Als Inhaber des eigenen Unternehmens entscheidet man selbstständig sowohl über die Unternehmensbezeichnung, als auch über den Namen der Produkte oder Dienstleistungen, die man anbietet. Auch wenn dabei bereits spezielle und einprägsame Namen und Wortspiele festgelegt werden, kann es aus wettbewerblicher Sicht durchaus sinnvoll und auch lukrativ sein, eine Marke anzumelden. Warum genau eine Markenregistrierung attraktiv sein kann, möchten wir anhand von 5 guten Gründen, eine Marke anzumelden, aufzeigen.
Um die Gründe, die für eine Markenanmeldung sprechen, verstehen zu können, muss zunächst die folgende Frage geklärt sein:
Was ist eine Marke?
Gemäß § 3 MarkenG ist eine Marke ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Schutzfähige Zeichen können dabei insb. Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen aber auch Klänge, dreidimensionale Gestaltungen sowie Formen, Farben und Farbzusammensetzungen sein.
Dabei bestehen so manche Besonderheiten der einzelnen Markenformen. Zu nenn ist dabei zunächst eine Besonderheit der Wort-Bild-Marke: Schutzfähiges Zeichen ist hier eine Kombination aus einem Wort und einer entsprechenden graphischen Darstellung/einem Bild. Ebenfalls speziell ist die Bildmarke, bei der ein graphisches zweidimensionales Zeichen ohne Wortbestandteile erfasst ist.
Der Schutzbereich der Bildmarke sowie der Wort-Bildmarke ist dabei enger gefasst als der einer reinen Wortmarke. Für eine Verletzung der Bildmarke ist die Verwendung des konkreten graphischen Zeichens erforderlich; für eine Verletzung der Wort-Bild-Marke muss grundsätzlich das Wortzeichen in Kombination mit der graphischen Darstellung genutzt werden. Bei einer bloßen Wortmarke reicht die unbefugte Verwendung des Schriftzeichens, um Ansprüche zu generieren.
Die Marke dient damit in allen Formen also grds. der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Der Markenschutz kann dabei entweder durch Eintragung ins Markenregister, durch bloße Benutzung oder die notorische Bekanntheit der Marke aufgrund intensiver Nutzung entstehen. Somit ist die Marke letztlich also oftmals einfach der Unternehmens- oder Produktname. Warum also lohnt sich die Anmeldung und Registrierung einer Marke?
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Grund 1: Bekanntheit und Wiedererkennungswert fördern
Die Marke ist ein Wiedererkennungssymbol für das Produkt/die Dienstleistung. Sie kann dazu vor allem nicht nur in einem bloßen Wort bestehen. Insbesondere entsprechende graphische Darstellungen dienen im Geschäftsverkehr der Wiedererkennung für Kunden und auch Mitbewerber.
Zusätzlich zum eigentlichen Namen des Unternehmens oder des Produkts kann auf besonders einprägsame Bilder und Farben gesetzt werden. Das Ziel besteht darin, den Wiedererkennungswert im Geschäftsverkehr besonders werbewirksam zu fördern, sodass eine bloße graphische Darstellung bereits ausreichen kann, um die Zuordnung zum Unternehmen vornehmen zu können.
Grund 2: Versteckter Hinweis auf Produkt- und Dienstleistungsangebot
Bereits der Name des Produkts kann mit dessen Inhalt oder Herkunft in Bezug stehen. Durch eine Kombination aus Wort und Bild kann jedoch ein weiterer versteckter Hinweis auf die Produkte oder Dienstleistungen erfolgen. Beispielhaft lassen sich hier die Wort-Bild-Marke der Fastfood-Kette Burger King sowie die des Sportartikelherstellers PUMA anführen: Die Wort-Bild-Marke von Burger King ist bereits gestaltet wie ein Burger. Der Puma innerhalb der Marke des Sportgiganten steht für Sportlich- und Schnelligkeit.
Der Verkehr kann mithilfe dieser Marken folglich Assoziationen zwischen den Unternehmen und deren Produktangebot schaffen. Unterschwellig kann ein Unternehmensname dadurch einprägsamer werden und eher in Erinnerung bleiben als ein bloßes Wort bzw. der reine Name eines Unternehmens. Letztlich führt dies damit ebenfalls zur Förderung der Wiedererkennung und Präsenz am Markt.
Grund 3: Anmeldung bietet Schutz vor unbefugter Nutzung und Nachahmung
Die Anmeldung und die darauffolgende Registrierung der Marke bieten dem Inhaber die Möglichkeit, sich gegen eine unbefugte Verwendung oder Nachahmungen der Zeichen zur Wehr zu setzen. Es ist oftmals attraktiv für Konkurrenten, vor allem in kleinen Märkten die Zeichen anderer zu kopieren, um von deren Erfolg am Markt zu profitieren. Die eingetragene Marke beinhaltet jedoch ein gewissermaßen festgeschriebenes Schutzrecht gegen eben diese unbefugte Nutzung des Zeichens. Dem Inhaber stehen Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche zu, zu deren Durchsetzung die Registrierung als Beweis des bestehenden Schutzrechts dient.
Bei der Registrierung einer Bild- oder Wort-Bild-Marke können zudem auch ohne konkrete Nennung des Namens des Unternehmens oder Produkts Ansprüche geltend gemacht werden, da auch die reine Verwendung des graphischen Zeichens geschützt ist. Im Umkehrschluss ist der Schutz jedoch auch auf das graphische zweidimensionale Zeichen (bei Bildmarke) oder auf die Wort-Bild-Kombination (bei Wort-Bild-Marke) beschränkt. Ggf. ist daher die Registrierung einer reinen Wortmarke im Einzelfall zur Ausweitung des Schutzumfangs empfehlenswert.
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Grund 4: Eine Art der dauerhaften Wertanlage
Ein besonders einprägsames Wortzeichen oder eine entsprechende Wort-Bild-Kombination können über das tatsächliche Bestehen des jeweiligen Unternehmens hinaus dazu führen, dass gewisse Produkte weiterhin mit dem Unternehmen verbunden werden. Vor allem bei Wort-Bild-Marken besteht das Phänomen, dass das Logo oft über Jahrzehnte bekannt bleibt.
Der Vorteil für den Inhaber selbst bei Auflösung des eigentlichen Unternehmens oder der Einstellung der Produktion ist offensichtlich: Durch die Vergabe von dauerhaften Nutzungsrechten in Form der Lizensierung oder durch den Verkauf der Markenrechte können fortlaufende Wertanlagen entstehen, obwohl das ursprüngliche Unternehmen bereits liquidiert oder die Produktion der betreffenden Ware längst eingestellt ist.
Grund 5: Symbolische Bedeutung der Marke: Vertrauen und Identifikation bei Kunden und Mitarbeitern
Jede Form der Marke repräsentiert das jeweilige Unternehmen und/oder das Produkt durch ihren Wiedererkennungsfaktor. Dadurch wird eine Erwartung an gewisse Merkmale, besondere Eigenschaften und gleichbleibende Qualität geschaffen. Für Kunden bedeutet das, dass ein Vertrauen in das bestehende Produkt bzw. in das Unternehmen dahingehend aufgebaut wird, dass die aktuelle Qualität auch dauerhaft auf dem gleichen Level bleibt.
Auch für die Mitarbeiter hat die Marke eine spezielle Wirkung. Nicht selten entsteht eine Art Identifikation mit dem Unternehmen, welches durch das Markenzeichen und dessen Verwendung gesteigert werden kann. Im internen Bereich kann eine hohe Identifikation der Mitarbeiter mit der Marke bzw. dem renommierten Unternehmen durch die Markenerwartung für ein gewisses Gemeinschaftsgefühl untereinander und somit für eine Steigerung des guten Arbeitsklimas und der Produktivität sorgen. Zudem stehen die Mitarbeiter auch nach außen für das Unternehmen und Produkt ein und haben somit auch einen Einfluss auf das Image des Unternehmens und etwaige Kundenmeinungen.
Zusätzlich: Geringe Kosten der Markenanmeldung
Zu erwarten sind außerdem relativ überschaubare Kosten für die Anmeldung einer deutschen Marke beim DPMA:
Eine Anmeldung für bis zu 3 Klassen ist bei der grundlegenden Anmeldung erfasst und kostet 300 EUR (290 EUR bei elektronischer Anmeldung). Jede weitere Klasse kostet weitere 100 EUR und eine beschleunigte Prüfung des DPMA kann für 200 EUR gesondert gebucht werden. Dadurch besteht letztlich auch eine Möglichkeit für Einzelunternehmer und kleine Unternehmen, eine Marke anzumelden, ohne dabei finanzielle Schwierigkeiten befürchten zu müssen.
So hilft Ihnen WBS
Wenn auch Sie sich für die Anmeldung einer Marke interessieren, helfen wir Ihnen gerne weiter. Als Experten auf dem Gebiet des Markenrechts beraten wir über die im Einzelfall optimale Markenform und betreuen den gesamten Anmeldungsprozess. Zudem übernehmen wir die dauerhafte Überwachung der Marke, um etwaige Verstöße verfolgen zu können. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit unter der Rufnummer 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) oder senden Sie uns Ihr Anliegen per Email an info@wbs.legal