Finger an die Kehle halten und damit den Hals „abschneiden“. Für Twitter war ein Bild einer solchen Szene ein Aufruf zur Tötung und eine Bedrohung, weshalb der Nutzer Konsequenzen zu tragen hatte. Zu Unrecht, wie das LG Lübeck feststellte.
Nachdem ein Twitter-User ein Bild mit der „Halsabschneider-Geste“ unter einen Post über Corona-Maßnahmen kommentierte, löschte Twitter den Tweet und suspendierte seinen Account, so dass er nur noch Beiträge lesen, aber keine eigenen mehr verfassen konnte. Das erfolgte zu Unrecht, entschied das Landgericht (LG) Lübeck, sodass der Tweet nun wiederhergestellt und die Suspendierung aufgehoben werden muss (Urt. v. 17.01.2022, Az. 10 O 387/21).
Der Nutzer kommentierte im November 2021 einen Tweet über Corona-Maßnahmen der den Titel „Shall we play a game?“ und den Inhalt „Freiheit ist wichtiger als Gesundheit“ hatte, mit einem Bild einer Szene des Films „The Addams Family“. Auf dem Bild war der Filmcharakter Wednesday Addams zu sehen, die eine kopflose Puppe in der Hand hält und mit dem Zeigefinger der anderen Hand eine horizontale Bewegung über die Kehle macht: eine bekannte „Halsabschneider-Geste“.
Filmszene aus „The Addams Family“ als Bedrohung und Aufruf zur körperlichen Gewalt?
Darin sah Twitter einen Verstoß gegen ihre Regelungen über „abuse und harassment“ (deutsch: Missbrauch und Belästigung) und suspendierte deshalb den Twitter-Account. Der Nutzer beantrage daraufhin mit seiner Klage, die Wiederherstellung des Tweets und die Aufhebung der Sperre auf seinem Account. Twitter wollte dem nicht nachgeben. Das Bild beinhalte eine Bedrohung (§ 241 StGB) und rufe zur körperlichen Gewalt auf (§ 111 StGB), stelle also strafbares Verhalten dar. Damit sei es nicht mehr von der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt.
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Das LG Lübeck gab der Klage allerdings statt, denn nach Ansicht des Gerichts habe der Tweet weder gegen Gesetze noch gegen die Richtlinien von Twitter verstoßen. Die Geste sei allgegenwärtig und könne nahezu jede Bedeutung zukommen, die ein Überlegenheitsgefühl ausdrückt. So könne man sie zum Beispiel auch als eine Art von Siegesgeste oder Wunsch zur Beendigung eines Zustandes verstehen. Ein durchschnittlicher Beobachter würde die Geste aber auf jeden Fall nicht als Tötungsandrohung oder ähnliches verstehen.
Das werde zusätzlich durch den zugrundeliegenden Film der „Addams Family“ deutlich, meinen die Lübecker Richter und lassen sich zu einer kleinen Interpretation des Films hinreißen. Der Filmklassiker sei gezeichnet vom Makabren und Absurden, aber nicht von konkreter Gewaltanwendung. Wenn der Twitter-Nutzer mit seinem Kommentar tatsächlich Tötungsgedanken zum Ausdruck bringen wollte, hätte er außerdem vermutlich einen anderen Charakter gewählt als Wednesday Addams, die ein etwa sechsjähriges unbewaffnetes Mädchen ist.
Widersprüchliches Verhalten von Twitter
Die Richter des LG Lübeck stellen weiterhin klar, dass der Tweet und sein Kommentar auch in ihrem Kontext gesehen werden müssten. Der gelöschte Kommentar befand sich unter einem retweeteten Post, dessen Ursprungstweet im Zusammenhang mit einer Diskussion um Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stand. Da dieses Thema gesellschaftliche heftig diskutiert wurde und auch Gegenstand vieler Gerichtsprozesse war, sei es offensichtlich, dass die Diskussion polarisiere. Und in solch aufgeladenen Diskussionen dürften Äußerungen durchaus mal überspitzt und provozierend ausfallen, ohne aus dem Schutz der Meinungsfreiheit rauszufallen.
Weiterhin könne sich Twitter auch nicht auf seine Regelungen über „abuse und harassment“ berufen, da das Unternehmen das Bild selbst zur Nutzung in der Kommentarfunktion zur Verfügung stelle. Es sei widersprüchlich Nutzern die Szene zur Verfügung zu stellen und sie dann wegen der Nutzung der Szene zu suspendieren. Außerdem stelle die Szene entgegen der Ansicht Twitters keinen Aufruf zur Gewalt dar und rechtfertigte deshalb keine Suspendierung des Accounts nach den Richtlinien der Plattform.
Twitter muss nun den Kommentar des Nutzers wiederherstellen und den Account wieder freischalten, so dass er selbst wieder Beiträge anfertigen kann.
mha