Die Bundesregierung hat beschlossen, den Aufwand bei der Anmeldung gewerblicher Schutzrechte zu senken, so eine Meldung des Deutschen Bundestags.

Laut der Meldung plant die Regierung, die Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt den Verfahrensstrukturen anzupassen. Laut dem Gesetzentwurf zur „Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes (17/10308)“ sei dafür eine einmalige Investition von 500.000 Euro nötig.

Kompensiert werden soll der finanzielle Mehraufwand mit einer Erhöhung der Recherchegebühr von 50 auf 300 Euro pro Recherche. Zusätzliche Kosten sollen der Wirtschaft aber nicht entstehen, so die Meldung weiter. In der Vorlage heißt es dazu: „Im Gegenteil ist alleine durch die Umstellung auf die elektronische Akteneinsicht eine jährliche Kostenersparnis in Höhe von 450.000 Euro zu erwarten.“ Der Bundeshaushalt werde durch die Gesetzänderung nicht belastet, so die Meldung des Deutsche Bundestags.

Mit der Novellierung des Gesetzes solle „eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt und bei den Anmeldern gewerblicher Schutzrechte“ bezweckt werden, heißt es in der Vorlage.

Zusätzlich sollen Anpassungen im Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Patentkostengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Geschmacksmustergesetz und im Gesetz über internationale Patentübereinkommen vorgenommen werden, so die Meldung weiter. Zudem sei keine Einführung bzw. Erweiterung von Informationspflichten für Unternehmen vorgesehen.

Den Entwurf des Gesetzes zur „Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes“ finden Sie hier