Ein Unternehmen aus Werl wurde dazu aufgefordert, seine Kleidungsartikel mit dem traditionellen Jagdspruch „Horrido!“ nicht mehr weiter zu verkaufen. In einem anwaltlichen Schreiben verweist auf ein EU-Markenrecht an dem Spruch. Die Geschäftsführerin hält den Betrieb aufrecht und geht dagegen rechtlich vor.

 „Horrido!“ ist unter Jägern Begrüßung, Hochruf und Trinkspruch zugleich und damit während der Schützenfestsaison häufig zu hören und zu lesen. Schon seit mehreren Jahren ist er auch auf T-Shirts, Kappen und Hoodies der KSR-digital UG im nordrhein-westfälischen Werl zu sehen. Diese bekam nun unerfreuliche Post von einer Anwaltskanzlei, die sie dazu aufforderte, den Verkauf einzustellen. Die Alljagd GmbH aus Lippstadt erhebt Anspruch auf den traditionellen Ausruf und verweist auf ihre EU-Marke, die seit Mai dieses Jahres beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) registriert sei. Muss das Unternehmen nachgeben?

Ansprüche aus Markenrecht?

Grundsätzlich kann jeder Markenrechtsinhaber den Verkauf von Dienstleistungen mit seiner Marke stoppen. Die Registrierung einer Marke beim EUIPO verleiht dem Inhaber das ausschließliche Recht, diese Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Die Alljagd GmbH hat „HORRIDO“ als Marke für Bekleidung registriert und kann andere Unternehmen damit grundsätzlich davon abhalten, ihre entsprechenden Waren damit zu kennzeichnen. Eine Verwendung ohne Erlaubnis würde in der Tat das Markenrecht der Alljagd GmbH verletzen und zu zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen.

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Dabei müsste der Alljagd GmbH auch kein konkreter Schaden entstanden sein – etwa durch eigenen entgangenen Gewinn. Sie könnte auch die üblichen Lizenzkosten oder den Gewinn den Gewinn der KSR-digital UG herausverlangen. Auch die Abmahnkosten können verlangt werden, was sich auch bei kleinen Markenverletzungen nicht selten im Bereich um 2.000 € bewegt.

Das gilt allerdings nur dann, wenn die Marke tatsächlich im Sinne des Markengesetzes gebraucht wurde und die KSR-digital UG die Verletzung zu vertreten hat. Spätestens seitdem die Alljagd GmbH auf die EU-Marke hingewiesen hat, müsste man jetzt allerdings von einem Vertretenmüssen ausgehen.  

Geschäftsführerin lässt Gegenschreiben verfassen

Die Geschäftsführerin Laura Kerkhoff lässt sich das allerdings nicht gefallen. Sie lässt derweil von ihrem Rechtsbeistand ein Gegenschreiben verfassen. Wie das Team von Kerkhoff konkret argumentiert, ist nicht bekannt. In der Tat ist eine sorgfältige Prüfung aber sinnvoll, denn im Markenrecht kommt es gerne auf Details an.

So müsste die Verwendung des überhaupt „markenmäßig“ sein – das heißt die Marke muss gerade dafür auf der Ware angebracht werden, um die eigenen Waren von denen anderer zu unterscheiden und auf deren Herkunft hinzuweisen. „Horrido!“ ist allerdings ein traditionell hergebrachter Ausruf und wird in aller Regel nicht wie ein Markenname verstanden, der bestimmte Artikel auszeichnet. Dass der Ausruf auf die Kleidungsstücke gedruckt ist, dient hier weniger der markenrechtlichen Unterscheidung als der Zelebrierung der Schützenkultur. Hier kann auch eine Rolle spielen, dass das „Horrido“ in einer verspielten Schriftart gedruckt und mit Ausrufezeichen versehen wurde.

Wie genau nun verfahren wird, bleibt abzuwarten. Vorerst wird es auf den Shirts des Werler Unternehmens jedenfalls trotzdem „Horrido!“ heißen.

agr/the

Gemeinsam mit meinem Team unterstütze ich Sie jederzeit bei der Schaffung, Verteidigung und Kommerzialisierung Ihrer Kennzeichnungsrechte. Wir beraten Sie gerne auch bereits vor der Registrierung Ihrer Marke(n) zu Fragen der Schutzfähigkeit, des Schutzbereichs und eventueller Konflikte mit bereits bestehenden Marken. Gemeinsam sichern wir Sie bestmöglich ab und achten dabei immer auch auf die wirtschaftlichen Aspekte.

Kilian Kost Rechtsanwalt | Gesellschafter, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz