Markenschutz im Überblick
Markenschutz spielt eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Ihre Marke vor Nachahmungen zu schützen und Ihre Position am Markt zu stärken. Egal, ob Sie ein Unternehmen gründen oder Ihre bestehende Marke absichern möchten – ein professioneller Markenschutz ist unverzichtbar. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Marke effektiv zu schützen und langfristig Ihren Wettbewerbsvorsprung zu sichern.
Auf einen Blick 🔍
- Eine Marke kann beim Deutschen Patent- und Markenamt (kurz: DPMA) eingetragen werden. Dadurch entsteht ein Schutz gegen die missbräuchliche Verwendung Unbefugter.
- Als Marke zugelassen ist „jedes Zeichen, das geeignet sein kann, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“
- Eine Marke kann also ein Wort oder eine Zeichenfolge sein, ein Bild oder Logo, ein Jingle oder andere Zeichen mit Wiedererkennungswert.
- Eine Marke kann durch Benutzung oder Eintragung entstehen. Mehr Rechtssicherheit erlangt ein Markeninhaber aber durch die Eintragung.
- Eine Eintragung beim DPMA kann selbstständig oder mit der Hilfe eines Rechtsanwaltes erfolgen. Mehr zur Markenanmeldung hier.
Was ist eine Marke?
Eine Marke kann prinzipiell alles sein, das zur Wiedererkennung eines Unternehmens verwendet werden kann. Offiziell spricht das deutsche Markenrecht von einem „Zeichen, das geeignet sein kann, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ Bei der Eintragung ins Markenregister muss der Eintragende kenntlich machen, um welche Marke es sich handelt. Die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Zeichen sind die Wortmarken (zum Beispiel Markennamen) und die Wort-Bildmarken (zum Beispiel Logos, die zusammen mit dem Firmennamen abgebildet sind).
Wann kann eine Marke geschützt werden?
Markenschutz bedeutet, dass Ihre Marke rechtlich vor der unbefugten Nutzung durch Dritte geschützt ist. Eine geschützte Marke gibt Ihnen das exklusive Recht, Ihr Logo, Ihren Namen oder andere markenrechtlich relevante Kennzeichen zu verwenden. Dies schafft Vertrauen bei Ihren Kunden und schützt Ihre Investitionen in Ihre Marke.
Dass eine Marke tatsächlich eingetragen und geschützt werden kann, bezeichnet man als „Markenfähigkeit“. Welche Eigenschaften für diese Eintragungsfähigkeit vorliegen müssen, bestimmt das Markengesetz (kurz: MarkenG) in §3:
(1) „Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
(2) Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,
1. die durch die Art der Ware selbst bedingt ist,
2. die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder
3. die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.“
§3 Markengesetz (kurz: MarkenG)
Wesentlich ist demnach die Unterscheidungskraft des Zeichens. Es muss in der Lage sein, ein Unternehmen von seinen Wettbewerbern unterscheidbar zu machen.
Warum ist Markenschutz wichtig?
Ohne Markenschutz laufen Sie Gefahr, dass Dritte Ihre Marke kopieren oder sogar für ihre eigenen Zwecke eintragen lassen. Das kann nicht nur Ihre Marktposition schwächen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit einem umfassenden Schutz Ihrer Marke stellen Sie sicher, dass Sie die volle Kontrolle über Ihre Marke behalten.
Ihre Marke schützen lassen – Der Ablauf
- Markenschutz prüfen: Bevor Sie Ihre Marke schützen lassen, sollten Sie prüfen, ob Ihr Markenname, Logo oder Slogan bereits geschützt ist. Diese Recherche ist essenziell, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
- Eintragung der Marke: Nach der erfolgreichen Prüfung kann Ihre Marke beim zuständigen Markenamt angemeldet werden. Dies kann national, europaweit oder international erfolgen, je nach Ihrem Bedarf.
- Langfristiger Schutz: Auch nach der Anmeldung sollten Sie Ihre Marke langfristig überwachen und gegen potenzielle Verletzungen durch Dritte vorgehen zu können.
Tipp: Wenn Sie schnell & unverbindlich prüfen wollen, ob Ihre Wunschmarke (Name oder Logo) eintragungsfähig sein könnte, nutzen Sie unseren kostenlosen Marken-Checker.
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Hemmnisse beim Schutz einer Marke
Geht beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Antrag auf die Eintragung eines Marke ein, so muss die Behörde prüfen, ob der Eintragung sogenannte Schutzhemmnisse entgegenstehen – ob es also aus behördlicher Sicht Gründe gibt, die dagegen sprechen, dem anzumeldenden Zeichen Markenschutz durch die Eintragung zu gewähren. Dies soll verhindern, dass jeder irgendwelche Zeichen als Marke eintragen lassen kann, bei denen es gar keiner Schutzwirkung bedarf.
Die vom DPMA zu prüfenden Schutzhemmnisse finden sich in §8 des Markengesetzes:
(1) Von der Eintragung sind als Marke schutzfähige Zeichen im Sinne des § 3 ausgeschlossen, die nicht geeignet sind, in dem Register so dargestellt zu werden, dass die zuständigen Behörden und das Publikum den Gegenstand des Schutzes klar und eindeutig bestimmen können.
