Seit Monaten schwelt der Streit um die Einspeisegebühren im Kabelnetz. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung vertagt.

Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung im Revisionsverfahren von Kabel Deutschland gegen BR und SWR vertagt, dies berichtet das Branchenmagazin Digitalfernsehen.de. Die Entscheidung sei nun auf den 16. Juni vertagt worden.

© Martin Schumann - Fotolia.com
© Martin Schumann – Fotolia.com

Grund für den Streit ist die Kündigung der Einspeiseverträge von seiten ARD und ZDF. Die Sender hatte ihre Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW fristgerecht zum 31. Dezember 2012 gekündigt. Die beiden öffentlich-rechtlichen Sender begründeten die Kündigung mit den Neuerungen in der Medienlandschaft aufgrund der Digitalisierung.

Einspeisegebühr „historisch überholt“

ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut sagte damals dazu: “Die Einspeisegebühr ist historisch überholt. Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen.“ Zudem verwies man auf die gesetzliche ‘must carry’-Regel, nach der die öffentlich- rechtliche Programme bei der Kabelverbreitung weitergesendet werden müssen.

Kabel Deutschland hatte daraufhin gegen die Kündigung geklagt und der Kündigung der Sender gezogen diese mit geringerer Bandbreite gesendet. Das Nachsehen haben dabei die Zuschauer, da die Kabelbetreiber auf die Einspeisung weiterer HD-Sender von ARD und ZDF verzichten.

Mit den Klagen gegen WDR, BR, SWR und BR ist der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland vor Gericht gescheitert und ist in Berufung gegangen.