OLG Düsseldorf entscheidet für ein EU-weites Verkaufsverbot für Galaxy Tab 7.7 – nicht aber für das Galaxy Tab 10.1 N.

 

Apple und Samsung sind inzwischen nicht nur für ihre Produkte bekannt, sondern auch für die zahlreichen Patentstreitigkeiten in mehreren Staaten.

Nun hat das OLG Düsseldorf am 24.07.2012 eine weitere Entscheidung im Tauziehen von Apple und Samsung gefällt (Az. 14c O 292/1 und 14c O 255/11).

In zwei weiteren Berufungsverfahren hat Apple für das Samsung Galaxy Tab 7.7 ein EU-weites Verkaufsverbot erwirkt.

Zunächst hatte das Landgericht Düsseldorf in einem Eilverfahren dem deutschen Tochterunternehmen von Samsung den europäischen Vertrieb verboten. Dem Urteil zufolge ahmt das Galaxy Tab 7.7, insbesondere die Gestaltung derer Rückseite und Seiten Apples iPad und das von Apple eingereichte Gemeinschaftsgeschmackmuster nach.

Dies bekräftigte auch das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung.

Allerdings lehnte das Landgericht im Folgenden auch ein europäisches Verbot hinsichtlich der südkoreanischen Samsung-Muttergesellschaft ab. Begründet wurde dies mit einer fehlenden Zuständigkeit. Dem stimmte jedoch das OLG in seiner Entscheidung nicht zu und weitete das europäische Verbot auch auf die Muttergesellschaft aus.

Demgegenüber darf das Galaxy Tab 10.1 N, welches speziell für den deutschen Markt entwickelt wurde, weiterhin auch nach der Meinung des OLG Düsseldorf vertrieben werden. Samsung hatte das Vorgängermodell Galaxy Tab 10.1, gegen welches Apple ebenfalls ein Verkaufsverbot erwirkt hatte, soweit modifiziert, dass dieses nun nach Ansicht des OLG Düsseldorf Apples iPad nicht mehr nachahmt.

Zusammenfassend gingen beide Firmen aus diesem Kampf  mit einem Unentschieden nach Hause. Man darf gespannt sein, wann die nächste Runde eingeläutet wird.