Beim EUIPO werden jedes Jahr rund 135 000 Marken eingetragen. Eine Unionsmarke ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig. Wir zeigen Ihnen auf, warum es sich lohnt, eine EU-Marke anzumelden.
Ist einmal ein schutzfähiges Zeichen erarbeitet, das nun als Marke eintragen werden soll, stellt sich zunächst die Frage, wie sich der bestmögliche Schutz erreichen lässt, mithin also, wo man eine solche Markenanmeldung bestenfalls vornimmt.
Um einen umfangreichen Schutz für seine Marke zu erhalten, kommt neben der Anmeldung einer nationalen Marke vor dem DPMA auch die Anmeldung einer Unionsmarke beim EUIPO für den Geltungsbereich der gesamten EU in Betracht. Dabei kann die Entscheidung für eine solche Unionsmarke – neben dem größeren territorialen Schutzumfang – auch noch weitere wichtige Vorteile mit sich bringen.
1. Schutzwirkung
Für einen umfassenden Markenschutz ist eine Registrierung der Marke bei einem Markenamt nötig. In Betracht kommen als solche das DPMA für die nationale deutsche Marke oder das EUIPO für die Unionsmarke. Dabei kann der Umfang der Schutzwirkung bei jeweils nur einer einzigen vorgenommenen Anmeldung erhebliche Unterschiede aufweisen.
Bei der deutschen Marke entsteht der Schutz durch die Anmeldung beim DPMA. Dieser umfasst dann den Schutz für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Anders ist dies bei der Unionsmarke. Hier wird durch eine einzige Anmeldung beim EUIPO in Alicante (Spanien) ein Schutz für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (derzeit 27) erreicht. Zudem erweitert sich dieser Schutz kostenlos, sobald die EU eine Erweiterung erfährt, also neue Staaten beitreten. Es besteht hier demnach keinesfalls ein Markenschutz „zweiter Klasse“.
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2. Einfaches Anmeldeverfahren
Die Anmeldung einer Marke stellt an sich ein Verfahren zwischen dem Markenanmelder und dem entsprechend zuständigen Markenamt dar.
Bei der deutschen Marke hat der Markenanmelder daher im Rahmen der Anmeldung allein Kontakt zum DPMA als zuständiges Markenamt.
Auch bei der Unionsmarke erfolgt bloß ein Kontakt zwischen Markenanmelder und dem EUIPO, obwohl der Schutz letztlich für 27 Staaten gilt. Anders, als man vielleicht denken könnte, ist folglich keine Kontaktierung jedes einzelnen nationalen Markenamtes der Mitgliedstaaten erforderlich. Der Schutz für alle Mitgliedstaaten wird allein durch die Anmeldung beim EUIPO gewährleistet. Darin besteht zudem auch ein Vorteil gegenüber der internationalen Registrierung über die WIPO, bei der jeweils auch die Involvierung der nationalen Ämter notwendig ist.
3. Eintragungspraxis
Die Praxis der Markenämter kann in Einzelfällen unterschiedlich ausfallen, vor allem bei Entscheidungen bzgl. der Unterscheidungskraft von Zeichen.
Das DPMA legt dabei eine vergleichsweise eher strenge Praxis an den Tag, was vor allem die Markenfähigkeit bzw. Unterscheidungskraft von Zeichen betrifft und häufig zum Nachteil des schutzsuchenden Markeninhabers ausfällt.
Das EUIPO zeigt demgegenüber derzeit eine eher wohlwollende Entscheidungspraxis betreffend die Unterscheidungskraft von Zeichen. Darin kann durchaus ein Vorteil für den Markenanmelder liegen. Dieser kann in einem strittigen Fall womöglich eher eine Unionsmarke registrieren lassen, als dies vor dem DPMA möglich wäre.
4. Kosten der Anmeldung
Nicht unerheblich für die Entscheidung sind auch die Kosten, welche für die reine Anmeldung bei dem jeweiligen Markenamt fällig werden.
Für die Anmeldung einer deutschen Marke für bis zu 3 Klassen beim DPMA belaufen sich die Kosten auf 300 EUR (290 EUR bei elektronischer Anmeldung). Jede weitere Klasse kostet dann weitere 100 EUR. Zudem ist eine beschleunigte Prüfung des DPMA gesondert buchbar, die dann wiederum weitere 200 EUR umfasst.
