Der Streit zwischen Apple und Epic Games will einfach nicht enden. Gegen das Urteil des Gerichts, das Apple in vielen Punkten Recht gab, haben nun nicht nur Epic Games, sondern auch Apple selbst Berufung eingelegt. Der Konzern will dadurch der einstweiligen Verfügung des Gerichts entgehen, nach welcher er es App-Entwicklern ab dem 09.12.2021 möglich machen muss, innerhalb ihrer App auf Möglichkeiten zum günstigeren Kauf von Artikeln außerhalb des App Stores aufmerksam zu machen.
Auf die Rückkehr von „Fortnite“ in den Apple App Store werden Fans des populären Online-Spiels wohl noch einige Zeit warten müssen. Denn ein Ende des mittlerweile seit über einem Jahr laufenden Rechtsstreits zwischen dem Tech-Giganten Apple und dem App-Entwickler Epic Games ist nicht in Sicht. Bevor es aber kein endgültiges Urteil gibt, will Apple den Kassenschlager nicht zurück in den Store aufnehmen. Und wie es scheint, hat der Konzern kein besonders großes Interesse daran, das Verfahren alsbald ad acta zu legen. Apple legte nun nämlich Berufung gegen das Urteil der Richterin aus Kalifornien ein und verlängerte den Prozess abermals auf unbestimmte Zeit. Wenn das Gericht der Berufung stattgibt, was anzunehmen ist, wird der Fall im Wesentlichen neu aufgerollt und sich wahrscheinlich noch Jahre hinziehen. Für Apple günstig, denn bis dahin muss der Konzern seine App-Store-Regeln nicht anpassen.
Urteil in erster Linie Sieg für Apple
Das Urteil fiel Anfang September und gab Apple in vielen wichtigen Punkten Recht. Zunächst wurde es von Apple daher als „durchschlagender Sieg“ und „großer Gewinn“ angepriesen. Aber dann veränderte das Unternehmen seine Taktik. Denn auch wenn das Urteil in erster Linie einen Sieg für Apple bedeutet, bringt es auch Nachteile mit sich, die Apple nicht hinnehmen möchte.
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Die Richterin entschied nämlich auch, dass Apple Entwicklern nicht mehr verbieten dürfe, Nutzer auf Möglichkeiten zum günstigeren Kauf der Artikel außerhalb des App Stores hinzuweisen. Sie sah in dieser Regelung des App Stores einen Verstoß gegen kalifornisches Wettbewerbsrecht. Per einstweiliger Verfügung verpflichtete sie Apple daher, die Nutzungsbedingungen des App Stores zu ändern. Die Änderung soll dem Urteil zufolge am 09.12.2021 greifen.
Nachdem Epic bereits Berufung gegen dieses Urteil eingelegt hatte, folgte Apple diesem Beispiel und ging ebenfalls in Berufung.
Apple will Änderung nicht umsetzen
Apple erlaubt den Kauf digitaler Güter – wie etwa virtueller Artikel in Spiele-Apps – grundsätzlich nur über die hauseigene Bezahlplattform. Dabei wird eine Abgabe von 15 oder 30% an den Konzern fällig. Apple argumentiert unter anderem, dass durch das Verfahren Nutzer vor Betrugsversuchen und einem Missbrauch ihrer Daten geschützt würden. Einige App-Entwickler kritisieren, dass die Abgabe ungerechtfertigt hoch sei. Richterin Yvonne Gonzalez Rogers kam in dem Verfahren zu dem Schluss, dass Apple berechtigt sei, eine Kommission in seinem App Store zu verlangen. Und sie lehnte auch Epics Forderung nach einer Öffnung der Plattform für andere App Stores ab. Sie sah aber eine Wettbewerbsverletzung darin, dass Apple Entwicklern verbot, Nutzer auf günstigere Kaufmöglichkeiten anderswo zu verweisen. Deshalb dürfe Apple die App-Macher nicht daran hindern, entsprechende Links und Buttons zu platzieren.
Bis zur Entscheidung einstweilige Verfügung ausgesetzt
Apple möchte seine Nutzungsbedingungen nicht ändern. Durch die Berufung hat sich der Konzern dafür nun einige Zeit verschafft. Denn solange es keine Entscheidung gibt, muss Apple seine App-Store-Regeln nicht anpassen. Bis über das Berufungsverfahren eine Entscheidung getroffen wird, könnten Jahre vergehen. Wie die Sache ausgehen wird, ist noch ungewiss. Sicher aber ist, dass man vom Rechtsstreit Apple vs. Epic auch in Zukunft Apple vs. Epic weiterhin einiges hören wird.
lpo