Kriminelle hatten versucht, gefälschte BMW-Teile und gefälschtes BMW-Zubehör online über den Amazon-Marketplace zu verkaufen. Dies aber wurde entlarvt und die vier in Spanien ansässige Personen nun verurteilt. Ein juristischer Erfolg für Amazon und die BMW-Group, die vor dem EU-Markengericht im spanischen Alicante geklagt hatten.

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Bereits im vergangenen Jahr erzielte die BMW Group einen bemerkenswerten juristischen Erfolg gegen Markenpiraterie. Gemeinsam mit der Betreiberin des Online-Marktplatzes Amazon ging der Automobilhersteller vor dem Markengericht der Europäischen Union (EU-Markengericht) im spanischen Alicante gegen vier in Spanien ansässige Personen vor, die über die Plattform gefälschte BMW-Produkte angeboten hatten.

Das errungene Urteil verdeutlicht, dass sich Markeninhaber auch im digitalen Raum inzwischen erfolgreich zur Wehr setzen können – mit klarer rechtlicher Strategie und entschlossenem Vorgehen. Hier stehen Ihnen unsere Experten um Rechtsanwalt und Partner Kilian Kost jederzeit mit beratend zur Verfügung.

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Kilian Kost Rechtsanwalt | Gesellschafter, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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Täter vor EU-Markengericht wegen Markenpiraterie verurteilt

Die beklagten Händler hatten unter anderem nachgeahmte Ventilkappen, Embleme und Schlüsselanhänger angeboten und versucht, diese als Originale auszugeben. Um die Herkunft zu verschleiern, reichten sie gefälschte Echtheitsnachweise ein. Amazon entdeckte die Angebote durch automatisierte Prüfmechanismen. Im Rahmen einer anschließenden Prüfung bestätigte die BMW Group, dass es sich bei den Produkten um Fälschungen handelte. Nach Einreichung der zivilrechtlichen Klage wurden die Verkaufskonten gesperrt und die betroffenen Angebote entfernt.

Das Gericht in Alicante verurteilte sodann die Händler wegen Verletzung eingetragener Markenrechte. Die Entscheidung verpflichtet die Beklagten zur Unterlassung des weiteren Verkaufs, zur Vernichtung der gefälschten Produkte und zur Leistung von Schadensersatz an die BMW Group. Die Entscheidung hat besondere Bedeutung, da es sich um den ersten zivilrechtlichen Erfolg dieser Art vor einem Unionsmarkengericht in Spanien handelt, bei dem eine Zusammenarbeit zwischen einem Markeninhaber und einem Plattformbetreiber zum Tragen kam.

Konsequentes Vorgehen gegen Markenpiraterie

Der Fall zeigt exemplarisch, dass rechtliche Schritte gegen Markenpiraterie nicht nur möglich, sondern auch wirksam sind. Insbesondere im Bereich des Internethandels besteht ein enormes Risiko für Markenrechtsverletzungen. Digitale Marktplätze sind ein häufiger Umschlagplatz für Fälschungen, und auch im Fall BMW spielte der Onlinevertrieb eine zentrale Rolle. Das Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit eines aktiven Markenschutzes durch Rechteinhaber, die technische Prüfmechanismen und rechtliche Mittel gezielt kombinieren.

Die wirtschaftlichen Schäden durch Produktfälschungen sind erheblich. Nach Angaben der EU-Agentur für geistiges Eigentum (EUIPO) gehen europäischen Herstellern durch Marken- und Produktpiraterie jährlich rund 16 Milliarden Euro Umsatz verloren. Gleichzeitig sind etwa 200.000 Arbeitsplätze in der EU von diesen illegalen Aktivitäten betroffen. Fälschungen sind dabei nicht nur ein wirtschaftliches Problem, sondern können – insbesondere bei sicherheitsrelevanten Produkten wie Autoteilen – auch erhebliche Risiken für Endkunden darstellen.

Die Entscheidung aus Spanien unterstreicht, dass Markeninhaber nicht tatenlos zusehen müssen, wenn ihre Rechte verletzt werden. Zivilrechtliche Schritte vor spezialisierten Gerichten bieten eine effektive Möglichkeit, gegen Verletzer vorzugehen. Unternehmen können inzwischen ihre Markenrechte konsequent durchsetzen. Dabei ist die Kooperation mit Plattformen hilfreich, aber nicht zwingende Voraussetzung für rechtliche Schritte.

Achtung: Schnell sein, lohnt sich!

Für Markeninhaber bietet dieser Fall ein wichtiges Beispiel dafür, wie zügiges Handeln, fundierte rechtliche Vorbereitung und der strategische Einsatz moderner Technologien zu einem erfolgreichen Ergebnis führen können. Dass das Urteil europaweite Wirkung entfaltet und den Beklagten der Verkauf entsprechender Produkte in der gesamten EU untersagt wurde, ist ein deutliches Zeichen der Durchsetzbarkeit markenrechtlicher Ansprüche – auch über Landesgrenzen hinweg.

Gleichzeitig wird deutlich, wie wichtig es ist, als Unternehmen klare Strukturen zur Bekämpfung von Markenmissbrauch zu etablieren. Die regelmäßige Überwachung von Verkaufsplattformen, die technische Unterstützung bei der Identifikation verdächtiger Angebote sowie die konsequente gerichtliche Verfolgung stellen effektive Mittel dar, um die eigene Marke zu schützen und das Vertrauen der Kunden zu bewahren.

Zusammenfassend zeigt der Fall BMW eindrucksvoll, dass die Kombination aus technischen Prüfverfahren und rechtlicher Expertise zu konkreten Erfolgen im Kampf gegen Markenpiraterie führen kann. Unternehmen sollten diese Möglichkeiten aktiv nutzen – nicht zuletzt, um ihrer Verantwortung als Markeninhaber gerecht zu werden und die Integrität ihrer Produkte auf allen Vertriebskanälen sicherzustellen.

Als spezialisierte Kanzlei für Markenrecht stehen wir von WBS.LEGAL Unternehmen und Markeninhabern in allen Belangen des gewerblichen Rechtsschutzes zur Seite. Ob strategische Markenentwicklung, umfassender Schutz im nationalen und internationalen Kontext oder die konsequente Durchsetzung von Rechten gegen Produktpiraterie und Markenverletzungen – unsere Expertise deckt das gesamte Spektrum des Markenrechts ab.

Wir von WBS.LEGAL beraten und vertreten Sie fundiert und effizient, auch gegenüber Online-Plattformen, Wettbewerbern und Fälschern. Wenn Sie Ihre Marke schützen und verteidigen möchten, stehen wir Ihnen gerne als verlässlicher Partner zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jederzeit unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) – wir freuen uns, Sie mit Rat und Tat zielführend zu unterstützen.

tsp

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