Die „Sportschau“ am Samstagabend könnte eine wesentliche Säule ihres Programminhalts verlieren. Zumindest hat das Bundeskartellamt keine Bedenken gegenüber Plänen der Deutschen Fußball Liga (DFL) geäußert, die eine erste Highlight-Berichterstattung als reinen Webcontent andenkt.
Momentan werden die Vermarktungsmodelle der DFL bezüglich der Medienrechtvergabe für die Spielzeit 2013/2014 der 1. und 2. Bundesliga geprüft. Das BKartA sieht nach erster Einschätzung die Anforderungen der Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht als gegeben.
Die zentrale Vermarktung der Medienrechte durch die DFL enthält verschiedene Rechtepakete für die Berichterstattung in Free- und Pay-TV. In Hinblick auf die Free TV-Highlight Berichterstattung gibt es dabei zwei wesentliche Szenarien:
1.) eine Highlight-Berichterstattung im Free-TV ab 18.30 Uhr – womit alles beim Alten bliebe
2.) eine Highlight-Berichterstattung als „Netcast“, die eine Free-TV-Verwertung erst ab 21.30 Uhr erlauben würde.
In den nächste Wochen will die DFL zusammen mit dem BKartA die Ausschreibungen konkretisieren. „Wir werden im weiteren Verlauf der Prüfung insbesondere Einzelfragen zu den verschiedenen Rechtepaketen klären und darauf achten, dass die Ausschreibung diskriminierungsfrei und transparent ablaufen kann,“ so der Präsident des Bundekartellamtes, Andreas Mundt.
Bereits 2008 hatte die DFL ein Vermarktungsmodell für die Spielzeit 2009/2010 eingereicht, in dem Rechtepakete für einen exklusiven Webcontent enthalten waren. Damals lehnte das BKartA dies ab, da eine „angemessene Verbraucherbeteiligung an zeitnaher Free-TV-Berichterstattung“ von Relevanz sei. Ein Argument, das bei den aktuell eingereichten Vermarktungsplänen so nicht mehr gültig ist. Andreas Mundt: „Die Voraussetzungen von 2008 kann man nicht mit der heutigen Situation vergleichen. Pläne der DFL zu einem eigenen Bundesligakanal oder das „Kirch-Modell“ standen diesmal nicht zur Debatte. Über den gesamten Ausschreibungszeitraum betrachtet, könnte auch dem Übertragungsweg Web-TV eine größere Bedeutung zukommen. Letzten Endes muss der Markt entscheiden, welches Szenario zum Zuge kommt“.