Verträge für Autoren und Verlage
Sie sind Autor eines Werkes oder Verlagsinhaber? Egal, ob es um Verlags- oder Übersetzer- oder Lizenz- oder Verfilmungsverträge geht, um klassische Bücher, E-Books oder Hörbücher – wir haben unseren Mandanten in den letzten Jahrzehnten mit großem Erfolg Türen öffnen können.
Wir unterstützen Sie bei den Verhandlungen insbesondere zu folgenden Verträgen:
- Übersetzerverträge
- Autoren- und Verlagsverträge
- Lizenzverträge und Nutzungsrechte (u.a. Book on Demand und E-Books)
- Options- und Verfilmungsverträge
Beispiel für unsere Tätigkeit – Der Übersetzervertrag
Bei Übersetzungsverträgen handelt es sich um eine Mischung aus einem Werk- und Lizenzvertrag. Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Sowohl für den Übersetzer, als auch für Verlage und Autoren können sich ansonsten unliebsame Überraschungen ergeben.
Übertragung der Nutzungsrechte
Nach § 3 Satz 1 UrhG genießen auch Übersetzungen von urheberrechtlich geschützten Werken selbst urheberrechtlichen Schutz. Einem Übersetzer stehen damit zunächst einmal die ausschließlichen Nutzungsrechte an seiner Übersetzung zu. Mit der werksmäßigen Übersetzung geht also für den Verlag notwendigerweise zugleich auch eine Lizenzierung zum Erwerb der Nutzungsrechte einher.
Die entsprechenden Vertragsklauseln sollten dabei ganz genau auf die einzelnen Nutzungsrechte eingehen. So sind neben der Verwertung der Übersetzung als gebundenes Buch zumeist auch Taschenbuch-, E-Book-, und Sonderausgaben umfasst. Doch auch viele weitere Nutzungen sind häufig anzutreffen. Beispielsweise die Vertonung als Hörbuch oder auch das Recht zur Bearbeitung als Bühnenstück.
Für alle diese Rechte gilt, dass sie räumlich und zeitlich begrenzt werden können. In diesem Bereich sind jedoch unbeschränkte und ausschließliche Rechteübertragungen die Regel. Davon unbenommen kann aber auch ein Rückrufrecht nach § 41 UrhG vereinbart werden, falls der Verlag keinen weiteren Gebrauch von der Lizenz macht.
Honorar, Abrechnung und besondere Vergütung
Auch bei der Festlegung des Honorars können verschiedene Konstellationen gewählt werden. Von einem Pauschalbetrag über eine zeitliche bis zu einer textlängenabhängigen Vereinbarung ist vieles denkbar. Wichtig ist aber bereits dabei, dass gerade bei längeren Texten eine Abrechnung zu verschiedenen Zeitpunkten möglich ist. Beispielsweise nach jedem Drittel Zug um Zug gegen den bisher übersetzten Text.
Bei bestimmten Verkaufserfolgen werden zumeist weitere Vergütungen vereinbart. Auch hier kann sowohl pauschal als auch anteilig gerechnet werden. Wobei bei pauschalen Boni verschiedene Absatzhöhen berücksichtigt werden sollten und bei anteiligen Boni festgelegt sein muss, von welchem Preis der Anteil berechnet wird (z.B. Nettoladenverkaufspreis oder Nettoverlagsabgabepreis).
Soweit sich aus den verschiedenen abgetretenen Nutzungsrechten weitere Gewinne für den Verlag ergeben, können noch weitere, zumeist anteilige, Vergütungen vereinbart werden.
Weitere Vereinbarungen
Wichtig, vor allem für den Übersetzer, sind darüber hinaus oftmals Prüf- und Informationsrechte. So muss der Verlag den Übersetzer häufig über das geplante Verramschen oder die Makulatur unterrichten. Aber auch die Pflicht des Verlags, dem Übersetzer alle notwendigen Informationen zukommen zu lassen, die er für die Wahrnehmung seiner Interessen durch eine Verwertungsgesellschaft (z.B. die VG Wort) benötigt, sind häufig Teil dieser Vereinbarungen.
Dazu kommen weitere Vereinbarungen, beispielsweise über Freiexemplare oder Rabatte für den Übersetzer. Daneben auch das Recht auf Namensnennung in allen Ausgaben und Unterrichtung über Rezensionen.
Individuelle Beratung bei Übersetzerverträgen
Auch für Übersetzerverträge ergeben sich einige Sonderfälle, in denen die Vertragsgestaltung von üblichen Mustern abweicht. Gerade bei einer Mehrzahl von Übersetzern wird die Vertragsgestaltung nochmals verkompliziert. Aber auch so ergeben sich einige Punkte, in denen eine individuelle Beratung und Prüfung von Verträgen sinnvoll ist.
Wie WBS Ihnen bei der Erstellung und Prüfung Ihrer Verträge helfen kann
Um Ihr Projekt als Autor oder Verlag auf ein sicheres Fundament zu stellen, ist eine vorherige rechtliche Prüfung der zugrunde liegenden Verträge ratsam. Hierbei helfen wir Ihnen!
Unser Expertenteam um Rechtsanwältin Rafaela Wilde steht Ihnen unter der Rufnummer 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) gerne für eine erste Einschätzung zur Verfügung.