Die Sendezeit von Werbung auf den ARD-Radiosendern soll künftig maximal 60 Minuten pro Tag betragen. Dies habe die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten in ihrem Änderungsantrag für den nächsten Rundfunkstaatsvertrag beschlossen, so Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) laut einem Bericht von „RP Online“.

Im NDR ist diese Werbe-Obergrenze von 60 Minuten bereits Praxis, im Bayerischen Rundfunk oder im Hessischen Rundfunk belaufen sich die bisher festgelegten zulässigen Werbezeiten auf 128 Minuten pro Werktag.

Im Gegensatz zu den Forderungen für das öffentlich-rechtliche Fernsehen strebe man aber keinen kompletten Werbeverzicht im Hörfunk an, so Schneider laut „RP Online“. „Die Werbebranche will die Hörfunkwerbung auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten“, sagte Schneider dazu.

Seiner Ansicht nach solle sich aber das Fernsehen mit der Gebührenfinanzierung zufriedengeben. Dass die öffentlich-rechtlichen Sender neben den GEZ-Einnahmen zusätzlich Werbeeinnahmen generieren, während Privatsender nicht von den Rundfunkgebühren profitieren, schaffe ungleiche Wettbewerbsbedingungen. „Es muss einen fairen Wettbewerb im dualen System geben“, so Schneider laut „RP Online“.