Der Nachrichtensender N24 hat Klage gegen die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) eingereicht. Die LMK hatte im Vorfeld die Bewerbung von N24 um die Drittsendeplätze bei Sat.1 als unzulässig erklärt. N24 hatte damals erwogen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Die LMK hatte ihre Entscheidung damals damit begründet, dass N24 Media bereits als Nachrichtenlieferant mit Sat.1 zusammenarbeite und somit keine Unabhängigkeit gegeben sei. Eine Bewerbung sei deswegen unzulässig, so die LMK.

Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sagte N24-Geschäftsführer Torsten Rossmann, man wolle mit der Klage erreichen, dass die LMK ihren Beschluss zurücknimmt und in einen ergebnisoffenen Auswahlprozess eintrete, welcher den Vorgaben des Gesetzgebers zur Vielfaltssicherung entspreche.

Die Sender RTL und Sat sind als marktstärkste Privatsender und dem daraus resultierenden hohen Einfluss auf die Meinungsbildung dazu verpflichtet, Drittsendezeiten an externe Produktionspartner zu vergeben, um so in den Bereichen Kultur, Bildung und Information eine Vielfalt zu garantieren.

Bislang sind die Drittsendezeiten an die Produktionsfirmen DCTP und News and Pictures vergeben. Vermutungen zufolge wird das auch so bleiben, weswegen der LMK auch Parteilichkeit vorgeworfen wird.

Ende November sagte ProSiebenSat.1-Konzernsprecher Julian Geist gegenüber der FAZ, man stehe „Auswahl sehr kritisch gegenüber.“ Trotz langjähriger Geschäftspartnerschaft habe man das Ziel verfolgt, „über zusätzliche Anbieter“ einen „Vielfaltsmehrwert“ zu erzielen.