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Erfordernisse und Fallstricke

Markenverlängerung

Nichts bleibt für die Ewigkeit ­­– auch der Markenschutz nicht. Mit der bloßen Markenanmeldung ist es nicht getan. Es ist vor allem wichtig, die Marke danach auch zu verwenden. Außerdem muss die Marke nach Ablauf von 10 Jahren verlängert werden, sonst erlischt der Markenschutz. Wenn Sie Ihre Marke also weiterhin benutzen wollen, müssen Sie sich rechtzeitig um diese Verlängerung kümmern. Der Artikel klärt darüber auf, was dabei zu beachten ist.

Auch hier gilt: Durch eine qualifizierte Rechtsberatung kann viel Ärger erspart werden.

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Was Sie wissen müssen

Eine Marke lebt davon, dass sie verwendet wird. Je mehr Leute einen Unternehmensinhaber mit einer bestimmten Marke identifizieren, umso wertvoller ist die Marke. Und mit der Zeit steigt der Wert immer mehr. Wenn Sie Ihre Marke also behalten wollen, muss die Schutzdauer rechtzeitig verlängert werden. Wenn die Marke für Sie dagegen wertlos ist und Sie sich umorientieren wollen, kommt auch die Anmeldung einer neuen Marke in Betracht. Wir beraten Sie gerne dahingehend, welche Vorgehensweise für Sie ratsam ist.

Eine Marke ist nach der Anmeldung grundsätzlich für 10 Jahre geschützt. Dies gilt sowohl für beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Marken als auch für beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragene Unionsmarken sowie für die bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) eingetragenen internationalen Marken (IR-Marken). Aber Vorsicht! Die Markenämter unterrichten den Markeninhaber im Regelfall zwar etwa sechs bis acht Monate im Voraus über den Ablauf der Schutzdauer, haften aber nicht, wenn die Unterrichtung unterbleibt. Wichtig ist es deshalb, den Ablauf der Schutzfrist im Blick zu haben.

Mehr erfahren?

Bei der Markenanmeldung kann entschieden werden, ob die Marke nur in Deutschland, im Bereich der Europäischen Union oder sogar international gelten soll. Für wen eine europäische oder sogar internationale Markenanmeldung sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

Um welche Marke handelt es sich?

Markenverlängerung für eine beim DPMA eingetragenen Marke

Sie haben Ihre Marke beim DPMA eingetragen? Hier finden Sie alles, was Sie zur Markenverlängerung wissen müssen.

Wann muss ich eine Marke verlängern?

Eine beim DPMA eingetragene Marke ist nach § 47 MarkenG nach der Anmeldung grundsätzlich für 10 Jahre geschützt. Wann diese 10 Jahre genau ablaufen, hängt davon ab, wann die Marke eingetragen wurde. Die Schutzdauer einer ab dem 14. Januar 2019 eingetragenen Marke endet genau 10 Jahre nach der Anmeldung. Eine am 18. Februar 2019 eingetragene Marke ist also bis zum 18. Februar 2029 geschützt. Wenn die Marke vor dem 14. Januar 2019 eingetragen wurde, endet die Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Der Schutz für eine am 10. September 2017 eingetragene Marke endet deshalb am 30. September 2027.

Was ist bei der Verlängerung einer Marke zu beachten?

Der Schutz einer beim DPMA eingetragenen Marke kann immer wieder um zehn Jahre verlängert werden. Damit Sie durchgängig geschützt sind, wird diese Verlängerung jeweils am Tag nach dem Ablauf der Schutzdauer wirksam.

Wenn Sie den Markenschutz umfassend verlängern wollen, genügt die Einzahlung der Verlängerungsgebühr. Wenn die Marke nur für einen Teil der eingetragenen Waren und Dienstleistungen verlängert werden soll, muss hierfür das Formular „Antrag auf Verlängerung einer Marke“ beim DPMA verwendet werden.

Die Verlängerungsgebühr ist sechs Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer fällig und kann dann innerhalb von sechs Monaten gezahlt werden. Erfolgt die Zahlung der Verlängerungsgebühr erst nach Ablauf der Schutzdauer, gibt es noch eine sechsmonatige Nachfrist. Innerhalb dieser Nachfrist fallen neben der Verlängerungsgebühr auch Zuschlagsgebühren an. Wenn die Verlängerungsgebühren danach nicht oder nicht ausreichend gezahlt werden, erlischt das Markenrecht.

Die Gebühren können auch schon vorher gezahlt werden, frühestens jedoch sechs Monate vor Eintritt der Fälligkeit.

Was kostet die Verlängerung einer Marke?

Die generelle Gebühr für die Verlängerung von Marken beim DPMA beträgt bei bis zu drei Nizza-Klassen 750,00 Euro.

Bei Kollektiv- und Gewährleistungsmarken ist eine Verlängerungsgebühr von 1800,00 Euro zu entrichten. Kollektivmarken nach § 97 MarkenG sind Zeichen einer Vereinigung von Unternehmen in Form eines Verbandes und sollen Waren bzw. Dienstleistungen der Mitglieder kennzeichnen.

Soll die Schutzdauer der Marke für mehr als drei Klassen verlängert werden, fällt eine zusätzliche Klassengebühr in Höhe von 260,00 Euro für jede Klasse an.

Mehr erfahren

Mit der Gewährleistungsmarke kann markenrechtlicher Schutz von Gütesiegeln oder Prüfzeichen neutraler Zertifizierungsunternehmen angemeldet werden. Diese Kategorie wurde erst mit Inkrafttreten des Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMOG) zum 14. Januar 2019 in das deutsche Markenrecht übernommen.

