Seit 2021 fördert die EU-Kommission kleine und mittlere Unternehmen beim Zugang zu Rechten des Geistigen Eigentums. Auch in diesem Jahr kann man sich wieder für einen Gutschein bewerben. Hier erfahren Sie, wie der Prozess funktioniert.

[UPDATE]: Aufgrund der Rekordzahl an Anträgen für den KMU-Fonds „Ideas Powered for Business“ wurden die zugewiesenen Mittel für 2023 vollständig ausgeschöpft. Das Programm für 2024 des KMU-Fonds wird in den kommenden Monaten anlaufen. Weitere Infos hier [UPDATE ENDE].

Die EU-Kommission hat 2021 das Förderprogramm „Ideas Powered for Business SME Fund“ ins Leben gerufen, um kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim Zugang zu Rechten des Geistigen Eigentums finanziell zu unterstützen. Allein im Jahr 2022 haben 12.743 KMU aus allen Mitgliedstaaten eine Förderung erhalten. In diesem Jahr werden wieder Fördermittel in Höhe von 25 Millionen Euro bereitgestellt, um noch mehr europäische KMU bei der Sicherung ihrer Innovationen zu fördern.

Das Förderungsprogramm läuft dieses Jahr in zwei Phasen ab: eine erste Phase, die bereits angelaufen ist, hat Marken und Designs im Fokus. In einer zweiten Phase wird man sich ist laut EU-Kommission ab Mitte Februar 75 % der Gebühren für die Patentanmeldung und 50 % der Anmeldegebühren für neue Pflanzensorten ersetzen lassen können.

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir sind bekannt aus

Das Förderungsprogramm

Die Förderung für Marken und Designs ist in zwei Gutscheine aufgeteilt, mit denen jeweils andere Dienstleistungen bezuschusst werden und die nach erfolgreicher Beantragung ausgeteilt werden.

Der erste Gutschein

Mit dem ersten Gutschein können 90 % der Kosten für die Vorabdiagnosen, sogenannte IP-Scans, erstattet werden. Die Dienstleistung erfolgt durch das Markenamt des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) führt diese Scans nicht selbst durch, sondern bedient sich hierfür externer Dienstleister. Die Kosten werden bis zu maximal 1.350 Euro übernommen.

Der zweite Gutschein

Die eigentliche Anmeldung von Marken und Designs wird im zweiten Gutschein gefördert. Hier werden 75 % sämtlicher Gebühren einer nationalen oder EU-weiten Marken- oder Designeintragung übernommen.

Auch werden 50 % der Grundgebühren für die internationale Anmeldung von Marken und/oder Designs erstattet. Wer national oder EU-weit schon eine Marke eingetragen hat, kann diese somit gefördert international erstrecken. Hier werden allerdings nur die Grundgebühren und die internationalen Benennungsgebühren zu 50 % erstattet, die Bearbeitungsgebühren der Markenämter, bei dem die Basismarke registriert ist sind hiervon beispielsweise nicht erfasst. Der Förderungshöchstbetrag des zweiten Gutscheins liegt bei 1.000 Euro.

Antragsteller

Berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in der EU. Die offizielle Definition des KMU kann man der Tabelle auf der Website des EUIPO entnehmen.

UnternehmenskategorieMitarbeiterzahlUmsatzoder Bilanz
Mittel< 250≤ 50 Mio. Euro≤ 43 Mio. Euro
Klein< 50≤ 10 Mio. Euro≤ 10 Mio. Euro
Mikro< 10≤ 2 Mio. Euro≤ 2 Mio. Euro

Wer das Förderprogramm im letzten Jahr in Anspruch genommen hat, kann auch dieses Jahr wieder Finanzhilfen beantragen.

Für jede Art Gutschein kann man sich zwar nur einmal bewerben, allerdings kann man sich auf beide Gutscheine bewerben und so insgesamt eine Förderung von bis zu 2.350 Euro erlangen. Die Gutscheine sind auch voneinander unabhängig und können zu verschiedenen Zeitpunkten im Förderungsjahr beantragt werden. Man kann sich also für dieselbe Marke im selben Förderungsjahr sowohl den IP-Scan als auch die Anmeldung fördern lassen.

Beantragung und Prozess

Der Förderungszeitraum läuft bereits seit dem 23. Januar, Anträge können bis zum 8. Dezember 2023 eingereicht werden. Die Beantragung erfolgt online über die Website des EUIPO, unabhängig davon, ob die Eintragung national oder EU-weit vorgenommen werden soll. Mittels eines Bewerbungsbuttons gelangt man direkt zur Antragstellung. Der Antragsteller versendet über ein Nutzerkonto auf der Website des EUIPO mit dem Antragsformular die benötigten Unterlagen, wie z.B. die unterzeichnete KMU-Erklärung.

Innerhalb von höchstens 15 Tagen wird über den Antrag entschieden. Wird der Antrag bewilligt, so erhält der Antragstellende einen Finanzhilfebescheid, sowie die/den Gutschein(e). Bei Ablehnung des Antrags werden dem Antragsteller die Gründe dafür mitgeteilt.

Der Gutschein oder die Gutscheine müssen im nächsten Schritt vom Antragsteller innerhalb von zwei Monaten aktiviert werden, wobei eine einmalige Verlängerung um weitere zwei Monate möglich ist. Daraufhin können konkrete Förderungen für die Dienstleistungen beantragt und zunächst selbst bezahlt werden.

Im letzten Schritt werden die Dienstleistungen zum jeweiligen Förderungssatz innerhalb von 30 Tagen nach der Einreichung des Antrags erstattet. Wichtig ist, dass der Antrag erst gestellt wird und ein Gutschein aktiviert wurde, bevor z.B. eine Markenanmeldung beantragt wurde, damit diese erstattungsfähig ist.

Fazit und Ausblick

Das Förderprogramm stellt nach wie vor eine sehr gute Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen dar, ihr geistiges Eigentum schützen zu lassen. Es bleibt abzuwarten, ob der Umfang der Dienstleistungen, die erstattet werden in Zukunft noch erweitert wird und vielleicht auch private Beratungsleistungen im Bereich des geistigen Eigentums durch Rechtsanwälte oder ähnliche private Dienstleistungen erstattet werden könnten.