Der Mode-Riese Her­mès ging in einem Markenrechtsstreit gegen das Ber­li­ner Mo­de­la­bel Na­mi­lia vor, weil dieses cha­rak­te­ris­ti­sche Merk­ma­le der bekannten Luxushandta­sche „Birkin Bag“ in sei­ner Modekollektion aufgriff und diese auf der Berliner Fashionweek zeig­te. Durfte sich das Modelabel dabei auf die Kunstfreiheit berufen oder handelt es sich um einen klaren Fall der Markenrechtsverletzung?

Die Luxusmoden-Herstellerin Hermès konnte sich in einem Markenrechtsstreit gegen das Berliner Modelabel Namilia nicht mit Erfolg auf den europäischen Markenrechtsschutz berufen. Im vorliegenden Fall überwog „das in der Kunstfreiheit wurzelnde Interesse“ des Labels an der Darbietung der Fashionshow das Eigentumsrecht der Handtaschen-Herstellerin, so die Entscheidung des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main (Beschl. v. 19.09.2023 – 2-06 O 532/23 und 2-06 O 533/23).

Hermès ist eine Luxusmarke mit Sitz in Paris. Neben anderen Luxusmodeprodukten sind besonders die sogenannten „Birkin Bags“ heiß begehrt – und das trotz ihres stolzen Preises von teilweise über zehntausend Euro. Vermutlich einer der Gründe, warum die Tasche bereits vielfach kopiert und gefälscht worden ist.

Sugar-Daddy-Klischee wird aufgenommen

Im vorliegenden Rechtsstreit zwischen Hermès und dem Berliner Modelabel Namilia ging es um die Darbietungen des Modelabels im Rahmen ihrer „S/S24-In Loving Memory of My Sugar Daddy“-Kollektion auf der Berliner Fashionweek. Dort führte es Kleider, Röcke, Tops und Taschen mit Bezug zu der Luxus-Handtasche der Herstellerin Hermès vor. Im Fokus der Show stand dabei ein ganz besonderes Outfit: Eine „Birkin Bag“, welche im Rahmen der neuen Kollektion zu einem Korsett-Oberteil umfunktioniert wurde.

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Die Show-Darbietungen wurden im Internet sowie auf den sozialen Netzwerken entsprechend beworben. Ziel der Show war es, unter anderem auf weibliche Klischees aufmerksam zu machen, denen zufolge sich Frauen diese Luxus-Handtaschen von sogenannten „Sugar Daddys“ schenken ließen. In den Produkten der Show sah der Mode-Riese nun eine Markenrechtsverletzung und ging mit einer Klage dagegen vor. Das LG Frankfurt am Main lehnte den Antrag von Hermès auf Erlass einer einstweiligen Verfügung jedoch ab. Die Entscheidung des Gerichts machte das Label Namilia auf Instagram öffentlich.

Kunstfreiheit überwiegt das Eigentumsrecht

Das LG berief sich bei seiner Entscheidung auf die Kunstfreiheit. In der überspitzten gesellschaftlichen Darstellung Namilias würden Frauen die Kleidungsstücke in aufreizender und lasziver Art an der Grenze zu Kitsch und Geschmacklosigkeit tragen. Hierbei sei das Spiel zwischen primitiver Direktheit und ultimativen Luxusgütern essenzieller Bestandteil der Darbietung gewesen. Zudem werde die Marke nicht verunglimpft oder herabgesetzt. Sie diene vielmehr als ein gesellschaftlich angestrebter Bezugspunkt von Luxusgütern. Die Modestücke seien somit nur Show-Teile gewesen und waren außerdem nicht für den Verkauf bestimmt. Insofern überwiege das grundrechtlich gewährleistete Recht des Modelabels auf Kunstfreiheit im konkreten Fall das Eigentumsrecht der Handtaschen-Herstellerin.

ezo

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