Twitter-Chef Elon Musk macht erneut Schlagzeilen. Diesmal geht es um markenrechtliche Probleme, die sich wegen des neuen Namens „X“ des Unternehmens anbahnen. Der Buchstabe „X“ soll in einer Datenbank der EU bereits 262-mal als registrierte Marke auftauchen. Hinweise darauf, dass Elon Musk selbst die Marke „X“ in der EU für sich gesichert hat, gibt es bislang nicht.
Der Kurznachrichtendienst Twitter wurde zuletzt zu „X“ umbenannt. Auch das berühmte Logo mit dem blauen Vogel gibt es nicht mehr. Stattdessen wurde ein weißes „X“ auf schwarzem Hintergrund gewählt. Grund für die Veränderung ist, dass Elon Musk die über 15 Jahre alte Marke umstrukturieren möchte. Unter anderem soll auf Basis des Kurznachrichtendienstes eine App aufgebaut werden, die auch Funktionen zur Abwicklung von Online-Einkäufen und Bezahlungen bietet. Doch bereits mit der Umbenennung des Unternehmens stößt Musk in Europa an Grenzen. Unter anderem Unternehmen wie Microsoft, Honda, Adidas und die Band Metallica haben das „X“ in der EU bereits als Markenzeichen registriert. Sie alle hätten das Markenzeichen in einer Form gesichert, die dem neuen Nachrichtendienstlogo ähnlichsieht. Es drohen nun dutzende Markenrechtsstreitigkeiten.
Kollision mit fremden Markenrechten
Der Hard- und Softwareriese Microsoft habe allein in Deutschland zwei Bildmarken mit „X“. Darunter das Logo für die Spielekonsole „Xbox“. In Großbritannien soll es noch mehr Marken mit „X“ von Microsoft geben. Auch Mediengiganten wie Freemantle Media mit seiner Talentshow „X Factor“ und das Unternehmen Panasonic halten betroffene und registrierte Markenzeichen in der EU. Bisher gibt es noch keine Hinweise darauf, dass das Nachrichtenunternehmen oder Elon Musk eine Marke für „X“ in Europa in der entsprechenden Kategorie besitzt. Bei einer Nachtragung der Marke in der markenrechtlichen Kategorie Online-Dienste und soziale Netzwerke dürfte der Konzern Elon Musks schlechte Karten haben. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Firmen bereits schneller agiert haben und gegen eine solche Eintragung rechtliche Maßnahmen ergreifen werden. So könnten künftig unter anderem Ansprüche auf Schadensersatz auf den Kurznachrichtendienst zukommen. Erste Abmahnungen sollen bereits verschickt worden sein. Schlimmstenfalls droht dem Konzern auch das Verbot des neuen Namens. Die Verletzung der etablierten Marke eines fremden Unternehmens kann je nach Bekanntheit der Marke zu enormen Streitwerten führen.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Typisch riskante Aktion von Musk
Elon Musk hat wegen seiner riskanten Unterfangen bereits mehrmals in den Schlagzeilen gestanden. Zuletzt hatte er auf dem Dach der Firmenzentrale in San Francisco ein riesiges leuchtendes Logo in Form des Buchstaben „X“ platziert. Da die für die Konstruktion erforderlichen Genehmigungen nicht vorlagen und unter anderem erhebliche Sicherheitsbedenken geäußert wurden, musste das Leuchtlogo nun wieder entfernt werden.
Auch beim Bau seiner Gigafactory in Brandenburg hatte Elon Musk ohne Genehmigung 104 Betonpfähle in den Boden rammen lassen – in einem Trinkwasserschutzgebiet in einem der trockensten Gebiete in Deutschland. Ebenso gab es bezüglich der Übernahme des Twitterkonzerns selbst seit Beginn Skandale. Angefangen mit einer Umfrage kurz nach dem Unternehmenskauf, ob die Twitter-Nutzer dafür stimmten, den zuvor gesperrten Kanal von Donald Trump wieder zu aktivieren. Daran reihten sich mehrere Aktionen, die viele Twitter-User dazu bewegten, die Plattform zu verlassen. Nach Veränderungen der Richtlinien auf Twitter wurde Elon Musk unter anderem vorgeworfen rechte Meinungshetze und die Zunahme von Hassreden zu begünstigen. Vorgeworfen wurde ihm auch, den Kurznachrichtendienst in einen rechtsfreien Raum zu verwandeln. Nach all den Fauxpas sanken die Werbeeinnahmen von Twitter seit der Übernahme des Konzerns um 50 %. Es bleibt abzuwarten, wie Elon Musk nun reagieren wird – und ob das „X“ vielleicht bald wieder Geschichte ist.
WBS.Legal als Ihr Ansprechpartner im Markenrecht
Sie möchten eine Marke anmelden, übertragen oder löschen? Oder haben Sie Fragen zu einer Markenrechtsverletzung? Damit es Ihnen nicht wie dem „X-Chef“ geht, können Sie sich bereits von Anfang an von uns beraten lassen. Wir bei WBS.Legal sind mit langjähriger Erfahrung und viel Expertise Ihr Ansprechpartner in Sachen Markenrecht. Profitieren Sie von einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles direkt von Fachanwälten des Markenrechts und Markenschutzes.
jvo/ezo