mögliche Irreführung nach § 5 Abs. 1 Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) nachdenken. Eine solche läge vor, wenn Verbraucher die Dubai-Schokolade nur kaufen, weil sie denken, dass sie auch wirklich aus Dubai ist. In solchen Fällen kommt es darauf an, wie ein durchschnittlich aufmerksamer Verbraucher den Begriff verstehen würde.

Ein Beispiel dafür, wann das zum Problem werden kann, ist das Wiener Schnitzel. Das Verwaltungs-gericht Arnsberg entschied vor 15 Jahren, dass das Wiener Schnitzel zwar ursprünglich aus Kalbsfleisch hergestellt wird. In Deutschland verstehe jedoch die Mehrzahl der Verbraucher unter dem Begriff nicht mehr ausschließlich ein Kalbsschnitzel, sondern ein paniertes Schnitzel schlechthin. Daher führt ein Wiener Schnitzel aus Schwein die Verbraucher nicht in die Irre.

Und hier? Es scheint nicht realitätsnah, dass potenzielle Käufer wirklich davon ausgehen würden, dass die Schokolade in Dubai hergestellt und daher importiert worden ist. Eher dient die Bezeichnung als Hinweis auf ein Rezept, das alle Hersteller verwenden. Und dieses kommt tatsächlich aus Dubai – was die meisten wohl wissen dürften. Insbesondere die, die diesen stolzen Preis für Dubai-Schokolade ausgeben. Trotzdem bekommen Hersteller nun Ärger, die Dubai-Schokolade anbieten, die nicht aus Dubai kommt.

Fazit

Letztlich ist die Verkehrsauffassung entscheidend. Sollten Käufer der Schokolade von Lindt wirklich denken, dass deren Dubai-Schokolade auch wirklich aus Dubai stammt, dann läge eine Irreführung vor, sofern sie nicht auch wirklich in Dubai hergestellt worden ist. Allerdings lassen sich in diesem Fall überzeugende Argumente dafür finden, dass mit Dubai nicht die Herkunft, sondern die Art der Zubereitung gemeint ist und dass sich mögliche Kunden dessen auch bewusst sind. Ein ähnliches Beispiel ist, wie eben erklärt, das Wiener Schnitzel, das im Rechtsverkehr als Gattungsbegriff anerkannt wurde. Dieser Route könnte wohl auch für die Dubai-Schokolade gefolgt werden.

Ob Wilmers mit den Abmahnungen Erfolg haben wird, bleibt also abzuwarten. Auch, ob es am Ende zu einem Gerichtsverfahren kommt. Die Frist für die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung läuft am 12. Dezember (Tag der Veröffentlichung dieses Beitrags) ab. Ich gehe aber davon aus, ein so großes Unternehmen wie Lindt hier nicht klein beigeben wird. Andernfalls will Wilmers sonst im Eilverfahren einen Verkaufsstopp erwirken. Daher ist davon auszugehen, dass eine vorläufige gerichtliche Klärung schon bald kommen wird.

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