Am 31.12.2013 endet die Geltungsdauer des Filmförderungsgesetz (FFG). Für die bevorstehende Novellierung des FFG ab 2014 hatte die Filmförderungsanstalt (FFA) – in Abstimmung mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) – Verbände und Interessenvertreter der Filmwirtschaft mit einem Fragebogen um dezidierte Stellungnahmen zum Novellierungsbedarf des FFG gebeten.

Die Abgabe der Stellungnahmen ist nun abgeschlossen und die einzelnen Stellungnahmen sind auf der Webseite der FFA (soweit im Vorfeld nicht widersprochen wurde) veröffentlicht worden. Bis zur parlamentarischen Sommerpause 2013 soll das Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss gebracht werden, so die Meldung der FFA.

Die einzelnen Stellungnahmen finden Sie unter www.ffa.de -> „FFG und Regelungen“ -> „FFG 2014“, darunter auch die des film und fernseh produzentenverbands nrw e. V.