Wenn sich die New York Times einen einzelnen Spielevertreiber als Gegner nimmt, scheint das erst ein Kampf wie David gegen Goliath. In diesem Fall klagte sie wegen Markenrechten an dem Spiel „Wordle“. Am Ende musste das LG Hamburg entscheiden, ob die New York Times prioritätsbesseren Rechte an Wordle hat. Beide Parteien hatten die Marke am selben Tag eintragen lassen.

Das Landgericht (LG) Hamburg hat entschieden, dass sich sowohl die News York Times als auch der Hamburger Rätselvertreiber Stefan Heine sich auf die Markenrechte an dem Online-Wortspiel „Wordle“ berufen können. Beide Parteien hatten die Rechte am gleichen Tag eingetragen. Daher habe in diesem Fall keiner Priorität gegenüber dem anderen, so die Hamburger Richter (Urt. v. 19.07.2024, Az. 327 O 195/23)

Markenrechte sind ein wesentlicher Bestandteil des geistigen Eigentums und spielen eine zentrale Rolle im Wirtschaftsleben. Sie schützen Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheiden. Ein aktuelles Beispiel für die Bedeutung von Markenrechten ist der Fall des beliebten Onlinespiels „Wordle“. Die Besonderheit – in rechtlicher Hinsicht – an diesem Spiel war: Sowohl die New York Times Company als auch der Hamburger Spieleverkäufer Stefan Heine hatten ihre Markenrechte am selben Tag angemeldet.

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LG Hamburg wies Klage der New York Times Company ab

Die New York Times Company hatte deshalb Klage eingereicht und argumentiert, dass Heine die Marke nur angemeldet habe, um den US-Verlag vom deutschen Markt fernzuhalten. Das LG Hamburg ließ sich davon jedoch nicht überzeugen und wies die Klage ab.

Nach dem markenrechtlichen Prioritätsgrundsatz in § 6 Abs. 1, 2 MarkenG erhält zwar derjenige die Rechte an einer Marke, der sie zuerst anmeldet. Da jedoch beide Parteien ihre Rechte gleichzeitig gesichert haben, entschied das LG Hamburg, dass keiner der beiden Vorrang hat (§ 6 Abs. 4 MarkenG). Der Vorwurf, Heine habe die Marke lediglich eingetragen, um die US-Konkurrenz vom deutschen Markt fernzuhalten, konnte das LG ebenfalls nicht überzeugen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig eine klare Regelung und rechtzeitige Anmeldung von Markenrechten ist, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

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Worlde ein weltweiter Hit

Im Jahr 2021 erwarb die US-Zeitung die Rechte an dem Buchstabenrätsel für 1,2 Millionen US-Dollar vom Erfinder Josh Wardle. Das Spiel hat sich seitdem zu einem weltweiten Phänomen entwickelt und wird täglich von Millionen Menschen gespielt. Das Ziel des Spiels besteht darin, ein Wort mit fünf Buchstaben in maximal sechs Versuchen zu erraten. Zu Beginn gibt der Spieler ein beliebiges Wort ein, ohne Hinweise zu haben. „Wordle“ markiert dann die Buchstaben, die im gesuchten Wort vorkommen, in Gelb und die Buchstaben, die an der richtigen Stelle stehen, in Grün. Mit diesen Hinweisen kann der Spieler im zweiten Versuch gezielter raten.

Für den Hamburger bleibt mit dem Urteil nun zunächst alles beim Alten und er kann das Online-Spiel weiter vertreiben. Er hätte das Onlinespiel auch gerne gemeinsam mit der New York Times in Europa vertrieben, aber daran habe der US-Verlag kein Interesse gezeigt, sagte der Rätsel-Liebhaber in den Medien.