Der vom Anwalt der ehemaligen Generalsekretärin der ARD, Verena Wiedemann, angekündigte „Riesenprozess“ bleibt nun doch aus. Am Montag einigten sich Wiedemann und die ARD bei einem Gütetermin vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg auf einen Vergleich, dies berichtet sueddeutsche.de. Details über den Kompromiss wurden jedoch noch nicht bekannt. Für den Vergleich gilt eine Widerrufsfrist von vier Wochen. In März scheiterte bereits ein erster Gütetermin, im Juni lehnte Wiedemann eine Vertragsverlängerung durch die ARD ab.

Wiedemann hatte den Intendanten des Senderverbundes Mobbing vorgeworfen und die ARD auf Schmerzengeld und Schadenersatz verklagt. Sie sei so massiver „Ausgrenzung, Diskriminierung und Missachtung“ ausgesetzt gewesen, dass sie psychisch erkrankt sei und sich in medizinische Behandlung begeben musste. Zudem sei sie in ihren Kompetenzen beschnitten worden. Die ARD wies die Vorwürfe stets zurück.

Der Posten des Generalsekretärs war erst 2006 eingeführt worden und soll den alle zwei Jahre wechselnden ARD-Vorsitz in der Geschäftsführung unterstützen. Der Posten sei allerdings auch nicht unumstritten gewesen. Dies war auch ein Hintergrund der Auseinandersetzung. Wiedemanns Anwalt, Hans Georg Meier, sagte damals gegenüber der Frankfurter Rundschau, dass die ARD das Generalsekretariat wieder abzuschaffen gedenke. Doch durch eine Freistellung Wiedemanns würden Versorgungsbezüge fällig, die die ARD nicht zahlen wolle. Deshalb habe man beschlossen, seine Mandantin so stark zu mobben, bis sie von sich aus kündige, so Meier damals zur FR.

Der Posten des Generalsekretärs ist seit Ende Juni unbesetzt, die ARD suche aber einen Nachfolger für die Juristin Wiedemann. Das Generalsekretariat sei nach wie vor eine „wichtige und richtige Einrichtung“, so die ARD.