Nach Auffassung des Hamburger Verfassungs- und Völkerrechtlers Ingo von Münch ist die im Zuge der GEZ-Reform geplante Haushaltsabgabe verfassungswidrig. Von Münch, ehemaliger Kultur- und Wissenschaftssenator von Hamburg, appelliert in einem Beitrag im Magazin „Focus“ an die Abgeordneten der Landtage in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, der „Zwangsabgabe“ nicht zuzustimmen. „Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus, wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern“, so von Münch im „Focus“.
Ende der Woche wird in NRW über die geplante Rundfunkreform abgestimmt, in Schleswig-Holstein am 14. Dezember 2011. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist für die Realisierung der geplanten Haushaltsabgabe die Zustimmung aller Länder erforderlich. Im Zuge der geplanten GEZ-Reform wäre ab 2013 eine generelle Haushaltspauschale fällig. Momentan beträgt die monatliche GEZ-Gebühr für Fernseher und Radio 17, 98 Euro, ab 2013 könnte dieser Betrag für alle Haushalte, unabhängig von der Geräteanzahl gelten.
Für von Münch ist dies „ein unverständlicher Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers“. Bürger, die lediglich Radio hören würden und keinen Fernseher besitzen, würden dennoch gezwungen werden, sowohl Hörfunk als auch Fernsehen zu finanzieren, so die Kritik. „Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird“, so von Münch im Focus.
Vor den letzten beiden Abstimmungen dürfe man „die Abgeordneten daran erinnern, dass sie gemäß den Verfassungen ihrer Länder Vertreter des ganzen Volkes sind, aber nicht Vertreter der Rundfunkanstalten“, so von Münch weiter.