Die Anmeldung einer Unionsmarke für eine Klasse nimmt das EUIPO bei Zahlung von 850 EUR bei Online-Anmeldung vor. (1000 EUR bei Papieranmeldung). Eine weitere Klasse kostet 50 EUR, ab der dritten Klasse dann 150 EUR pro Klasse. Was zunächst zwar viel teurer als die nationale Markenanmeldung klingt, ist es tatsächlich nicht: Im Vergleich zu deutschen Marken stellt sich die Unionsmarke bei genauer Betrachtung unter Bezug auf den erheblich größeren territorialen Schutzumfang als wesentlich günstiger dar:
850 EUR ./. 27 Mitgliedstaaten = 31,48 EUR pro beinhalteten Mitgliedstaat
Zudem ist eine beschleunigte Eintragung (Fast Track) beim EUIPO ohne Zusatzkosten unter Einhaltung bestimmter formeller Voraussetzungen möglich. Auch sind die geringeren Folgekosten zu beachten, da nur eine Marke für viele Staaten verwaltet werden muss und nicht etwa viele einzelne nationale Marken.
5. Der Eintragungsprozess
Eine Registrierung erfolgt erst nach erfolgreichem Eintragungsprozess. Dabei lassen sich teils unterschiedliche Vorgehensweisen der Markenämter und entsprechend voneinander abweichende einzuplanende Zeiträume feststellen.
Die Registrierung der deutschen Marke wird nach erfolgreich abgeschlossenem amtlichen Prüfungsverfahren durchgeführt. Dieser dauert in etwa 3-5 Monate, bei beschleunigter Eintragung ca. 3-6 Wochen. Daran schließt sich dann die Widerspruchsfrist von 3 Monaten an. Hier ist auch ein möglicher Nachteil der deutschen Marke zu erkennen: Die Marke wird erst eingetragen, muss dann aber bei erfolgreichem Widerspruch eines Dritten womöglich wieder gelöscht werden. Das kann eine große Rechtsunsicherheit mit sich bringen.
Demgegenüber hält der Eintragungsprozess der Unionsmarke eine klar definierte und transparente Timeline vor. Etwa 2 Monate nach Anmeldung wird die Marke vom EUIPO veröffentlicht, worauf eine 3-monatige Widerspruchsfrist zu laufen beginnt. Die Registrierung als solche erfolgt dann erst nach erfolglosem Ablauf der Widerspruchsfrist. Hier ist also eine deutlich höhere Rechtssicherheit für den Markeninhaber ersichtlich, da mit Eintragung zugleich auch die Widerspruchsfrist beendet ist und nicht nachträglich noch mit einer Löschung gerechnet werden muss. Zudem gibt es zu jedem Verfahrensschritt ein exaktes Datum, das die genaue Planung ermöglicht.
6. Das Prinzip der Seniorität als zusätzlicher Anreiz
Ein zusätzlicher Anreiz zur Anmeldung einer Unionsmarke kann das sog. Prinzip der Seniorität sein. Dieses Prinzip besagt, dass im Rahmen einer Unionsmarkenanmeldung nicht zwingend das Anmeldedatum der Unionsmarke, sondern das Anmeldedatum der bereits vorher bestehenden nationalen Marke anerkannt werden kann. So ist es möglich, gegenüber potentiellen Konkurrenten einen frühzeitigeren Schutz auch auf Unionsebene zu erlangen, indem das Anmeldedatum bis zu 6 Monate in die Vergangenheit verlagert wird.
Dies gilt zwar nur für den Staat, in dem vorher auch eine nationale Marke bestand. Es besteht dann aber gewissermaßen eine „Seniorität“ der nationalen Marke gegenüber der Unionsmarke.
Das Prinzip wurde vor allem für den Fall entwickelt, in dem sich jemand nach Anmeldung der nationalen Marke innerhalb von 6 Monaten doch für eine Unionsmarke entscheidet. Es gilt auch bei vollständiger Umwandlung der nationalen in eine Unionsmarke und bietet somit einen Anreiz, sich (doch) für eine Unionsmarke zu entscheiden, ohne nachträglich den Markenschutz zu verlieren.
Es gibt einige, überwiegend im Anmelde- und Registrierungsprozess auftretende Vorteile der Unionsmarke gegenüber der nationalen Marke. Es sollte daher im Einzelfall auch immer genau abgewogen werden, ob eine Unionsmarke möglicherweise vorzugswürdig ist.