Noch bis zum 2. April 2012 können die Interessenten ihre Gebote für die nationalen audiovisuellen Medienrechte für die Bundesliga Spielzeiten 2013/14 bis 2016/17 abgeben. Die Deutsche Telekom will die Rechte ebenfalls für ihr Format “Liga Total” erwerben – und steht damit in der Kritik. Wettbewerbs-Experte Franz Jürgen Säcker hat das Telekom-Angebot in einem Gutachten als “nicht rundfunkfähig” eingestuft, da sich 31,7% des Unternehmens in Staatsbesitz befinden. Somit sei die gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Staat und Rundfunk nicht eingehalten, so die Kritik Säckers.
Nun hat sich auch Dr. Gerd Bauer, Direktor der Landesmedienanstalt des Saarlandes (LMS), seine Bedenken, wenn auch aus etwas anderen Gründen, geäußert. “Das Angebot der Deutschen Telekom zum Kauf der Fußballrechte von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) berührt wesentliche Grundfragen des Rundfunks in Deutschland”, so Bauer in einer öffentlichen Stellungnahme. Sollte die Telekom den Zuschlag erhalten, wäre das Unternehmen, das als Infrastrukturbetreiber agiert, Anbieter von Inhalten. Dies widerspreche “nach Auffassung der LMS dem medienpolitischen Grundsatz der Trennung der technischen Infrastruktur von den angebotenen Inhalten”, so die Meldung der LMS.
“Die Trennung von Netzbetrieb und Rundfunkinhalten soll dazu beitragen, die Meinungsvielfalt zu sichern und zu verhindern, dass derjenige, der wesentliche Teile der technischen Infrastruktur betreibt und dadurch auch kontrolliert, gleichzeitig für die Inhalte zuständig ist, die hierüber transportiert werden. Eine solche Zusammenballung von technischer, ökonomischer und publizistischer Macht stünde im Widerspruch zu einer bestmöglichen Sicherung von Meinungsvielfalt”, so LMS-Direktor Dr. Gerd Bauer. Zudem wäre es eine Benachteiligung von Rundfunkanbietern, die über keine eigene Infrastruktur verfügen, so die Meldung weiter.
Darüber hinaus teilt Bauer die Kritik Säckers. Da die Telekom nun das Komplettpaket der Übertragungsrechte erwerben wolle, sei die bisherige Praxis der Sublizensierung an Constantin Medien nicht übertragbar und verlange nach einer erneuten Prüfung. “Auch derartige Umgehungsgeschäfte durch Produktionsaufträge an Dritte, die finanziell faktisch ausschließlich von der Telekom abhängen, sind aus Sicht der LMS unzulässig” heißt es in der Meldung der LMS weiter. Sollte die Telekom den Zuschlag der DFL für die Satelliten-Live-Rechte oder alle “Broadcast-Rechte” erhalten, werden langwierige Rechtstreitigkeiten folgen, so die Ansicht Bauers.