§8 Markengesetz (MarkenG)
Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,
1. | denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, | |
2. | die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können, | |
3. | die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind, | |
4. | die geeignet sind, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen, | |
5. | die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen, | |
6. | die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten, | |
7. | die amtliche Prüf- oder Gewährzeichen enthalten, | |
8. | die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten, | |
9. | die nach deutschem Recht, nach Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder nach internationalen Übereinkünften, denen die Europäische Union oder die Bundesrepublik Deutschland angehört, und die Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben schützen, von der Eintragung ausgeschlossen sind, | |
10. | die nach Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder von internationalen Übereinkünften, denen die Europäische Union angehört, und die dem Schutz von traditionellen Bezeichnungen für Weine dienen, von der Eintragung ausgeschlossen sind, | |
11. | die nach Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder nach internationalen Übereinkünften, denen die Europäische Union angehört, und die dem Schutz von traditionellen Spezialitäten dienen, von der Eintragung ausgeschlossen sind, | |
12. | die aus einer im Einklang mit deutschem Recht, mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder mit internationalen Übereinkünften, denen die Europäische Union oder die Bundesrepublik Deutschland angehört, zu Sortenschutzrechten eingetragenen früheren Sortenbezeichnung bestehen oder diese in ihren wesentlichen Elementen wiedergeben und die sich auf Pflanzensorten derselben Art oder eng verwandter Arten beziehen, | |
13. | deren Benutzung ersichtlich nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen Interesse untersagt werden kann, oder | |
14. | die bösgläubig angemeldet worden sind. |
Bei der Markenanmeldung ist darauf zu achten, möglichen Schutzhemmnissen vorsorglich entgegenzuwirken. So sollte direkt beim Antrag darauf geachtet werden, dass die graphische Darstellbarkeit der Marke gegeben ist – übersenden Sie also eine ausführliche Beschreibung und abgebildete graphische Beispiele zu Ihrer Marke direkt mit.
Ist der Antrag beim DPMA eingegangen, kann es vorkommen, dass die Behörde dem Eintragungsantrag wiederspricht und mögliche Hemmnisse benennt. An dieser Stelle sollte man in der Lage sein, dem Amt gegenüber genauestens begründen zu können, inwiefern eine Unterscheidungskraft des Zeichens vorliegt – hier lässt sich am besten mit analogen Beispielen und Aufzählungen relevanter Mitbewerber agieren.
Mehr zur Eintragungsfähigkeit einer Marke mit ausführlichen Beispielen finden Sie hier.
Logo schützen lassen – Ihre visuelle Identität absichern
Ein Logo ist oft das Herzstück einer Marke. Es repräsentiert Ihr Unternehmen und ist ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Identität. Deshalb ist es wichtig, Ihr Logo schützen zu lassen. Mit einem professionellen Markenschutz stellen Sie sicher, dass niemand Ihr Logo kopiert oder unrechtmäßig nutzt.
Was kostet Markenschutz?
Die Kosten für Markenschutz variieren je nach Umfang und Art der Eintragung. Faktoren wie die Anzahl der Schutzklassen und die gewünschte Schutzregion beeinflussen die Gesamtkosten. Unser Team erstellt für Sie ein individuelles Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Wie lange dauert Markenschutz?
Die Dauer der Markeneintragung hängt vom jeweiligen Markenamt ab. In der Regel dauert der Prozess einige Wochen bis mehrere Monate. Nach erfolgreicher Eintragung gilt der Markenschutz in Deutschland zunächst für zehn Jahre und kann anschließend unbegrenzt verlängert werden.
Warum einen Markenschutz-Anwalt beauftragen?
Ein erfahrener Anwalt kennt die rechtlichen Fallstricke und sorgt dafür, dass Ihre Marke umfassend geschützt wird. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine individuelle Beratung und begleitet Sie bei jedem Schritt – von der ersten Prüfung bis zur langfristigen Überwachung Ihrer Marke. Mit unseren abgestimmten Paketen zur Markenanmeldung erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand.
Gemeinsam mit meinem Team unterstütze ich Sie jederzeit bei der Schaffung, Verteidigung und Kommerzialisierung Ihrer Kennzeichnungsrechte. Wir beraten Sie gerne auch bereits vor der Registrierung Ihrer Marke(n) zu Fragen der Schutzfähigkeit, des Schutzbereichs und eventueller Konflikte mit bereits bestehenden Marken. Gemeinsam sichern wir Sie bestmöglich ab und achten dabei immer auch auf die wirtschaftlichen Aspekte.
Ihr Partner für professionellen Markenschutz
Ob Sie Ihre Marke schützen lassen oder ein Logo sichern möchten – unser Team aus erfahrenen Anwälten steht Ihnen mit umfassendem Fachwissen zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute und profitieren Sie von einer persönlichen Beratung, um Ihre Marke optimal abzusichern. Wählen Sie aus unseren flexiblen Markenanmeldungspaketen und starten Sie jetzt.
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Sichern Sie Ihre Marke noch heute – mit unserem professionellen Service im Bereich Markenschutz.
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