Der Rapper Kollegah musste bereits 100.000 Euro Schmerzensgeld an die Töchter der Promi-Familie Geiss zahlen, nachdem er den beiden in einem seiner Songs mit Mord und Vergewaltigung gedroht hatte. Mehr muss er allerdings nicht befürchten. Das Berufungsverfahren wurde nun vom OLG Karlsruhe eingestellt.
In den vergangenen Jahren machte Rapper Kollegah fast öfter mit Skandalen und Gerichtsverfahren auf sich aufmerksam, als mit seiner Musik. In einem Beschluss vom 30. März 2021 erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe das Berufungsverfahren um einen Song des Rappers Kollegah (bürgerlicher Name: Felix Blume) für beendet. Zwar sei die Schmerzensgeldzahlung des Rappers an die beiden jungen Frauen, Shania und Davina Geiss, nach wie vor rechtens gewesen, jedoch gäbe es nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung der beiden Parteien keine Notwendigkeit mehr den Rechtsstreit zu entscheiden. (OLG Karlsruhe, Az. 6 U 81/20)
Vergewaltigung, Ermordung und Leichenschändung angedroht
Die Eltern, Carmen und Robert Geiss (Die Geissens – Eine schrecklich glamouröse Familie), waren vor einigen Jahren gegen den Rapper wegen seines Songs „Medusablick“ vorgegangen. Dieser stammt vor allem von Kollegahs ehemaligem Schützling Jigzaw (bürgerlicher Name: Nuhsan Coskun), Kollegah selbst ist nur mit einem Gastpart im Song vertreten.
Im Songtext werden die beiden Töchter auf das übelste beleidigt und diffamiert. In acht Zeilen des Liedes wird den minderjährigen Mädchen darüber hinaus Vergewaltigung, Ermordung und Leichenschändung angedroht. Die Songzeilen sind so makaber und auf unterstem Niveau, dass wir uns entschieden haben, die Zeilen hier nicht abzudrucken. So drohten die Rapper im Song den noch minderjährigen Schwestern, sie an ihrem 18. Geburtstag zu besuchen und- harmlos ausgedrückt- sexuelle Handlungen an ihnen vorzunehmen. Die eigentlichen Songzeilen sind massiv persönlichkeitsrechtsverletzend. Die Geissens versuchten daher, die Verbreitung des Songs mit vielen juristischen Mitteln zu stoppen. Neben einer einstweiligen Verfügung stellten sie auch einen Strafantrag wegen Beleidigung und Bedrohung. Am 15. Oktober 2019 verklagten sie die Rapper dann auf Unterlassung der Liedzeilen.
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Persönlichkeitsrechte durch Gewaltfantasien verletzt
Das Landgericht (LG) Mannheim gab der Unterlassungsklage der Familie statt (Urt. d. LG Mannheim v. 13.11.2019, Az. 14 O 173/19). Es hatte die Persönlichkeitsrechte der Klägerinnen durch die auf sie bezogene, sexuell geprägte Gewaltfantasien im Text schwerwiegend verletzt gesehen und verurteilte Kollegah zu einer Schmerzensgeldzahlung von 50.000 Euro für jede der Töchter.
Einige Monate zuvor war Jigzaw ebenfalls nach einer entsprechenden Klage der Geissens zu einer Schmerzensgeldzahlung in gleicher Höhe verurteilt worden. Dieser setzte sich allerdings kurz darauf in die Türkei ab, um einer Abschiebung wegen diverser Straftaten zu entgehen. Außerdem mussten die Rapper eine einstweilige Verfügung unterzeichnen, das Album durfte nicht weiter verbreitet werden. Daraufhin änderten die beiden Musiker die Textzeile. Neben Kollegah und Jigzaw wurde zudem Kollegahs Plattenfirma „Alpha Empire“ zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt.
Rapper Kollegah muss Verfahrenskosten zahlen
Nun scheint dieses Verfahren der Geissens bezüglich des Songs jedoch abgeschlossen zu sein. Die von beiden Beklagten, Kollegah und Jigzaw, eingelegte Berufung wurde zurückgenommen, jegliche Zahlungspflichten der Rapper seien vollumfänglich erfüllt. Somit erklärten die Geissens und die Musiker den Rechtsstreit für erledigt, sodass das OLG Karlsruhe keine Entscheidung in der Hauptsache mehr treffen, sondern nur noch über die Kosten des Berufungsverfahrens entscheide musste. Diese trägt, da die Berufung voraussichtlich ohne Erfolg geblieben wäre, nun Kollegah.
Weitere Klage der Geissens wurde bereits 2019 abgewiesen
Neben diesem Verfahren lief bereits ein weiteres der Familie Geiss zu dem umstrittenen Song. Allerdings gegen einen Münchner Internet-Musikhändler. Dieser hatte das Album „Post Mortem“, das den Song mit den verbotenen Zeilen enthielt, trotz der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Weiterverbreitung weiterhin als limitiertes Boxset in seinem Internetshop zum Preis von 47,99 Euro angeboten und zehnmal verkauft.
Mit anwaltlichem Schreiben hatten die Geissens den Händler im Oktober 2018 abgemahnt und die Unterlassung der gewerblichen Verbreitung der CD gefordert. Sie enthielte menschenverachtende und persönlichkeitsverletzende Textteile über die Töchter. Die Familie forderte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Nachdem der Händler zunächst telefonisch die Einstellung des Vertriebs mitgeteilt hatte, gab er Anfang November die geforderte schriftliche Unterlassungserklärung ab. Die Geissens stellten ihm daraufhin über ihren Anwalt Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 984,60 Euro.
Sie argumentierten, dass die Rechtswidrigkeit der Textzeilen auch für Laien ohne weiteres und sofort erkennbar gewesen sei. Das AG München entschied jedoch 2019 zugunsten des Händlers und wies die Klage ab (Urt. d. AG München v. 26.07.2019, Az. 142 C 2276/19). Weder habe der Händler Kenntnis von dem rechtsverletzenden Inhalt der CD gehabt, noch habe er die CD weiterhin angeboten, nachdem er durch die Abmahnung davon Kenntnis erlangt hatte. Insgesamt könne Händlern eine tiefgreifende Prüfung sämtlicher Verkaufsinhalte auf rechtsverletzende Inhalte nicht zugemutet werden.
lha