Mehr über die Regelungen

Der Verspätungszuschlag für eine Verlängerung in bis zu drei Klassen beträgt 50,00 Euro und für jede zusätzliche Klasse ab der vierten zusätzliche 50,00 Euro.

Markenverlängerung für Unionsmarken

Sie haben eine Unionsmarke? Hier finden Sie alles, was Sie zur Markenverlängerung wissen müssen.

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Wann muss ich eine Marke verlängern?

Eine europäische Marke ist ebenfalls für 10 Jahre nach Eintragung der Marke geschützt. Die Schutzdauer der Unionsmarke beginnt mit dem Anmeldetag und endet nach zehn Jahren gerechnet vom Tag der Eintragung (Beispiel: Anmeldetag: 10. Dezember 2017, Ende der Schutzdauer: 10. Dezember 2027).

Was ist bei der Verlängerung einer Marke zu beachten?

Anders als bei der Verlängerung einer beim DPMA eingetragenen Marke ist für die Verlängerung einer Unionsmarke beim EUIPO neben der Entrichtung der jeweiligen Verlängerungsgebühr ein Antrag erforderlich. Dieser kann sowohl online als auch in Papierform gestellt werden. Die Verlängerung sollte in den sechs Monaten vor Ablauf der Eintragung der Marke durchgeführt werden. Wenn diese Frist verpasst wurde, kann der Verlängerungsantrag noch innerhalb von sechs Monaten nach dem Ablaufdatum gestellt werden. In diesem Fall erhebt das EUIPO einen Aufschlag von 25%.

Was kostet die Verlängerung einer Marke?

Eine Online-Verlängerung einer beim EUIPO eingetragenen Marke kostet 850,00 Euro für eine Klasse; 50,00 Euro für die zweite Klasse sowie 150,00 Euro für die dritte und jede weitere Klasse. Bei einer Verlängerung für drei Klassen sind also Verlängerungsgebühren in Höhe von 1050,00 Euro zu entrichten.

Bei einer in Papierform eingereichten Verlängerung beträgt die Grundgebühr 1000,00 Euro. Hinzu kommen noch die Gebühren für die weiteren Klassen.

Markenverlängerung für internationale Marken

Sie haben eine internationale Marke? Hier finden Sie alles, was Sie zur Markenverlängerung wissen müssen.

Wann muss ich eine Marke verlängern?

Die Schutzdauer einer internationalen Marke hängt davon ab, in welchen Ländern die Marke registriert wurde. Sie beträgt 20 Jahre bei einer Registrierung in Ländern, die nur dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA) angehören und 10 Jahre in Ländern, die dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) angehören. Das Zusammenspiel beider Regelwerke ist auch unter dem Namen „Madrider System“ bekannt. Da mittlerweile jedoch alle Mitglieder des MMA dem PMMA beigetreten sind, ist in der Praxis nur noch das PMMA maßgeblich. Der Markenschutz beginnt mit dem Tag der internationalen Registrierung und endet genau 10 Jahre danach.

Was ist bei der Verlängerung einer Marke zu beachten?

Auch bei der Verlängerung einer IR-Marke ist in jedem Fall ein Verlängerungsantrag erforderlich, der sowohl online als auch in Papierform eingereicht werden kann. Zusätzlich ist eine Verlängerungsgebühr zu entrichten. Nach Ablauf der Schutzfrist der Marke kann der Verlängerungsantrag noch innerhalb einer sechsmonatigen Nachfrist gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr in Höhe von 50% gestellt werden.

Was kostet die Verlängerung einer Marke?

Bei der Verlängerung einer IR-Marke können vier Arten von Gebühren anfallen: die Grundgebühr, eine Ländergebühr, Ergänzungsgebühren und Zusatzgebühren. Die Grundgebühr für die Verlängerung einer Marke bei der WIPO beträgt 653,00 CHF. Die weiteren Gebühren hängen davon ab, für welche und für wie viele Länder Schutz beansprucht wird. Grundsätzlich fällt für jedes beanspruchte Land eine Ländergebühr in Höhe von 100,00 CHF an. Für jedes Land, das nicht in der Erklärung (c) Artikel 8(7)(a) des MMA aufgeführt ist, fällt eine Ergänzungsgebühr in Höhe von 100,00 CHF an. Außerdem ist eine Zusatzgebühr in Höhe von 100,00 CHF für jede Klasse ab der 4. Klasse zu entrichten.

Warum ist rechtliche Beratung auch bei Verlängerung einer Marke wichtig?

Wir wissen genau, wieviel Zeit ein Unternehmer hat, um sich um Angelegenheiten neben dem eigentlichen Kerngeschäft des Unternehmens zu kümmern. Nämlich wenig. Aus diesem Grund beraten wir Unternehmer umfassend – von der Markenanmeldung bis zur möglichen Verlängerung einer Marke. Wir kontrollieren die Fristen gewissenhaft, stellen erforderliche Anträge und erinnern Sie rechtzeitig, wenn der Schutz Ihrer Marke bald abläuft.

Sie wissen nicht genau, ob es sich für Sie lohnt, die Marke zu behalten? Oder soll der Markenschutz nur noch für ausgewählte Waren oder Dienstleistungen gelten? Auch hier können wir Sie qualifiziert beraten. In bestimmten Fällen kann es auch ratsam sein, eine neue Marke anzumelden. Dies kann etwa gelten, wenn sich der Umfang Ihrer Waren oder Dienstleistungen geändert hat. Denn auch bei Verlängerung einer Marke können Sie den Umfang der Waren- oder Dienstleistungsklassen nicht erweitern, sondern nur verringern! Diese Fragen klären wir gerne mit Ihnen in einem Beratungsgespräch.