Journalisten haben gegenüber Behörden ein Recht auf Auskunftserteilung. Anders als auf Landesebene gibt es bisher auf Bundesebene jedoch keine gesetzliche Regelung der Auskunftsansprüche gegenüber Ministerien und ihnen nachgeordneten Behörden. Die Ampel-Parteien wollen laut Koalitionsvertrag eine gesetzliche Grundlage auf den Weg bringen.

Die Länder sehen in verschiedenen Gesetzen bestimmte Sonderrechte für Journalisten vor. Dreh- und Angelpunkt dieser Privilegien ist die Beschaffung von Informationen. So haben sie ein Recht auf Auskunft gegenüber Behörden, die ihnen auf Anfrage gestellte Fragen beantworten müssen. Für die Auskunft dürfen die Behörden keine Gebühren erheben. Auf Bundesebene gibt bislang keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen – das könnte sich aber in Zukunft unter der Ampel-Regierung ändern.

Landesgesetze regeln Auskunftsanspruch

Der Auskunftsanspruch wird der Presse in den jeweiligen Bundesländern durch das Landespressegesetz (LPG) und für Telemedien entsprechend im Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) gewährt. Der Umfang bezieht sich hier auf alle für die Öffentlichkeit relevanten Themen.

Das Recht auf Auskunft richtet sich zunächst gegen klassische Behörden des Landes und der Kommunen wie Verwaltungen, Oberbürgermeister oder Ministerien. Auskunftspflichtig sind darüber hinaus alle staatlichen Stellen wie Parlamente und Gerichte. In Erweiterung des Auskunftsanspruchs hat der Bundesgerichtshof (BGH) zudem 2017 entschieden, dass dieser auch gegenüber juristischen Personen des Privatrechts gilt, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge, eingesetzt werden. Gemeint sind damit unter anderem Wasser- oder Energieversorger, deren Anteilscheine sich zu über 50 % im Eigentum von Kommunen und dergleichen befinden.

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Anspruch gegenüber Bundesbehörden aus Grundgesetz

Ein Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden kann aus den entsprechenden Landesgesetzen jedoch nicht mehr abgeleitet werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Jahr 2013 (Urt. v. 20.02.2013, Az. 6 A 2.12). Dafür fehle den Ländern die Gesetzgebungskompetenz. Solange der Bund keine eigenen Auskunftsregelungen schaffe, könnten Journalisten direkt aus dem Grundgesetz (GG) einen „Mindestanspruch“ auf Auskunft ableiten. Ein solcher Anspruch ergibt sich aus Art. 5 S. 2 GG.

Für diesen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg Grundsätze aufgestellt. Der entscheidende Punkt ist hier, dass eine Bundesbehörde nur dann Auskunft erteilen muss, wenn es keinerlei entgegenstehende private oder öffentliche Interessen gibt. Fälle, in denen es keine Interessen abzuwägen gibt, kommen in der Praxis jedoch kaum vor. Als Begründung für die strikte Beschränkung des Anspruchs wird angeführt, dass es Sache des Gesetzgebers sei, die Gewichtung der kollidierenden Interessen in einem entsprechenden Gesetz abzuwägen.

Widerstand der Union

Ein solches Gesetz war im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD als Vorhaben für die Legislaturperiode von 2017 bis 2021 festgelegt worden. Es wurde aber wegen des Widerstands der Union nicht umgesetzt. Den Vorschlag einer SPD-Arbeitsgruppe lehnte das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) damals ab, da es keine Regelungsnotwendigkeit sah.

Die bisherige Praxis, ein Presseauskunftsrecht unmittelbar aus dem Grundgesetz zu gewährleisten, sei vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht beanstandet worden, hieß es dazu. Gesetzesinitiativen von FDP und Grünen scheiterten an der fehlenden Mehrheit.

Ziel erneut im Koalitionsvertrag festgesetzt

In dem Ende November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es nun: „Wir schaffen eine gesetzliche Grundlage für den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden.“ Es soll also auf Bundesebene eine gesetzliche Regelung der Auskunftsansprüche gegenüber Ministerien und ihnen nachgeordneten Behörden eingeführt werden.

Unklar ist aber weiterhin, wie dieser Auskunftsanspruch ausgestaltet werden soll. Von allen drei Ampel-Parteien kamen in der vergangenen Legislaturperiode bereits Vorschläge und Entwürfe zu dem Thema. Die SPD-Fraktion wollte Journalisten einen Direktzugang zu amtlichen Dokumenten erschließen. SPD und FDP wollte die Informationsrechte auf den Bundestag erstrecken. Grüne und SPD legten außerdem auf Gleichheitsaspekte wert. Sie wollten verhindern, dass Ministerien oder einzelne wichtige Amtsträger politisch gewogenen Journalisten Informationen zuspielen, die sie kritischen Journalisten wiederum vorenthalten. Es bleibt nun abzuwarten, ob und wie die Parteien das im Koalitionsvertrag enthaltene Programm umsetzen werden.

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